Zurechnungsbestimmungen

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Zurechnungsbestimmungen von Mind Map: Zurechnungsbestimmungen

1. §166

1.1. Wissen

1.2. Wissen des Boten wird nicht zugerechnet

2. §31 HGB

2.1. Eigenzurechnung, Gesellschaft

2.2. Organhandeln wird der jur. Person als eigene Handeln zugerechnet

2.3. Wissen, GbR, oHG, KG

3. §831

3.1. AGL

3.2. Exkulpation

3.3. Weisungsgebundenheit

3.4. keine Zurechnungsnorm: Haftung für eigenes Verschulden

4. §123 Abs. 2

4.1. Zurechnungsbegrenzung!

4.2. Dritte werden nur zugerechnet, wenn der Vertragspartner etwas weiß oder wissen muss

4.3. Dritte: nicht im Lager des Vertragspartners d.h.: nicht Erfüllungsgehilfe §278

5. §164

5.1. Wollen

6. §278

6.1. Handeln

6.2. Pflichtenkreis

6.3. (P) auch Wissenszurechnung?

6.3.1. e.A.: JA

6.3.2. Arg.: Zurechnung allg. basiert auf ratio, dass durch Arbeitsteilung keine Haftungsumgehung stattfindet

6.3.3. Arg.: Wissen/Wissenmüssen oft ein Element des Verschuldens

6.4. Näheverhältnis zw. Schuldner und Gläubiger