1. Sonn- und Feiertagsarbeit ist untersagt
2. Keine Mehrarbeit Erlaubt
3. Urlaubsgeld
3.1. während des Urlaubs muss der Lohn weiter gezahlt werden
3.2. gleicher Lohn
4. Pausen in angemessener zeitlicher Lage:
4.1. frühestens eine Stunde nach Beginn der Arbeitszeit
4.2. spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit
5. Anwendungsbereich:
6. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
6.1. Arbeitsdauer
6.1.1. Täglich 8 Stunden
6.1.1.1. Darf 8,5 Stunden betragen zum Stundenausgleich
6.1.1.2. Darf 8,5 Stunden betragen wenn an anderen Tagen verkürzt
6.1.2. Wöchentlich 10 Sutnden
6.2. Keine Nachtarbeit
6.2.1. Arbeitszeit bei Jugendlichen zwischen 6:00 und 20:00 Uhr
6.2.1.1. Ausnahmen:
6.2.1.1.1. Landwirtschaft
6.2.1.1.2. Gast- und Schaustellgewerbe
6.2.1.1.3. Bäckereien/Konditoreien
6.3. Wochenendarbeit
6.3.1. Jugendliche dürfen nur 5 Tage die Woche Arbeiten, die zwei freien Tage sollen hintereinander Liegen
6.3.1.1. Wochenendarbeit nur in bestimmten Branchen
6.3.1.2. Min. 2 Samstage im Monat Arbeitsfrei
6.3.1.3. Min 2 Sontage im Monat Arbeitsfrei
6.3.1.4. 5 Tage Woche bleit immer Bestehen
6.3.1.5. Feiertagsarbeit nur in Branchen in denen Sonntagsarbeit erlaubt ist.
6.3.1.5.1. Immer Arebitsfrei
6.4. Pausenzeiten/Ruhezeiten
6.4.1. Arbeitszeit <4,5 Stunden: min. 30 Minuten Pause
6.4.2. Mindestzeit für Pausen: 15 Minuten
6.4.3. Arbeitszeit <6 Stunden: min. 60 Minuten Pause
6.4.4. Beschäftigung von Jugendlichen nicht länger als 4,5 Stunden ohne Pause
6.5. Berufsschulbesuch
6.5.1. Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht feizustellen.
6.5.1.1. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen:
6.5.1.1.1. vor Unterricht der um 9.00 Uhr beginnt
6.5.1.1.2. nach mehr als 5 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten dauer
6.5.1.1.3. in Berufsschulwochen von min. 25 Stunden an min. fünf Tagen
6.5.2. Berufsschultage mit mindestens 5 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten werden mit 8 Stunden angerechnet
6.5.2.1. Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten
7. Mutterschutzgesetz (MuSchG)
7.1. Arbeitszeitlicher und Betrieblicher Gesundheitsschutz
7.1.1. Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz:
7.1.1.1. Nicht mehr als 8,5 Std. pro Tag (Frauen unter 18 jahren 8 Std.)
7.1.1.2. Schwangere und Stillende Frauen dürfen nur zwischen 6 und 20 Uhr Arbeiten
7.1.1.3. Mindestenst 11 Std. Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen
7.1.2. Betrieblicher Gesundheitsschutz
7.1.2.1. Der Arbeitgeber ist Verantwortlich für die Bedingungen am Arbeitsplatz, die Unbedingt eingehalten werden müssen.:
7.1.2.1.1. Die Schwangere Frau darf nicht:
8. Bundesurlaubsgesetz
8.1. Das Bundesurlaubsgesetz dient der Regelung des Erholungsurlaub in Deutschland. Es wurde am 8.Januar 1963 verkündet und ergänzt als Mindestregelung die bis dahin allein und seither daneben bestehenden vielfältigen Einzelabsprachen zwischen den Tarifparteien für jede Branche und jedes Land.
