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Störerhaftung von Mind Map: Störerhaftung

1. http://bit.ly/1cOIVfo

1.1. Was bedeutet das für uns?

1.2. Haftung ab Kenntnis über Rechtsverletzung auf Unterlassung

2. Was soll das sein?

2.1. Begriff aus dem Rechtswesen

2.2. Haftung durch einen (Blog-)Betreiber für Rechtsverstöße Dritter

2.3. “Als Störer haftet derjenige auf Unterlassung, der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt.”

3. Was zählt als Störung?

3.1. keine Pauschalhaftung für Links in Beiträgen --> ggf. Einzelfälle

3.2. Nicht nachgehen eines konkreten Hinweises oder Unterlassung des Löschens

3.3. unzureichend geschützte WLANs, die dritten Zugang ermöglichen

3.4. gerichtliche Gratwanderung, um Meinungsfreiheit nicht zu untergraben aber dennoch Persönlichkeitsrechte zu schützen

3.5. Problem großer Webseiten mit viel User Generated Content

4. Beispiel Callactive vs. Niggemeier

4.1. dt. Medienjournalist

4.2. 2 Abmahnungen wg. rechtsverletztenden Kommentaren, die er kurz später unaufgefordert löschte

4.3. Urteile: 1x Prüftpflicht nachgekommen, 1x Einstweilige Verfügung zur Unterlassung

4.4. http://bit.ly/1dqu0I8