BW/Kündigung von Umweltschutzbeauftragten
by Marius Ebert
1. Grundprinzip bei ordentl. Künd.
1.1. analog zum Schutz des Betriebsratsmitglieds
1.2. D.h.: Die ordentliche Kündigung....
1.3. ...ist ausgeschlossen.
2. Außerordentliche Kündigung
2.1. Möglich bei Vorliegen...
2.2. ...eines wichtigen Grundes.
3. Beispiele für geschützte Beauftragte
3.1. Immissionsschutz-Beauftragter
3.2. Gewässerschutz-Beauftragter
3.3. Störfall-Beauftragter
3.4. Abfall-Beauftragter
4. ⓒ Dr. Marius Ebert
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