Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir ...

Es wird versucht, die Aspekte darzustellen, die Einfluss auf die Entscheidung haben (sollten), ob ein Leistungssutzrecht für Presseverlage eingeführt werden sollte oder nicht.

Get Started. It's Free
or sign up with your email address
Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an. by Mind Map: Verlage sollen im Online-Bereich nicht  schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler.  Wir streben deshalb die Schaffung eines  Leistungsschutzrechts für Presseverlage  zur Verbesserung des Schutzes  von Presseerzeugnissen im Internet an.

1. Warum überhaupt ein Leistungsschutzrecht?

1.1. Verlage sollen im Online- Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler

1.1.1. Gibt es Presseverlage im Internet?

1.1.1.1. Das Internet ist das Internet ist das Internet - es gibt nur Inhalteanbieter.

1.1.1.2. Es gibt eine "elektronische Presse" in dem Sinn, dass besonders schützenswerte Inhalteanbieter existieren.

1.1.1.2.1. Nein. Der Markt regelt das. Wenn die Gesellschaft Journalismus braucht, wird es Geschäftsmodelle geben, die ihn ermöglichen.

1.1.1.2.2. Ja, denn der Markt regelt nicht alles, z.B. sorgt er nicht dafür, dass der Journalismus seine Aufgabe als vierte Gewalt übernehmen kann.

2. Für die Musik- und die Filmbranche gibt es ein Leistungsschutzrecht. Für Buchverlage nicht.

2.1. Wilde Spekulation und unergiebige Debatten mit Herr Keese.

3. Buchverlage, Musik- und Filmbranche haben (bisher) ein anderes Geschäftsmodell als Presseverlage: sie verschenken ihre Inhalte nicht; die Inhalte selber sind in viel geringerem Maß werbefinanziert.

4. Für Freischreiber besteht kein Zweifel daran, dass es den Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen weniger darum geht, die Grundlagen für Qualitätsjournalismus im Internet zu schaffen, als vielmehr darum, ihre eigene Position zu stärken. Dies aber kann nicht Sinn und Zweck eines Gesetzes sein. Es sind nicht die Verlage, die aus dem derzeitigen Strukturwandel gestärkt hervorgehen müssen, sondern der Journalismus.

5. Wie soll dieses Leistungs- schutzrecht aussehen?

5.1. Das können wir nicht sagen, denn es liegt noch kein Gesetzentwurf vor.

6. Neue Idee