Der Politikunterricht und seine Beurteilung an der KGS

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Der Politikunterricht und seine Beurteilung an der KGS von Mind Map: Der Politikunterricht und seine Beurteilung an der KGS

1. Leistungsfeststellung

1.1. "kontinuierliche Beobachtung der SuS und ihrer individuellen Lernfortschritte (Dokumentation der indiv. Lernentwicklung)"

1.2. "Ergebnisse mündlicher, schriftlicher und anderer fachspezifischer Lernkontrollen"

1.2.1. schriftliche Lernkontrollen

1.2.1.1. alle drei Kompetenzbereiche sind zu berücksichtigen

1.2.1.2. Anzahl legt Fachkonferenz fest, auf Grundlage des Erlasses "Die Arbeit in der Realschule"

1.2.1.3. Anteil der schriftlichen Leistungen an Gesamtzensur abhängig von Anzahl schriftlicher Lernkontrollen/Jahr, max. 1/3 Gesamtzensur

1.2.1.4. Unterscheidung

1.2.1.4.1. bewertet

1.2.1.4.2. unbewertet

1.2.2. mündliche und fachspezifische Leistungen haben höheres Gewicht in Gesamtzensur

1.2.3. mündliche und fachspezifische Leistungen

1.2.3.1. Beiträge zum UG

1.2.3.2. mündliche Überprüfungen

1.2.3.3. Unterrichtsdokumentationen

1.2.3.4. Anwendung fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen

1.2.3.5. Präsentationen

1.2.3.6. Ergebnisse aus Partner- und Gruppenarbeiten und deren Darstellung

1.2.3.7. Langzeitaufgaben und Lernwerkstattprojekte

1.2.3.8. Freie Leistungsvergleiche (z.B. Schülerwettbewerbe)

1.3. "In Lernkontrollen werden überwiegend Kompetenzen überprüft, die im unmittelbar vorangegangenen Unterricht erworben werden konnten."

1.4. Jedoch auch Einbezug von Problemstellungen, die langfristig angestrebten Kompetenzaufbau überprüfen

1.5. "Eine Benotung der Urteile von SuS kann sich ausschließlich auf die Nachvollziehbarkeit der Begründungen und auf die Nachvollziehbarkeit der Orientierung an den mehrperspektivischen Kriterien beziehen. Die Aussage oder der Inhalt unterliegen NICHT der Benotung."

1.6. Grundsätze der Leistungsfeststellung und- bewertung müssen SuS und Eltern bekannt sein

1.7. schriftliche Lernzielkontrollen

1.7.1. transparent

1.7.2. materialgebunden

1.7.3. keine W-Fragen

1.7.4. Aufgaben aus allen Anforderungsbereichen, Schwerpunkt AFB I+II

1.7.4.1. Operatoren

1.7.4.2. Aufgaben sollen systematisch mehrere Kompetenzbereiche verknüpfen

1.7.4.3. Auseinandersetzen mit Texten

1.7.4.4. Lesen und Bearbeiten von Grafiken und Diagrammen

1.7.4.5. Analysieren von Bildern, Plakaten und Karikaturen

1.7.4.6. Fachlichkeit

1.7.4.7. Kenntnisse

1.7.5. epochal min 1/max 2 pro Halbjahr à 45 min

1.7.6. Teilgrundlage für die in den Zeugnissen festgehaltene Bewertung

1.8. mündliche Leistungsfeststellung

1.8.1. keine Vorgaben zu Art und Weise

1.8.2. Teilgrundlage für die in den Zeugnissen festgehaltene Bewertung

2. Orientierung am Kompetenzerwerb

2.1. Politikunterricht "bietet den SuS einerseits ausreichend Gelegenheiten, Problemlösungen zu erproben..."

2.2. Politikunterricht fordert andererseits auch "den Kompetenznachweis in Leistungssituationen

2.3. "In Leistungs- und Überprüfungssituationen ist das Ziel, die Verfügbarkeit der erwarteten Kompetenzen nachzuweisen."

2.4. Aufgaben in schriftlichen Lernzielkontrollen sollen systematisch mehrere Kompetenzbereiche verknüpfen

3. Selbsteinschätzung der SuS

3.1. Politikunterricht "schließt die Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung der Leistung ein."

3.2. "In Lernsituationen dienen Fehler und Umwege den SuS als Erkenntnismittel, den L geben sie Hinweise für weitere Unterrichtsplanung. Das Erkennen von Fehlern und der produktive Umgang mit ihnen sind konstruktiver Teil des Lernprozesses."

3.3. "Für den weiteren Lernfortschritt ist es wichtig, bereits erworbene Kompetenzen herauszustellen und SuS zum Weiterlernen zu ermutigen."

3.4. "Leistungsfeststellungen und Leistungsbewertungen geben den SuS Rückmeldungen über die erworbenen Kompetenzen."

