Corona

Überblick über mögliche Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise (HH und SH)

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Corona von Mind Map: Corona

1. IFB-Förderkredit Kultur Fördermodul Corona

1.1. Ziel des IFB-Förderkredits Kultur Fördermodul Corona ist es, dass die finanziellen Einbußen durch die COVID-19-Krise soweit ausgeglichen werden, dass die Fortführung des Betriebs ermöglicht wird.

2. Infektionsschutzgesetz (IfSG)

2.1. Eine freiwillige Quarantäne oder ein generelles (gesundheitsunabhängiges) Tätigkeitsverbot (z. B. Betriebsschließungen im Einzelhandel) eröffnen keinen Entschädigungsanspruch nach dem IfSG.

2.2. Landesamt für soziale Dienste Neumünster

2.2.1. Unternehmer

2.2.1.1. Entschädigung nach IfSG bei verordnetem Tätigkeitsverbot oder Quarantäne Voraussetzung: Bescheid des Gesundheitsamtes liegt vor

2.2.2. Arbeitnehmer

2.2.2.1. Bei Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer wegen Infizierung greifen die "normalen" Bestimmungen der Entgeltfortzahlung

2.2.2.2. Entschädigung nach IfSG bei verordneter Quarantäne des Arbeitnehmers wegen des Verdachts auf eine mögliche Infektion

2.2.3. Eltern (Selbständige & Arbeitnehmer)

2.2.3.1. Schul- oder Kitaschließungen

2.2.3.2. Voraussetzungen: - Kinder unter 12 oder mit Behinderung - keine andere zumutbare Betreuung (anderer Elternteil oder Notbetreuung) - Vorerst: Ausschöpfung Gleitzeit oder Überstunden - Kein Bezug von KUG - nicht für Ferienzeiten

2.2.3.3. Quarantäne eines Kindes

2.2.4. Antrag auf Verdienstausfallentschädigung

2.3. Hamburg

2.3.1. Antrag auf Verdienstausfallentschädigung

3. Beiträge zur Sozialversicherung

3.1. Krankenkassen

3.1.1. Arbeitgeber

3.1.1.1. Antragsstellung unter Darlegung der Verhältnisse, wer durch die Einziehung der Beiträge trotz vorrangiger Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld, Fördermitteln und/oder Krediten erheblichen Härten ausgesetzt wäre

3.1.1.1.1. Zinsfreie Stundung der bereits fälligen oder fällig werdenden Beiträge

3.1.1.1.2. zunächst für die Monate März und April 2020

3.1.1.1.3. FAQ

3.1.2. Selbstständige

3.1.2.1. Antragsstellung unter Darlegung der Verhältnisse, wer durch die Einziehung der Beiträge trotz vorrangiger Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld, Fördermitteln und/oder Krediten erheblichen Härten ausgesetzt wäre

3.1.2.1.1. Zinsfreie Stundung der bereits fälligen oder fällig werdenden Beiträge

3.1.2.1.2. zunächst für die Monate März und April 2020

3.1.2.2. Unterjährige Beitragsherabsetzung

3.1.3. Vereinfachte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen auch für Januar und Februar 2021 möglich

3.2. Berufsgenossenschaften

3.2.1. VBG

3.2.1.1. für Beitragsbescheid 2019

3.2.1.1.1. Antragstellung auf Ratenzahlung bzw. Stundung, wenn eine erhebliche Härte vorliegt, möglich

3.2.2. BG RCI

3.2.2.1. für Vorschüsse und Beiträge

3.2.2.1.1. Antragstellung auf zinsfreie Stundung bis Ende 2020 möglich

3.2.3. BGHM

3.2.3.1. für Beitragsbescheid 2019

3.2.3.1.1. Wer als Unternehmer wirtschaftlich direkt oder indirekt betroffen ist und dadurch in Zahlungsschwierigkeiten gerät, hat die Möglichkeit, eine Zahlungserleichterung im Rahmen einer Stundung oder einer Ratenzahlung zu beantragen

3.2.4. BG ETEM

3.2.4.1. "Wir werden den gesetzlichen Rahmen für die Stundung des Mitgliedsbeitrags ausschöpfen, um außergewöhnliche Härten abzufedern"

3.2.5. BGN

3.2.5.1. für Beitragsraten zwischen 15.03. und 15.05.2020

3.2.5.1.1. Antragstellung auf zinsfreie Beitragsstundung möglich

3.2.6. BG BAU

3.2.6.1. „Wir wollen unseren Mitgliedsbetrieben jetzt schnell und wirksam dabei helfen, mit den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus umzugehen, indem wir die Stundung erleichtern und damit finanzielle Entlastung schaffen“

3.2.7. BGW

3.2.7.1. Beitragsbescheide 2019

3.2.7.1.1. Zahlungsfrist bis Mitte Juni verlängert

3.2.8. BGHW

3.2.8.1. kleine Unternehmen

3.2.8.1.1. zinsfreie Stundung bis 15.12.2020

3.2.8.2. große Unternehmen

3.2.8.2.1. Stundung bis 50 % möglich

3.2.9. BG Verkehr

3.2.9.1. zinsfreie Stundung bis vorerst 30.06.2020 möglich

4. Steuerliche Maßnahmen

4.1. Wer nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffen ist, kann unter Darlegung der Verhältnisse folgende Anträge stellen.

