Abgrenzungen Vertragsschluss

Jetzt loslegen. Gratis!
oder registrieren mit Ihrer E-Mail-Adresse
Abgrenzungen Vertragsschluss von Mind Map: Abgrenzungen Vertragsschluss

1. Totaler Dissens

1.1. Dissens über eine oder mehr der 3 essentialia (Vertragspartner, Gegenstand, Preis)

1.2. Dissens gem. §§154,155

1.3. Bsp.: keine Einigung über die Fläche eines Grundstücks

2. Scheingeschäft §117

2.1. Angebot obj/subj y Annahme obj/subj x

2.1.1. bewusstes Abweichen

2.1.1.1. Bsp.: Unterverbriefung = Schwarzkauf

2.1.1.1.1. Unter(preis)verbriefung

2.1.1.2. idR (-) wenn zu geringer Betrag wg. Anrechnung/Verrechnung von Vorauszahlung

2.2. Vertragsbindungswille bzgl. Scheingeschäft (+)

2.2.1. sonst bräuchte man §117 gar nicht

2.3. nicht anwendbar, wenn die Parteien zur Erreichung ihres Zieles ein wirksames RG brauchen

2.3.1. greift nur, wenn Parteien Ziel durch bloßen Schein eines wirksamen RG erreichen

2.3.2. Strohmanngeschäfte: idR §117 (-) da wirks. Vertrag gerade gewollt

2.4. Folge (P) Gesamtnichtigkeit §139

2.4.1. dissimiliertes Geschäft

2.5. vgl. auch zu §475 Abs. 1 S. 2 zu Umgehungsgeschäft

2.6. Abgrenzung zum geheimen Vorbehalt §116 BGB

2.7. Treuhand-, Strohmann und Umgehungsgeschäft

3. Normalfall Vertragsschluss:

3.1. Angebot obj x / subj. x

3.2. Annahme obj. x / subj. x

4. Falsa demonstratio

4.1. Angebot Obj y./subj. x - Annahme Obj y /Subj, x

4.1.1. unbewusste Abweichung gesagt/gewollt

4.1.2. das tatsächlich gewollte: §§133,157

4.1.3. Haaklöringsköd-Fall

4.2. (P) Anw. der §§133,157 bei formbedürftigen Verträgen (§§311b, 766)

4.2.1. (P) Andeutung in der Urkunde notwendig?

4.2.1.1. BGH vertritt formbed. RG grunds. die umstrittene Andeutungstheorie

4.2.1.1.1. vgl. Testament

4.2.1.1.2. vgl. §766 bzgl. Bürgschaft

4.2.1.2. bei der F.D. gerade nicht

4.2.1.2.1. auch Umständer außerhalb der Urkunde können zur Auslegung herangezogen werden

4.2.1.3. a.A.: Diff nach Schutzzweck

4.2.1.3.1. eher Schutz vor allg. Gefahren des RG (§311b)

4.2.1.3.2. eher Schutz vor Gefahren des konkreten RG

4.2.2. speziell bei §312 b

4.2.2.1. (P) Bestimmtheit

4.2.2.1.1. kein Verstoß, wenn eindeutig erkennbar

4.2.2.1.2. für KV ist katastermäßige Erfassung nicht notwendig (BGH)

4.2.2.2. kein §313

4.2.2.2.1. zwar erkennbar, dass V nur verkaufen will, was auch sein Eigentum ist (hyp. Element)

4.2.2.2.2. aber keine Unzumutbarkeit (normatives Element)

5. Irrtum §119

5.1. Angebot Obj. x / Subj y Annahme Obj. x / Subj. x

5.2. Sonderfall: beiderseitiger Irrtum? §313