Neues EBS-Verfahren (European Business Statistics) 01.01.2022

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Neues EBS-Verfahren (European Business Statistics) 01.01.2022 by Mind Map: Neues EBS-Verfahren (European Business Statistics) 01.01.2022

1. 1. Änderungen beim Merkmal Art des Geschäfts https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/intrastat-meldungen-wichtige-aenderungen/intrastat-was-ist-das_190_275954.html

1.1. Neue Liste mit Geschäftsarten greift https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Aussenhandel/aenderungen-2022.html

2. 2. Zusätzliches Merkmal "Ursprungsland" in der Versendung (Intrahandel)

2.1. Verfahren bis 31.12.2021

2.1.1. Ursprungsland nur in den Eingangsmeldungen des Intrahandels

2.2. Verfahren ab 01.01.2022

2.2.1. Ab Berichtsmonat Januar 2022: verpflichtende Lieferung des Merkmals "Ursprungsland" in den Versendungsmeldungen des Intrahandels

2.2.2. Ursprungsland: Land, in dem die Ware gefertigt wurde bzw. seine letzte wesentliche Bearbeitung erfahren hat

2.2.3. Meldung auf der Versendungsseite genau wie auf der Eingangsseite: zweistellige ISO-Alpha-Code (z.B. "FR" für Frankreich)

3. 3. Zusätzliches Merkmal "Umsatzsteueridentifikationsnummer des Handelspartners" in der Versendung (Intrahandel)

3.1. Ab Berichtsmonat Januar 2022: Verpflichtende Anmeldung des Merkmals "USt-ID-Nr. des Handelspartners" in den Versendungsmeldungen des Intrahandels

3.2. Eingabe USt-ID-Nr. des Einführers im Bestimmungsland

3.2.1. Unternehmen, das den Vertrag geschlossen hat

3.2.2. Unternehmen, das die Einfuhr der Ware veranlasst hat

3.2.3. Unternehmen, das die Ware nach der Einfuhr besitzt

3.2.3.1. Besonderheiten Dreiecksgeschäft und Reihengeschäft

3.2.3.1.1. Wenn bei Dreiecksgeschäft der Kunde unbekannt ist, dann muss als fiktive USt-ID-Nr. das zweistellige Länderkürzel des Rechnungsempfängers sowie zwölfmal die "9" (z.B. PL999999999999) eingegeben werden

3.2.3.1.2. Bei einem Reihengeschäft ist die USt-ID-Nr. des Rechnungsempfängers anzugeben

3.2.4. Wenn Handelspartner Privatperson, dann Anmeldung mit fiktiver Nummer QN999999999999

4. 4. Veränderte Regel zur Zusammenfassung von Datensätzen in der Versendung (Intrahandel) an das statistische Bundesamt

4.1. Verfahren bis 31.12.2021

4.1.1. Zusammenfassung von Warenverkehren über Warennummer, Bestimmungsmitgliedsstaat, Ursprungsbundesland, Art des Geschäfts und Verkehrszweig

4.2. Verfahren ab Berichtsmonat Januar 2022: Zusätzlich müssen die beiden Merkmale Ursprungsland und USt-ID-Nr. des Handelspartners im Datensatz enthalten sein