1. 6.3 Investment Banking
1.1. 6.3.1 Charakterisitken
1.1.1. Kein klar definiertes Feld, vergleichbar mit Private Banking für Unternehmen und Institutionen.
1.1.2. Tätigkeitsfeld
1.1.2.1. Kapitalbeschaffung, Sekundärmarkthandel, M&A, Produktentwicklung, Anlageberatung, Emission, Market Making, Brokerage, Corporate Finance, Research.
1.1.3. Einnahmen
1.1.3.1. Hauptsächlich Kommissions- und Handelserträge; Eigenhandel seit der Finanzkrise stark zurückgegangen. Sehr abhängig von globalen Märkten
1.2. 6.3.2 Dienstleistungen und Produkte
1.2.1. Emissionsgeschäft
1.2.1.1. Unterstützung bei Kapitalaufnahme (z. B. Aktien, Obligationen); Beratung und Platzierung von Wertpapieren. Spezialfall: IPO, wie bei Facebook.
1.2.2. M&A
1.2.2.1. Beratung bei Fusionen, Übernahmen oder Verkauf von Geschäftsbereichen, inkl. Preisermittlung und Käufersuche.
1.2.3. Brokerage
1.2.3.1. Kauf/Verkauf von Wertpapieren für Kunden, Zugang zu globalen Märkten, Blockaufträge bei geringem Börsenvolumen.
1.2.4. Beratungsdienstleistungen
1.2.4.1. Research-Reports, Investment-Ideen, Corporate Finance und steuerliche Beratung.
1.2.5. Eigenhandel
1.2.5.1. Bank handelt auf eigene Rechnung, hohes Risiko (z. B. Lehman Brothers, UBS Subprime-Krise).
1.3. 6.3.3 Trennbankensystem versus Universalbankensystem
1.3.1. Universalbankensystem
1.3.1.1. Banken wie UBS dürfen Kredit- und Einlagengeschäft sowie Investment Banking betreiben (z. B. Schweiz)
1.3.2. Trennbankensystem
1.3.2.1. Strikte Trennung beider Tätigkeiten, z. B. in den USA durch den Glass-Steagall-Act (1933–1999).
1.3.3. Glass-Steagall-Act:
1.3.3.1. Einführung nach der Wirtschaftskrise 1929, förderte spezialisierte Investmentbanken (z. B. Goldman Sachs).
1.3.3.2. Aufhebung 1999; ab 2008 gerieten viele Investmentbanken in der Finanzkrise unter Druck.
1.3.3.2.1. Lehman Brothers: Zusammenbruch durch Eigenhandel.
1.3.4. Volcker Rule (2010
1.3.4.1. Verbot spekulativen Eigenhandels, nur Risikosicherung erlaubt.
1.3.4.2. Investmentbanken wie Goldman Sachs wechselten zum Geschäftsbankenstatus für Notenbankkredite
2. 7.1 Ursachen, Bedeutung und Auswirkungen von Bankenkrisen
2.1. Bankenkrisen treten auf, wenn viele Banken insolvent oder zahlungsunfähig werden (z. B. durch Kreditausfälle oder Einleger:innen-Paniken).
2.2. Negative Effekte:
2.2.1. Dominoeffekte
2.2.1.1. Vernetzung führt zu Ansteckung zwischen Banken
2.2.1.1.1. z. B. im Interbankenmarkt
2.2.2. Signalwirkung
2.2.2.1. Vertrauensverlust breitet sich aus
2.2.3. Realwirtschaft
2.2.3.1. Kreditklemme und Rezession verschärfen die Krise
2.3. Kosten für Staat und Gesellschaft
2.3.1. Rettungspakete und Verstaatlichungen, die die Staatsverschuldung erhöhen
2.4. Gründe für besondere Behandlung von Banken
2.4.1. Externe Effekte
2.4.1.1. Banken berücksichtigen nicht die gesamtwirtschaftlichen Kosten ihres Scheiterns
2.4.1.2. Dies führt zu Moral Hazard: Banken übernehmen höhere Risiken, da sie negative Folgen für das System nicht internalisieren
