IWF Internationaler-Währungs-Fond
von Yannick Bresler
1. Aufgaben
1.1. Vergabe von Krediten an Länder mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten
1.2. Länder mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten
2. Stimmrechte
2.1. Die Stimmrechte richten sich nach der Höhe der individuellen, prozentualen Einzahlung der Staaten am Gesamtfondwert. Also je mehr sie Einzahlen, desto mehr Stimmrechte haben die Staaten.
3. Organe
3.1. Gouverneursrat
3.1.1. Vertreter aus jedem Mitgliedssaat (meistens die Finanzminister)
3.2. Internationaler Währungs- und Finanzausschuss
3.2.1. besteht aus Vertretern aus dem Exekutivdirektorium
3.3. Exekutivdirektorium
3.3.1. 24 Mitglieder, führen Tagesgeschäft
3.4. Entwicklungsausschuss
3.4.1. Beratungsgremium für entwicklungspolitische Fragen
3.5. IWF-Verwaltungsgericht
3.5.1. Gericht für Arbeitsrecht (Mitarbeiter unterliegen nicht ihrem nationalen Arbeitsrecht)
4. Instrumente
4.1. die Mitgliedsstaaten bekommen Quoten zugewiesen nach denen richten sich:
4.1.1. die Einzahlungs- verpflichtungen in z.B. Gold
4.1.2. Sonderziehungsrechte (Inanspruchnahme eines Kredites)
4.1.3. Stimmrecht eines Landes im IWF
4.1.4. Kreditumfang