Sicherung ethischer und sozialer Standards bei der Gestaltung von Informatiksystemen

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Sicherung ethischer und sozialer Standards bei der Gestaltung von Informatiksystemen by Mind Map: Sicherung ethischer und sozialer Standards bei der Gestaltung von Informatiksystemen

1. - 76,8 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren nutzen das Internet. - Digitalisierungsgrad der Deutschen liegt bei 51,3 von 100 Punkten und bleibt damit auf Vorjahresniveau (2013: 51,2) - Positive Tendenzen bei digitalem Zugang, Offenheit und Nutzungsvielfalt - Digitale Kompetenz nimmt um 2,5 Indexpunkte ab. Quelle:http://www.kompetenzz.de/Unsere-Themen/Digitale-Integration/D21-Digital-Index-2014

2. Software-Ergonomie (SE) (zur Wortherkunft von „Ergonomie“ siehe ebd.) ist die Arbeit hin zu leicht verständlicher und schnell benutzbarer Software unter den gebotenen technischen Möglichkeiten und unter der Einhaltung definierter bzw. empirisch entstandener Standards und Styleguides. Die SE ist ein Teilgebiet der Mensch-Computer-Interaktion, und ihr Ergebnis ist die Gebrauchstauglichkeit von Computerprogrammen. Gegenstandsbereich der Software-Ergonomie im eigentlichen Sinne ist der arbeitende Mensch im Kontext (Softwarenutzung an Arbeitsplätzen). Allgemein wird heute die Benutzung von bzw. die Interaktion mit Computern betrachtet. Dies bedeutet die Berücksichtigung (neuro)psychologischer Aspekte beim Entwerfen der Software – wie dies methodisch auch die Ingenieurpsychologie anstrebt –, um eine optimale Mensch-Maschine-Schnittstelle zur Verfügung zu stellen. Dies soll sich in besonders leicht verständlichen funktionalen Einheiten ausdrücken (Bsp. einfache Dialoge bei Systemen mit GUI). Die Entwicklung gebrauchstauglicher Software wird im Rahmen des Usability-Engineering geleistet. Im Bereich der Software-Ergonomie existieren formale Richtlinien für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, für die Darstellung von Informationen am Monitor sowie deren Manipulation durch Eingabegeräte. Diese Richtlinien sind in der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) sowie in der Norm EN ISO 9241 festgehalten und sollten daher bei der Erstellung von Anwendungssoftware berücksichtigt werden. Inhaltsverzeichnis [Verbergen] 1 Bedeutung 2 Anwendungsbereiche 3 Kriterien 4 Software-Ergonomie am Beispiel einer Textverarbeitung 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks

3. Softwareergonomie

3.1. leicht verständliche und schnell benutzbare Software

4. Digitale Integration

4.1. Gut

4.2. Früher: Hilfe beim Einstieg ins Interwebs

4.2.1. "Das Internet ist für uns alle Neuland" - Angela Merkel 2013 #neverforget

4.3. Jetzt: Förderung der "digitalen Kompetenz" von Bürgern und Bürgerinnen

4.3.1. z.B bei älteren Menschen (Omas/Opas, aber auch familienlose, ältere Mitmenschen)

4.4. "Längst geht es nicht mehr allein darum, Menschen beim Einstieg ins Internet zu unterstützen. Viele Internetnutzer beschränken sich auf nur einige wenige Anwendungen. Sie wissen nicht, wie sie von der Angebotsvielfalt im Internet privat und beruflich profitieren können. "Digitale Integration" wird deshalb künftig immer mehr bedeuten, die digitale Kompetenz und Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu erweitern." Quelle:http://www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/digitale-integration.html

5. Industrie 4.0

5.1. Digitale Verknüpfung

5.1.1. Hackbar,

5.2. Informatisierung der Fertigungstechnik

6. Barrierefreiheit

6.1. "Barrierefreies Internet sind Web-Angebote, die von allen Nutzern unabhängig von ihren Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt (barrierefrei) genutzt werden können. Die Nutzung des Begriffs Internet ist hier eine umgangssprachliche Gleichsetzung des Begriffs „Internet“ mit dem World Wide Web."

6.2. Zugänglichkeit

6.3. Barrierefreiheit bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch eine Gestaltung der baulichen Umwelt sowie von Informationsangeboten, Kommunikation usw. dergestalt, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Einschränkungen genutzt und wahrgenommen werden können.[1] Im außerdeutschen Sprachgebrauch wird dieser Zustand als „Zugänglichkeit“ (engl.: Accessibility, span.: Accesibilidad, frz.: Accessibilité) bezeichnet. Der im deutschen Sprachraum in diesem Zusammenhang kursierende Begriff „behindertengerecht“ wird zunehmend ungebräuchlich, da mit dieser Benennung keine umfassende Zugänglichkeit und Benutzbarkeit für alle Menschen bezeichnet werden kann. Im weiteren Sinn zielt das Prinzip der Barrierefreiheit aber darauf, dass nicht nur Menschen mit Beeinträchtigungen, beispielsweise auch ältere Menschen mit Geh-, Seh- oder Gleichgewichtsstörungen, sondern auch Personen mit Kleinkindern (Kinderwagen!) oder auf Rollstühle Angewiesene in die frei zugängliche Nutzung der baulich gestalteten Umwelt einbezogen werden. Diese weitergehende Sichtweise unterscheidet nicht mehr zwischen einzelnen Personengruppen, vielmehr sollen die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt werden. Dieses Verständnis der Barrierefreiheit wird daher auch „Design für Alle“ oder „universelles Design“ genannt.[1] Dabei spielt auch die demografische Entwicklung seit den 1990er Jahren zunehmend eine Rolle für die Bedeutung einer „barrierefreien“ Umweltgestaltung. So wird sich in etwa in Deutschland die Zahl der 80-Jährigen und Älteren nach Prognosen des Statistischen Bundesamtes bis zum Jahr 2050 nahezu verdreifachen: von heute knapp vier auf zehn Millionen Menschen. Eine Erweiterung um den kulturellen Aspekt beschreiben die Maßnahmen des Konzepts der Interkultur, mit denen kulturelle Barrierefreiheit geschaffen wird und somit Institutionen für den Umgang mit Individuen einer Gesellschaft der Vielfalt und Vielheit befähigt werden.

6.4. Die vierte Wand wurde durchbrochen!