2.4.2. Systemische Bedeutung
2.4.2.1. Banken sind zentral für die Wirtschaft durch Kreditvergabe und Zahlungsverkehr.
2.5. Regulierungsmaßnahmen
2.5.1. Normen und Ober-/Untergrenzen (z. B. Kapitalanforderungen
2.5.2. Verbot spekulativer Aktivitäten wie Eigenhandel
3. 6.2 Private Banking
3.1. Schweiz ist weltweit drittgrößter Anbieeter von Private Banking
3.2. 6.2.1 Charakteristiken
3.2.1. Wesentlicher Unterschied zu Commercial and Retail Banking
3.2.1.1. Kundenstamm bzw Struktur liegt in Vermögenden Privatpersonen
3.2.1.2. Mindestvermögen ab ungefähr 250'000 - 500'000
3.2.2. Schweizerische Bankiervereinigung Gliederungen von High Net Individuals
3.2.2.1. 1. Ultra HNWI - ab 50 Mio
3.2.2.2. 2. Very HNWI - ab 5 Mio
3.2.2.3. 3. HNWI - ab 500'000
3.2.2.4. 4. Affluent - ab 100'000
3.2.2.5. 5. Retail
3.3. 6.2.2 Kennzahlen im Private Banking
3.3.1. Asset under Managment (AuM)
3.3.1.1. Wie viel Kundengelder im Rahmen der Anlageberatugn und Vermögensverwaltung betreut werden
3.3.1.1.1. Fallen lediglich bankfähige Vermögenswerte
3.3.1.2. Verändert sich aufgrund von Kursschwankungen
3.3.2. NNM Net New Money
3.3.2.1. zentrale Größe um Wachstum zu Berechnen, Kurschschwankungen oder Zins/Dividendenerträge werden nicht berücksichtigt
3.3.2.2. NNM= Zufluss verwalteter Vermögen und Neukunden + Zu/-Abflüsse von bestehenden Kunden
3.3.3. Brutto-/ Nettomarge in Bezug zu AuM
3.3.3.1. Gibt Aufschluss über die Rentabilität des PB
3.3.3.2. Bruttomarge = Bruttobetrag / AuM
3.3.3.3. Nettomarge= (Bruttoertrag abzgl. Personalkosten und administrative Kosten) / AuM
3.3.4. Cost Income Ratio
3.3.4.1. Misst die Effizients des PB - je tieder die CIR ist , desto effizienter arbeitet sie
3.3.4.2. CIR = operativer Aufwand / operativer Ertrag
3.4. 6.2.3 Dienstleistungen und Produkte
3.4.1. Anlageberatung
3.4.1.1. Private Banking bietet Beratung, während Entscheidungen beim Kunden bleiben. Die Bank verdient an Courtage und Depotgebühren, nicht durch direkte Beratungskosten.
3.4.2. Vermögensverwaltung
3.4.2.1. Bei der Vermögensverwaltung delegiert die Kundin alle Anlageentscheidungen an die Bank, basierend auf einer vereinbarten Strategie. Spezielle Vorgaben erfordern einen speziellen VVA, der höhere Gebühren als ein allgemeiner VVA umfasst, zusätzlich zu Courtage und Depotgebühren.
3.4.3. Depotgeschäft
3.4.3.1. Offenes Depot: Verwaltung und Überwachung von Wertschriften mit Zusatzleistungen wie Dividendenüberwachung oder Vertretung an Generalversammlungen. Höhere Gebühren durch Verwaltungstätigkeiten.
