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Private Haftpflichtversicherung von Mind Map: Private Haftpflichtversicherung

1. Gefälligkeitsklausel

1.1. Laut BGB besteht keine Haftung für Schäden nach Gefälligkeitshandlunge

1.1.1. VR zählt auch für Schäden nach Gefälligkeitshandlungen

1.1.1.1. Ausschlüsse

1.1.1.1.1. Der Schäden ist durch eine andere Versicherung abgedeckt

1.1.1.2. Nur auf Wunsch des VNs

1.1.1.2.1. Kein Rechtsanspruch des Geschädigten

1.1.1.3. Entschädigungsgrenze

1.1.1.3.1. 15.000 Euro pro Versicherungsfall

1.1.1.3.2. 30.000 Euro pro Versicherungsjahr

1.2. VR könnte den Schaden ablehnen

2. Kinderschadenklausel

2.1. Es besteht nach BGB keine Haftung bei Schäden durch nicht deliktfähige Kinder

2.1.1. VR zählt auch ohne Haftungsanspruch

2.1.1.1. Ausschlüsse

2.1.1.1.1. Der Geschädigte war selbst aufsichtspflichtig

2.1.1.1.2. Es kann Schadenersatz von einem Aufsichtspflichtigen verlangt werden

2.1.1.1.3. Der Schaden ist durch einen anderen Vertrag abgesichert

2.1.1.2. Nur auf Wunsch des VN

2.1.1.2.1. Kein Rechtsanspruch des Geschädigten

2.1.1.3. Entschädigungsgrenze

2.1.1.3.1. 15.000 Euro pro Versicherungsfall

2.1.1.3.2. 30.000 Euro pro Versicherungsjahr

2.2. VR könnte den Schäden ablehnen