Urheberrecht an Werken der Literatur und Kunst
von Werner Magdalena
1. Vervielfältigungsrecht
1.1. Urheber hat ausschließlich das Recht zu vervielfältigen
1.2. namentlich festgehalten
1.3. bei bildenden Künsten, Urheber das Recht zur Ausführung
2. Werke der Filmkunst
2.1. Laufbildwerke
3. Werke der Literatur
3.1. Sprachwerke ( auch Computerprogramme)
3.2. Bühnenwerke
3.3. Werke Wissenschaftl. oder belehrender Art
4. Werke der bildenden Künste
4.1. Lichtbildkunst / Lichtbildwerke
4.2. Baukunst
4.3. angewandte Kunst