4. Leistungsbeobachtung

4.1. Bestandteil als Grundlage für die in der Zeugnisnote festgehaltene Bewertung

4.2. regelmäßige Dokumentation

4.2.1. für Beratung von SuS

4.2.2. für Zeugniserteilung

4.2.3. Grundlage für Elternarbeit

4.2.4. Form

4.2.4.1. frei

4.2.4.2. strukturiert

4.3. Beobachtung von Lernprozessen und Feststellung von Fortschritten und Ergebnissen als Basis der Leistungsbewertung

5. Leistungsbewertung

5.1. "hat pädagogische Funktion einer Bestätigung und Lernkorrektur, der Hilfe zur Selbsteinschätzung, der Lernhilfe und Ermutigung"

5.2. schriftliche benotete Lernzielkontrollen

5.2.1. transparente Leistungsbewertung für SuS und Eltern

5.2.1.1. Erwartungshorizont

5.2.1.2. Rohpunktesystem

5.2.1.2.1. festgelegte Bewertungsgrenzen

5.2.1.3. (Teil-) Notensystem

5.2.1.3.1. feste prozentuale Anteile der Aufgaben für die Gesamtnote

5.2.2. Qualitätssicherung durch FBL

5.2.3. es gelten die Bestimmungen für die an der KGS vorkommenden Schulzweife nach den Bezugserlassen

5.2.4. abhängig von geltenden Vorschriften für Zeugnisse

5.2.4.1. falls Notenzeugnisse, dann auch Notenbezeichnungen

5.2.4.2. falls Berichtszeugnisse, dann auch Bewertung in freier Form möglich

5.2.5. Werden mehr als 30% der Arbeiten einer Klasse oder Lerngruppe mit "mangelhaft" oder "ungenügend" bewertet,...

5.2.5.1. ... so wird die Arbeit nicht gewertet.

5.2.5.2. ... so muss die Schulleitung die schriftliche Lernkontrolle genehmigen.

5.3. mündliche Leistungen und andere fachspezifische Leistungen

5.3.1. Beobachtung von Lernprozessen und Feststellung von Fortschritten und Ergebnissen als Basis der Leistungsbewertung

5.3.1.1. mündliche Beiträge im Unterricht

5.3.1.2. mündliche Überprüfungen

5.3.1.3. Unterrrichtsdokumentationen

5.3.1.4. Anwendung fachspezifischer Methoden un Arbeitsweisen

5.3.1.5. Ergebnisse von PA oder GA und deren Darstellung

5.3.1.6. Präsentationen

5.3.1.7. Umgang mit Medien und anderen fachspezifischen Hilfsmitteln

5.3.1.8. freie Leistungevergleiche

5.3.1.9. Projektarbeit

5.3.2. große Bedeutsamkeit in allen Fächern und Fachbereichen

5.4. mündlich 60%/schriftlich 40%

5.4.1. Zeugnisnote im Fach Politik

5.4.1.1. Erteilung und Dokumentation von Fachlehrkraft

5.4.1.1.1. Wenn Schulleitung oder Lehrkraft aus Klassenkonferenz Verletzungen von pädagogischen Grundsätzen, Rechts- oder Verwaltungsmaßstäbe oder Bewertungsmaßstäben sieht,...

5.4.1.2. Sozialverhalten

5.4.1.2.1. Reflexionsfähigkeit

5.4.1.2.2. Konfliktfähigkeit

5.4.1.2.3. Regelkonformes Verhalten und Teamfähigkeit

5.4.1.2.4. Hilfsbereitschaft und Achtung anderer

5.4.1.2.5. Übernahme von Verantwortung

5.4.1.2.6. Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens

5.4.1.3. zusammenfassende Bewertung durch Klassenkonferenz in Abstufungen in standardisierter Form (können durch Hervorhebungen ergänzt werden)

5.4.1.4. Arbeitsverhalten

5.4.1.4.1. Leistungsbereitschaft und Mitarbeit

5.4.1.4.2. Ziel- und Ergebnisorientierung

5.4.1.4.3. Kooperationsfähigkeit

5.4.1.4.4. Selbstständigkeit

5.4.1.4.5. Sorgfalt und Ausdauer

5.4.1.4.6. Verlässlichkeit

5.4.1.5. Notenzeugnis gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.10.1968: Nutzen von folgenden Notenbezeichnungen und Notenziffern

5.4.1.5.1. 1 - sehr gut

5.4.1.5.2. 2 - gut

5.4.1.5.3. 3 - befriedigend

5.4.1.5.4. 4 - ausreichend

5.4.1.5.5. 5 - mangelhaft

5.4.1.5.6. 6 - ungenügend

5.4.1.5.7. Zwischennoten und Prädikatsanhängsel sind unzulässig

5.4.1.5.8. Alternative: Berichtszeugnisse

5.4.1.6. Bei folgenden Fällen muss die Leistungsbewertung in der Klassenkonferenz erörtert und protokolliert werden

5.4.1.6.1. Note ändert sich im Gegensatz zum vorherigen Halbjahr um eine Note - gleiche Schulform

5.4.1.6.2. Note ändert sich im Gegensatz um mehr als zwei Notenstufen nach Schulformwechsel

5.5. keine punktuelle Messung, sondern Entwicklung bzw. Lernprozess muss berücksichtigt werden

5.6. im schulzweigübergreifenden Unterricht: Leistungen werden nach den Vorgaben des Schulzweigs beurteilt, dem die Schülerin/der Schüler angehört

5.7. Bewertung der SuS mit festgestelltem Unterstützungsbedarf richtet sich nach den Regelungen der Schulform, deren KC dem Unterricht zugrunde liegen

5.7.1. Förderbereich Lernen: Abweichungen von Leistungsanforderungen möglich

5.7.2. Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens unter Berücksichtigung des diagnostizierten Unterstützungsbedarfs

6. Niedersächsisches Kultusministerium (2015). Kerncurriculum für die Realschule Politik Schuljahrgänge 7-10. Hannover: Unidruck.

7. exemplarischer schulinterner Arbeitsplan (Fachbereich GSW)

8. Erlasse

8.1. Schriftliche Arbeiten in den allgemeinbildenden Schulen - RdErl. d. MK v. 22.3.2012

8.2. Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen - RdErl. v. MK v.12.09.2019

8.3. Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule (KGS) - RdErl. d. MK v. 3.8.2015

8.4. Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen - RdErl. d. MK v. 3.5.2016