Carina Hofmann Modegeschäft "TREND"

Jetzt loslegen. Gratis!
oder registrieren mit Ihrer E-Mail-Adresse
Carina Hofmann Modegeschäft "TREND" von Mind Map: Carina Hofmann Modegeschäft "TREND"

1. 1. Begrüßung

1.1. Sachverhalt kurz zusammenfassen:

1.2. Soll das Arbeitsverhältnis gegenüber der neuen Angestellten befristet sein?

1.3. Soll zum 01.08.2012 eine Auszubildende eingestellt werden?

2. Personal

2.1. Neue Angestellte

2.1.1. befristeter Arbeitsvertrag §3 (1) TzBfG

2.1.1.1. mit Angabe eines sachlichen Grundes ist das Arbeitsverhältnis bis zwei Kalenderjahren zulässig §14 (1) Nr.1 u. (2) Satz 1 TzBfG

2.1.1.2. Der Arbeitsvertag endet mit der Ablauf der Frist § 15 TzBfG

2.1.2. Arbeitszeiten

2.1.2.1. werkstägliche Arbeitszeit darf 8 Std nicht übersteigen § 3 ArbSchG

2.1.2.2. Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Std § 4 ArbSchG

2.1.2.3. Die Ruhezeit muss nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine mindestens 11 Std haben § 5 (1) ArbSchG

2.1.2.4. Für die Angestellte gilt an Sonn- u. Feiertagen ein absolutes Beschäftigungsverbot § 10 (1) ArbSchG

2.1.3. Urlaub

2.1.3.1. Urlaubsanspruch § 2 BUrlG

2.1.3.2. Dauer beträgt jährlich 24 Werktage (4 Kalenderwochen) § 3 BUrlG

2.1.3.3. Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt in den letzten 13 Wochen vor Begin des Urlaubs und muss vor Austritt ausbezahlt werden § 11 (1) + (2) BUrlG

2.2. Auszubildende

2.2.1. Ausbildungsvertrag

2.2.1.1. Vertrag muss zwischen Ausbilder und Auszubildenden beschlossen werden § 10 BBiG

2.2.1.2. Vertrag muss folgende Inhalte aufweisen:

2.2.1.2.1. Ziel der Berufsausbildung, Beginn und Dauer, Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit, Dauer der Probezeit, Ausbildungsvergütung, Dauer des Urlaubs, Kündigungsvoraussetzungen etc. und einer Niederschrift von den Ausbildern, den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertreter § 11 (1) + (2) BBiG

2.2.2. Arbeitszeiten

2.2.2.1. Auszubildende ist für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen §15 (1) Nr.1 BBiG

2.2.3. Zeugnis

2.2.3.1. Auszubildenden muss ein Zeugnis ausgestellt werden § 16 (1) BBiG

2.2.3.2. Zeugnis muss folgende Angaben beinhalten:

2.2.3.2.1. Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie ihre erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten § 16 (2) BBiG

2.2.4. Probezeit

2.2.4.1. Die Probezeit beginnt mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses und dauert mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate nicht übersteigen § 20 BBiG

3. Kündigung

3.1. Neue Angestellte

3.1.1. befristeter Arbeitsvertrag

3.1.1.1. Der Arbeitsvertag endet mit der Ablauf der Frist § 15 TzBfG, somit keine Kündigung möglich

3.2. Auszubildende

3.2.1. Ausbildungsvertrag

3.2.1.1. Während der Probezeit kann die Auszubildende jederzeit ohne Frist gekündigt werden § 22 (1) BBiG

3.2.1.2. Nach der Probezeit kann nur aus einem wichtigen Grund ohne Frist gekündigt werden oder die Auszubildende kündigt selbst mit einer Frist von 4 Wochen § 22 (2) BBiG

3.2.1.3. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen § 22 (3) BBiG

4. Lohn

4.1. Neue Angestellte

4.1.1. SV-Beitrag

4.1.1.1. AG

4.1.1.1.1. KV 7,30%

4.1.1.1.2. AV 1,50%

4.1.1.1.3. PV 0,975%

4.1.1.1.4. RV 9,80%

4.1.1.2. AN

4.1.1.2.1. KV 8,20%

4.1.1.2.2. AV 1,50%

4.1.1.2.3. PV 0,975% (+0,25% bei kinderlose über 23 Jahren)

4.1.1.2.4. RV 9,80%

4.1.2. Sachbezüge

4.1.2.1. keine in Aussicht weil befristetes Arbeitsverhältnis

4.1.3. Steuerrechtlichen Abzüge

4.1.3.1. LoSt/ KiSt/ SoliZ, weil ESt-Pflicht gem. § 1 EStG

4.2. Auszubildende

4.2.1. SV-Beitrag

4.2.1.1. AG

4.2.1.1.1. KV 7,30%

4.2.1.1.2. AV 1,50%

4.2.1.1.3. PV 0,975%

4.2.1.1.4. RV 9,80%

4.2.1.1.5. UV 100%

4.2.1.2. AN

4.2.1.2.1. KV 8,20%

4.2.1.2.2. AV 1,50%

4.2.1.2.3. PV 0,975% (+0,25% bei kinderlose über 23 Jahren)

4.2.1.2.4. RV 9,80%

4.2.2. Sachbezüge

4.2.2.1. VWL

4.2.2.2. Betriebliche Altersvorsorge

4.2.3. Steuerrechtlichen Abzüge

4.2.3.1. greifen nicht weil nicht ESt-Plicht gem. § 1 EStG

4.3. Verrchnungsmethoden

4.3.1. Bruttolohnmethode

4.3.2. Nettolohnmethode

4.4. Auszahlungsbetrag

4.4.1. Gesamtbrutto-LoSt/KiSt/Soli- SV-Beiträge