Drehgenehmigung für Motiv

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Drehgenehmigung für Motiv von Mind Map: Drehgenehmigung für Motiv

1. öffentlicher Raum

1.1. auf Straßen, Plätzen oder im Freien, ohne ein Grundstück oder Gebäude zu betreten

1.1.1. Vorsicht: Vom "öffentlichen Raum" aus darf nicht in offene Türen oder Fenster gefilmt werden, auch nicht durch Hecken oder irgendwelche Lücken

1.1.1.1. Genehmigungspflicht besteht immer dann, wenn Arbeitsgeräte auf öffentlichem Grund aufgebaut und Dritte durch die Dreharbeiten eingeschränkt oder behindert werden

1.1.1.2. ggf. Sondernutzung von Straßenraum erforderlich

1.1.2. Panoramafreiheit?

1.1.3. Zuständigkeit: örtliche Verwaltungsbehörde z.B. ist das Ordnungsamt gut als zentrale Anlaufstelle, da sie auf etwaige zusätzlich einzuschaltende Behörden wie Verkehrsamt, Umweltamt, gesonderte Verwaltungsapparate (z.B. Schule), Polizei, Feuerwehr verweist

1.1.3.1. Bearbeitungsdauer: mindestens 2 Wochen für Filmaufnahmen in Hamburg

2. halböffentlicher Raum

3. Waffen, Feuer, Stunts, Autoszenen... Dreharbeiten mit "echt aussehenden" Waffen, (d.h. sogenannten Anscheinswaffen) außerhalb von befriedetem Besitztum müssen genehmigt werden.

3.1. Aktionen, die eventuell die Sicherheit von Sachen oder Personen gefährden könnten, müssen extra genehmigt werden (z.B. Pyrotechnik). Das vor Ort sein von Polizei, Ambulanz und Feuerwehr kann vorgeschrieben werden.

3.1.1. Arbeit mit Kindern muss genehmigt werden.

3.1.1.1. Nachbarn, Nacht- und Feiertagsdrehs... Speziell bei das "Umfeld möglicherweise störenden" Dreharbeiten kann die Drehgenehmigung auch die Verpflichtung enthalten, dass die Anwohner einige Tage vor den Dreharbeiten zu verständigen sind.

4. ist zwar privates Eigentum, wendet sich in seiner Funktion aber an die Öffentlichkeit (Kaufhäuser, Kneipen, Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern, Schwimmbäder, Behörden, Geschäfte, Einkaufszentren, Verkehrsmittel...)

4.1. Zuständigkeit: Eigentümer, Vertreter z.B. die Pressestelle

5. privater Raum

5.1. privates Eigentum, wie Wohnungen

5.1.1. Zuständigkeit: Eigentümer oder Bevollmächtigte