PFK/Urlaub, Übertragung auf das nächste Jahr
von Marius Ebert
1. Stichtag 31.03.
1.1. Bis dahin nicht genommener....
1.2. ...Urlaub verfällt.
1.3. Ausnahme:
1.4. Urlaub verfällt nicht bei Krankheit
2. Grundregel
2.1. Der Urlaub soll in dem Jahr genommen ...
2.2. ..werden in dem er entstanden ist.
3. Ausnahme
3.1. § 7 BUrlG
3.2. Ausnahmsweise ist eine...
3.3. ....Übertragung möglich...
3.4. ...bis 31.03. des Folgejahres.
4. Gründe für die Ausnahme
4.1. Mitarbeiter war unabkömmlich (= betr. Gründe)
4.2. Mitarbeiter war krank ( = persönl. Gründe)
4.3. AN hat darum gebeten, AG hat zugestimmt.
4.4. Elternzeit od. Mutterschutz des AN
4.5. Tarifvertragliche Regelung
5. Ausbezahlung des Urlaubs?
5.1. Grundsätzlich: Nein!
5.2. Ausnahme: Ausscheiden des AN
5.3. Zum Stichtag war noch ...
5.4. Urlaub übrig, den...
5.5. ...der AN nicht nehmen konnte.
6. ⓒ Dr. Marius Ebert
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