4.1.1. Anpassung der Vorauszahlungen 2020

4.1.1.1. Einkommensteuer

4.1.1.2. Körperschaftsteuer

4.1.1.3. Gewerbesteuer-Messbetrag für Zwecke der Vorauszahlungen

4.1.2. Anpassung der Vorauszahlungen 2021

4.1.2.1. Einkommensteuer

4.1.2.2. Körperschaftsteuer

4.1.2.3. Gewerbesteuer-Messbetrag für Zwecke der Vorauszahlungen

4.1.3. Zinsfreie Stundung der der bis zum 31.03.2021 fälligen Steuern

4.1.3.1. Schleswig-Holstein

4.1.4. Antrag auf Vollstreckungsaufschub

4.1.5. Erstattung von Sondervorauszahlungen zur Umsatzsteuer (1/11)

4.1.5.1. 2020

4.1.5.1.1. bisher nicht bundeseinheitlich geregelt, u.a. in

4.1.5.2. 2021

4.1.5.2.1. DStV appelliert für Aussetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021

4.1.6. Übersicht über die Formulare der einzelnen Bundesländer

4.2. Fristverlängerungsanträge für 2020

4.2.1. bis 31.05.2022 beschlossen

4.3. Fristverlängerungsanträge für 2019

4.3.1. bis 31.08.2021 beschlossen

4.4. Fristverlängerungsanträge für Umsatzsteuervoranmeldungen

4.4.1. bisher nur in

4.4.1.1. Bayern

4.4.1.2. Hessen

4.5. Pauschaler Verlustrücktrag

4.6. Ver­län­ge­rung der Er­klä­rungs­frist für vier­tel­jähr­li­che und mo­nat­li­che Lohn­steu­er­an­mel­dun­gen wäh­rend der Co­ro­na-Kri­se

5. Kurzarbeitergeld (KUG)

5.1. Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.

5.2. gelten mit Wirkung zum 01.03.2020 und sind bis 31. Dezember 2020 befristet

5.3. KUG und Minijob

5.4. FAQ (BA Hamburg)

6. Liquiditätshilfen

6.1. Schleswig-Holstein

6.1.1. Corona-Soforthilfe des Bundes

6.1.1.1. Einmalzahlungen für Kleinstunternehmen (bis 10 Vollzeitbeschäftigte)

6.1.1.2. Antragsformular seit dem 26.03.2020 vorhanden

6.1.1.2.1. neues Antragsformular mit verbesserten Bedingungen seit dem 02.04.2020 vorhanden

6.1.1.3. FAQ

6.1.1.4. Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 )

6.1.2. IB.SH Härtefallfonds Mittelstand

6.1.3. IB.SH Mittelstandssicherungsfonds

6.2. Hamburg

6.2.1. Corona-Soforthilfe des Bundes bis 31.05.2020

6.2.1.1. Einmalzahlungen für Kleinstunternehmen (bis 10 Beschäftigte)

6.2.1.2. Antragsformular seit dem 31.03.2020 vorhanden

6.2.1.3. Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 )

6.2.1.4. FAQ

6.2.2. Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) bis 31.05.2020

6.2.2.1. zusätzlich zu Soforthilfe des Bundes

6.2.2.2. Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler

6.2.2.3. Antragsformular seit dem 31.03.2020 vorhanden

6.2.2.4. FAQ

6.2.3. Hamburg-Kredit Liquidität (HKL)

6.2.3.1. Kleinen und mittleren Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen, die durch die Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, eröffnet die IFB Hamburg kurzfristig mit dem Hamburg Kredit Liquidität (HKL) neue Spielräume.

6.2.4. Hamburger Stabilisierungs-Fonds (HSF)

6.2.4.1. Der Hamburger Stabilisierungs-Fonds dient der Abmilderung wirtschaftlicher Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf mittelständische Unternehmen der Realwirtschaft in der Freien und Hansestadt Hamburg.

6.2.5. Corona Recovery Fonds (CRF)

6.2.5.1. Der Corona Recovery Fonds (CRF) bietet Risikokapitalfinanzierungen für innovative Startups und wachstumsorientierte, kleine Mittelständler, die infolge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind.

6.2.6. IFB-Förderkredit Sport Fördermodul Corona

6.2.6.1. Ziel des IFB-Förderkredits Sport Fördermodul Corona ist es, dass die finanziellen Einbußen durch die COVID-19-Krise soweit ausgeglichen werden, dass die Fortführung der Aktivität ermöglicht wird.

6.2.7. Weitere ggf. relevante Förderprogramme der IFB Hamburg

6.2.7.1. Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge (GuN)

6.2.7.2. Hamburg-Kredit Wachstum

6.3. KfW (inkl. Vorbereitung der Anträge)

6.3.1. KfW-Unternehmerkredit

6.3.2. ERP-Gründerkredit

6.3.3. KfW-Schnellkredit

6.3.4. Video - einfach erklärt - die Kredite der KfW

6.4. BMWI

6.4.1. FAQ zu den Soforthilfen für Soloselbständige, Kleinstunternehmer, Freiberufler und Landwirte

6.5. Allgemeine Informationen

6.5.1. Corona-Hilfen für Unternehmen - Bewilligungen beziehungsweise Auszahlungen in Milliarden Euro

6.5.2. EU-Beihilferecht

6.5.2.1. Steuerberaterkammer Sachsen Anhalt

6.5.2.2. BMWI - FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme)

6.6. Überbrückungshilfe I bis 31.08.2020

6.6.1. FAQ und Checklisten der BStBk

6.6.2. FAQ des BMWI

6.6.3. Überbrückungshilfe-Rechner der IHK Schleswig-Holstein

6.7. Überbrückungshilfe II bis 31.12.2020

6.7.1. FAQ des BMWI

6.7.2. Antragsstellung seit dem 21.10.2020 möglich

6.7.3. FAQ und Checklisten der BStBk

6.7.4. Antragsfrist bis 31.03.2021

6.8. Überbrückungshilfe III bis 30.06.2021

6.8.1. FAQ BMWI

6.8.2. BMF

6.8.3. Antragsstellung seit dem 10.02.2021 möglich

6.9. Neustarthilfe für Soloselbständige

6.9.1. FAQ BMWI

6.9.2. Antragsstellung seit dem 16.02.2021 möglich

6.9.3. Antragsfrist bis 31.08.2021

6.10. außerordentliche Wirtschaftshilfe

6.10.1. Novemberhilfe

6.10.1.1. FAQ BMF

6.10.1.2. FAQ BMWI

6.10.1.3. Vollzugshinweise für die Gewährung von Corona-Novemberhilfe

6.10.1.4. Antragsstellung seit dem 25.11.2020 möglich

6.10.1.4.1. wer?

6.10.1.4.2. was?

6.10.1.4.3. wann?

6.10.1.5. Auszahlungen für außerordentliche Wirtschaftshilfe für November seit 12.01.2021 möglich (BMWi)

6.10.1.6. Antragsfrist bis 30.04.2021

6.10.2. Dezemberhilfe

6.10.2.1. FAQ BMF

6.10.2.2. Antragsstellung seit dem 23.12.2020 möglich

6.10.2.3. Antragsfrist bis 30.04.2021

6.10.2.4. Auszahlungen für außerordentliche Wirtschaftshilfe für Dezember seit 01.02.2021 möglich (BMWi)

6.11. Beteiligungsangebote der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften

7. FAQ

7.1. DStV - Deutscher Steuerberaterverband

7.2. BStBK - Bundesteuerberaterkammer

7.3. BVMW - Bundesverband mittelständische Wirtschaft

7.4. BMF - Bundesministerium der Finanzen

7.5. Streck Mack Schwedhelm Covid-19-Blog

7.6. IHK Schleswig Holstein - Infoticker

8. www.meine-steuerberater.de

9. Sozialschutz-Paket

9.1. Stärkung von Familien mit unvorhergesehenen Einkommenseinbußen durch die Corona-Pandemie

9.1.1. Grundsicherung

9.1.1.1. FAQ

9.1.2. Notfall-Kinderzuschlag

9.1.2.1. FAQ

9.2. Finanzhilfen für Eltern (Angestellte & Selbständige)

9.2.1. Wer aufgrund von Schul- oder Kitaschließungen nicht zur Arbeit gehen kann, erhält eine finanzielle Entschädigung nach dem IfSG

9.2.1.1. Voraussetzungen: - Kinder unter 12 oder mit Behinderung - keine andere zumutbare Betreuung (anderer Elternteil oder Notbetreuung) - Vorerst: Ausschöpfung Gleitzeit oder Überstunden - Kein Bezug von KUG - nicht für Ferienzeiten

9.2.1.2. Antrag bei der zuständigen Landesbehörde

9.2.2. FAQ des GKV-Spitzenverbandes zum Kinderkrankengeld

9.2.3. Neuberechnung Elterngeld in Planung

9.2.4. Erstattung Kitagebühren in einigen Städten und Gemeinden - nicht bundesweit geregelt

10. Tools

10.1. DATEV

11. Offenlegung von Jahresabschlüssen