Physischen Belastungen und den entsprechenden Schutz durch unsere Gesellschaft. ( MuSchG) Paragra...

Jetzt loslegen. Gratis!
oder registrieren mit Ihrer E-Mail-Adresse
Physischen Belastungen und den entsprechenden Schutz durch unsere Gesellschaft. ( MuSchG) Paragraph 9 Absatz 3 und paragraph 10,12 und 32 f von Mind Map: Physischen Belastungen und den entsprechenden Schutz durch unsere Gesellschaft. ( MuSchG) Paragraph 9 Absatz 3 und  paragraph 10,12 und 32 f

1. Der Arbeitgeber muss bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen einer schwangeren Frau die stillt alle aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 erforderlichen Maßnahmen für den Schutz ihrer physischen und psychischen Gesundheit sowie der ihres Kindes zu unterstützen

1.1. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird

2. Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Unterabschnitt in eigener Verantwortung wahrzunehmen.

3. Im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit 1.die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann, und2.unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Beurteilung der Gefährdung nach Nummer 1 zu ermitteln, ob für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind voraussichtlicha)keine Schutzmaßnahmen erforderlich sein werden,b)eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 erforderlich sein wird oderc)eine Fortführung der Tätigkeit der Frau an diesem Arbeitsplatz nicht möglich sein wird.

4. Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 1 erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. 2Zusätzlich hat der Arbeitgeber der Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten

5.  Der Arbeitgeber darf eine stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Eine unverantwortbare Gefährdung im Sinne von Satz 1 liegt insbesondere vor, wenn die stillende Frau Tätigkeiten ausübt oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist, bei denen sie folgenden Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann:

6. Der Arbeitgeber darf keine Frau die schwanger ist Kündigen geschweige rauswerfen das ist gesetzlich verboten !!!