Gefangenentransport

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Gefangenentransport von Mind Map: Gefangenentransport

1. Hinweise/Maßnahmen

1.1. Gefangenentransporte sind zügig durchzuführen u. ggf. besonders zu sichern

1.2. Getrako sind so bereitzustellen, dass d. Gefangene unverzüglich d. abgesetzt gelegenen Gefangenensammelstelle zugeführt werden kann

1.3. Verfahren ist zu dokumentieren

1.4. Gefangenen (wenn nicht bereits nach Festnahme geschehen) fesseln--> Sofortbild fertigen

1.4.1. dient der Zuordnung der sichergestellten Gegenstände

1.5. für den Transport sind geeignete Dienst-Kfz. zu benutzen

1.6. beim Transport dafür sorgen, dass Gefangene miteinander keinen Kontakt aufnehmen

1.7. vor u. nach dem Transport Fahrzeuge durchsuchen

1.8. Beamte ausstatten mit:

1.8.1. Laufzetteln

1.8.2. Einwegfesseln

1.8.3. Kameras

1.8.4. Transportbehälter für Asservate

1.9. lückenlose Beweisführung darf durch den Transport nicht beeinträchtigt werden

2. Rechtl.Grundlagen

2.1. Festnahme (§ 127 Stopp; § 164 StPO

2.2. Gewahrsam (§ 17 BbgPolG)

3. Zweck

3.1. = die gesicherte Verbringung von Gefangenen

3.1.1. vom Festnahmeort zum polizeilichen Gewahrsam

3.1.2. vom polizeilichen Gewahrsam zu:

3.1.2.1. anderen Polizeidienststellen

3.1.2.2. StA o. Gericht

3.1.2.3. anderen Behörden

3.1.2.4. Justitzvollzugsanstalten

4. Grundsätze

4.1. personelle u. materielle Ausstattung richtet sich nach:

4.1.1. Anzahl

4.1.2. Gefährlichkeit u. Gefährdung d. Gefanngenen

4.1.3. d. Wahrscheinlichkeit von Flucht-u. Befreiungsversuchen

4.1.4. d. Örtlichkeit

4.1.5. den Transportwegen