3.4.3.2. Geschlossenes Depot: Nur Verwahrung von Gegenständen ohne Verwaltung, z. B. Testamente. Geringere Gebühren.
3.4.4. Financial Planning
3.4.4.1. Financial Planning bietet umfassende Beratung zu finanziellen Zielen, darunter
3.4.4.1.1. Steuerberatung: Optimierung der Steuersituation
3.4.4.1.2. Vorsorgeplanung: Analyse und Anpassung an Ziele (z. B. Frühpension).
3.4.4.1.3. Ehegüterrecht: Klärung von Vermögensverhältnissen.
3.4.4.1.4. Nachlassplanung: Steueroptimierte Vermögensübertragung.
3.4.4.1.5. Leistungen sind zeitintensiv und werden über Beratungskommissionen vergüte
4. 5.4 Die Banken der Schweiz
4.1. 7 Unterbruppen unterteilt
4.1.1. Kantonalbanken
4.1.1.1. mehr als ein Drittel des Kapitals sowie der Stimmen kontroliert
4.1.1.2. Sind moderne Universalbanken
4.1.1.2.1. Universalbanken heißt das die Banken alle Dienstleistungen aus allen Geschäftsbereichen anbieten können
4.1.1.3. konzentrieren sich meistens auf Spar und Hypothekargeschäfte
4.1.1.4. Kanton haftet im Fall für die Verbindlickeiten, bzw. muss für den Bastand eingestehen
4.1.2. Großbanken
4.1.2.1. Universalbank die in allen Geschäftfeldern global tätig ist
4.1.2.2. Schweiz= UBS (Bilanzsumme entspricht weitaus mehr des gesamten BIP der Schweiz
4.1.2.3. Durch die Systemnrelevante Funktion genießen sie eine implizite Staatsgarantie
4.1.2.3.1. Also im Falle einer Insolvenz muss sie vom Staat gerettet werden (=Too big to Fial")
4.1.3. Regionalbanken und Sparkassen
4.1.3.1. Überwiegend Regional tätig und im klassischen Kredit und Einlagegeschäft tätig
4.1.3.2. stark vom Inländischen Kreditgheschaäft abhängig
4.1.3.2.1. litten besonders stark 1990 durch vieler Kreditausfälle (5% der kredite mussten abgeschrieben werden)
4.1.4. Raifeisenbanken
4.1.4.1. ähneln den Kantonalbanken
4.1.4.2. Dezentral kommunale organisation
4.1.4.2.1. 300 selbstsändige Genossenschaften mit solidarischer Haftung
4.1.4.3. Nimmt eine Zentralbankfunktion ein
4.1.4.3.1. wenn als ganzes betrachtet wäre es die 3. größte Bank in der Schweiz
4.1.4.4. Steuert für alle Mitglieder die Geschäftspolitik / Strategie / Risikosteuerung
4.1.4.4.1. konzentriert sich Hauptsächlich auf das traditionelle Hypothekargeschäft und Spar- und Einlagegeschäft
4.1.4.5. Systemrelevant
4.1.5. Übrige Banken
4.1.5.1. 3 teil Gruppen
4.1.5.1.1. Börsenbanken
4.1.5.1.2. Andere Banken
4.1.5.1.3. Ausländisch beherschte Banken
4.1.6. Filialen ausländischer Banken
4.1.6.1. keine Eigene Rechtpersönlichkeit
4.1.6.1.1. Unterstehen aber dennoch der Bewilligungspflicht
4.1.6.2. tätig im IB and PB
4.1.7. Privatbankiers
4.1.7.1. älterste Form des ursprünglichen Bankgeschäfts
4.1.7.1.1. traditionshäuser
4.1.7.2. Rechtsformen
4.1.7.2.1. Einzelunternehme / Kommanditgesselshcaften / Kollektivunternehmen
5. 6.1 Commercial und Retail Banking
5.1. Charakterisitken
5.1.1. Vermittelung zwishcen Kapitalüberschuss und Kapitalbedarf
5.1.1.1. Haushalt gibt Geld auf die Bank im gegenzug gibt es einen Zins
5.1.1.2. Einleger Kapital wird weiterverwendet und für Marktteilnehmer bereitgestellt für eine fixierte Periode und Zins
5.1.2. Fokus liegt im Commercial auf Firmenkunden
5.1.3. Fokus liegt im Retailbanking auf Privatkunden
5.1.4. Ertrag setzt sich aus der Zinsdifferenz der Aktiv und Passiv Seiten zusammen
5.2. Dienstleistungen und Produkte
5.2.1. Passivseite / Einlagengeschäft
5.2.1.1. Arten von Bankkonten
5.2.1.1.1. Privatkonto
5.2.1.1.2. Sparkonto
5.2.1.2. Produkte für den Zahlungsverkehr
5.2.1.2.1. E-Banking
5.2.1.2.2. Debitkarte
5.2.1.2.3. Kreditkarte
5.2.1.2.4. Firmenkunden
5.3. Hypothekargeschäft
5.3.1. wichtigstes Gut nder Schweizer Volkswirtschaft
5.3.1.1. 2023 1,1 MIliarden (85% des Kreditmarktes)
5.3.2. Kantonalbanken halten den Größten Anteil
5.3.3. Sicherste Kredit da gesichrt durch Immobilie
5.4. Immobilien Bewertung
5.4.1. 3/4 der Kredite gehen an Privatpersonen daher sind Privateigentumsbewerutngen im Fokus
5.4.2. Wichtige Begriffe
5.4.2.1. Bankenverkehrswert
5.4.2.1.1. Ist der Schätzwerk der Bank der immobilie
5.4.2.2. Belehnungswert
5.4.2.2.1. Wert den die Bank bereit ist als Wert für die Sicherheit für die Hyphotheke zu akzeptieren
5.4.2.2.2. Es gilt das **Niederwertsprinzip:** **tiefere Wert des Bankenverkehrswerts oder der Belehnungswerts** wird verwendet
5.4.2.3. Behlehnunssatz
5.4.3. Methoden
5.4.3.1. Vergleichswert
5.4.3.1.1. Marktorientiertes Verfahren
5.4.3.2. Realwert (Substanzwert)
5.4.3.2.1. Schätzt den Wert einer Immobilie aufgrund von vorhandenen baulichen Substanz
5.4.3.2.2. Wichtige Begriffe
5.4.3.2.3. Neuwert Gebäude -Wertminderung ----------------- =Zeitwert +Nebenkosten ----------------- =Bauwert +Landwert ----------------- =Realwert
5.4.3.3. Ertragswert
5.4.3.3.1. Hauptsächlich für Rediteliegenschaften geeignet
5.4.3.3.2. Vgl Formel Ewige Rente
5.4.3.3.3. Rentenbarwertfaktor n=geschätze Lebensdauer
5.4.3.4. Mischwert
5.4.3.4.1. auch kombinierte Realwert- / Ertragswertmethode
5.4.3.4.2. Mischwert= (m*Ertragswert + Realwert) / m+1
5.4.3.5. Hedonischer Wert
5.4.3.5.1. Zerlegung der Immobilie in preisbestimmende und vergleichbare Faktoren
5.4.3.5.2. Vorteile
5.4.3.6. Discounted Cash-flow Wert
5.4.3.6.1. -Bewertung von Projekten, Unternehmen und Liegenschaften -Fokus auf finanzielle Motive (Rendite- und Betreiberliegenschaften)
5.4.3.6.2. -Zukünftige Geldflüsse werden analysiert: • Primär: Mieterträge • Abzüglich: Betriebs- und Folgekosten
6. 7.2 Bankenregulierung
6.1. 7.2.1 Gesetzgebung der Bankenregulierung in der Schweiz
6.1.1. FINMA
6.1.1.1. Hauptziele
6.1.1.1.1. Gläubigerschutz mit Fokus auf Einleger:innen
6.1.1.1.2. Erhöhung der Sicherheit und Stabilität des Finanzsystems
6.1.1.1.3. Verhindern von Wettbewerbsverzerrungen
6.1.1.2. Mikroprudenziellen oder Makroprudenziellen
6.1.1.2.1. Mikroprudenzielle
6.1.1.2.2. Makroprudenzielle
6.1.2. Rechtlicher Rahmen in der Schweiz
6.1.2.1. Verfassungsgrundlage
6.1.2.1.1. Art. 98 BV gibt dem Bund Kompetenz für Banken-, Börsen- und Finanzmarktregulierung
6.1.2.2. Wichtige Gesetze
6.1.2.2.1. BankG, BankV: Grundlage für Banken.
6.1.2.2.2. BEHG, FINMAG, GwG, KAG, PfG, FinfraG: Regulierung anderer Finanzmarktbereiche
6.2. 7.2.2 Selbstregulierung
6.2.1. Ergänzt staatliche Regulierung mit Praxisnähe, Flexibilität und schnellerer Umsetzung.
6.2.2. Hoher Differenzierungsgrad ermöglicht passgenaue Lösungen.
6.2.3. Kritikpunkte
6.2.3.1. Interessenskonflikte: Banken sind an der Entwicklung beteiligt, was Anpassungen verzögern oder verhindern kann
6.2.3.2. Initiative liegt bei der Branche, wodurch wichtige Änderungen zu spät umgesetzt werden könnten
6.2.4. Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg)
6.2.4.1. Erlässt Standesregeln und Richtlinien, die jedoch keinen Gesetzescharakter haben.
6.2.4.2. Diese gelten als Empfehlungen oder freiwillige Verträge zwischen Banken und der SBVg.
6.2.5. FINMA und Selbstregulierung
6.2.5.1. Kann Selbstregulierung als Mindeststandard anerkennen (Art. 7 Abs. 3 FINMAG) und deren Einhaltung durchsetzen.
6.2.5.2. Zwei Formen der Selbstregulierung
6.2.5.2.1. 1. