Gefälligkeitsverhältnisse §675 Abs. 2

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Gefälligkeitsverhältnisse §675 Abs. 2 저자: Mind Map: Gefälligkeitsverhältnisse §675 Abs. 2

1. Haftung

1.1. Gefälligkeitsvertrag

1.1.1. Haftung aus Primärleistungspflicht, Sekundärleistungspflicht, Deliktsrecht

1.2. Gefälligkeitsverhältnis mit RG-Charakter

1.2.1. Haftung aus Sekundärleistungspflicht (CIC), Deliktsrecht

1.2.1.1. Anspruch aus Sekundärleistungspflicht: §§311 Abs. 2 Nr. 1. 241 Abs. 2, 280 Abs. 1

1.3. Gefälligkeiten des täglichen Lebens

1.3.1. Haftung nur aus Deliktsrecht

2. Prüfung

2.1. dogmatisch: Rechtsbindungswille, subjektiv

2.2. Aber: Prüfung nach objektiven Kriterien

2.2.1. hinschreiben!

2.2.2. es kommt nicht darauf an, ob jemand haften will, sondern ob es der andere erwartet (niemand will haften)

3. Indizien zur Abgrenzung

3.1. berufliches Umfeld

3.2. Dauer, Übung

3.2.1. Bsp.: man macht für die alte Nachbarin immer wieder Einkäufe

3.3. Risiko

3.3.1. kostenlos

3.3.1.1. Fehlen der Leistungspflicht schließt nicht aus, dass Gefälligkeit rechtsgeschäftlichen Charakter trägt

3.3.2. ohne Vergütung, aber trotzdem Ersatz von Sachleistungen

3.4. Bedeutung

3.4.1. rechtliche Bedeutung

3.4.2. Wert der anvertrauten Sache

3.4.3. wirtschaftliche Bedeutung

3.4.4. erkennbares Interesse des Begünstigten

3.5. Beispiele

3.5.1. (-) bei Vertrag auf sorgfältige Auskunftserteilung insb. bei Banken

3.5.1.1. Rspr. auch Miteinbeziehung Dritter