8.1.1. 1963 verkündet
8.1.2. regelung des Uraubs in jeder Branche
8.1.3. gilt in jedem Bundesland sowie Betrieb,Unternehmen und Firma
8.2. Zeitpunkt und Übertragbarkeit
8.2.1. wünsche des Arbeitnehmers sind möglichst zu berücksichtigen
8.3. Urlaubsanspruch
8.3.1. anspruch auf bezahlten Urlaub in jedem Jahr für jeden Arbeitnehmer
8.3.1.1. resturlaub kann nicht ins nächste Kalenderjahr übertragen werden
8.3.1.2. bei wechseln des Arbeitsnehmers und verbrauchten Urlaub, kann man diesen nicht nochmal beanspruchen
8.3.2. mindestens 24 Werktage im Kalenderjahr
9. Alle Schwangeren Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis (egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Befristet)
9.1. Mutterschutzfrist:
9.1.1. Frist vor und nach der Entbindung (darf in dieser Zeit nicht Beschäftigt werden)
9.1.2. sechs Wochen vor Entbindung
9.1.3. acht Wochen nach Entbindung
9.1.4. Zeit nach Entbindung verlängert sich bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt und/oder Behinderung auf 12 Wochen.
9.2. Finanzielle Unterstützung/Vergütung
9.2.1. Mutterschutzlohn:
9.2.1.1. Nur bei Ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist
9.2.1.2. Durchschnittliches Arbeitsentgelt der letzten drei Monate vor Schwangerschaft
9.2.1.3. Wird zum Teil von der Krankenkasse bezahlt (13€/Tag) restlicher Betrag vom Arbeitgeber
9.2.1.4. Wird über die gesamte Dauer der Schutzfrist ausgezahlt
9.2.2. Mutterschaftsgeld:
9.2.3. Elterngeld:
9.2.3.1. Anspruch nur nach Beantragung von Elternzeit
9.2.3.1.1. Höhe des Elterngeldes
10. Arbeitszeitgesetz
10.1. Was ist das?
10.1.1. begrent die höchstzulässige Arbeitszeit
10.1.2. sieht Mindestruhepausen während während der Arbeitszeit vor
10.1.3. setzt Schutzvorschriften zu Nachtarbeit
10.1.4. schützt die Arbeitsruhe an Sonntagen und Arbeitstagen
10.2. regelt die Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen
10.2.1. Wie lange ist die Ruhezeit nach der Arbeit?
10.2.1.1. kurze unterbrechungen zählen nicht dazu
10.2.1.2. versteht man die zeit zwischen zwei arbeitstagen
10.2.1.3. mindestens 11 Stunden
10.2.1.4. nächsten 4 wochen muss wieder mit 12 stunden ausgeglichen werden
10.2.2. Dasraus Resultiert
10.2.2.1. Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer die ersten sechs monate nicht fragen ob er eine Behinderung hat.
10.2.2.2. Wie lange darf ich maximal Arbeiten?
10.2.2.2.1. § 3 ArbZG regelt die höchstzulässige Arbeitszeit
10.2.2.3. Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz?
10.2.2.3.1. gilt für Azubis und Arbeitnehmer
10.2.2.3.2. jugendlich = Jugendarbeitsschutzgesetz
10.2.2.3.3. Schwangere Mutterschutzgesetz
10.2.2.4. werden nicht bezahlt
10.2.2.5. Krankenhäusern, Gaststätten und Landwirtschaft kann sich auf 10 stunden herabgesenkt werden
10.2.2.6. Sonn- und gesetzliche Feiertage sind geschützt
10.2.2.6.1. Sonntag und Feiertage bleiben als Ruhetag (0-24 uhr)
10.2.2.6.2. mind. 15 Sonntage müssen im Jahr frei bleiben
10.2.2.6.3. Ersatzsonntag nachholzeit 2 wochen Feiertage 8 Wochen
10.2.2.6.4. Und wenn ich mal Pause brauche?
11. Schwerbehindertengesetz
11.1. Schwerbehinderte können Überstunden ablehnen wenn sie 8 Stunden gearbeitet haben
11.2. Eine 6-Tageswoche müssen Schwerstbehinderte Arbeitnehmer ableisten wenn der Arbeitgeber das will.
11.2.1. Abeitet ein Schwerbehinderter 5 Tage in der Woche muss er auch 5 Tage Urlaub bekommen.
11.3. Schwerbehinderte haben ein Recht auf eine Arbeitszeitverkürzung wenn sie die normale Arbeitszeit nicht mehr schaffen.
11.3.1. Arbeitgeber muss Schwerbehindertenqute erfüllen, nämlich bei einer Firma von mehr als 20 mitarbeitern müssen mindestens 5% der mitarbeiter Schwerbehinderte sein.
11.3.1.1. Es können Strafen von 105 Euro bis 290 Euro pro unbesetztem Arbeitsplatz als Strafe anfallen.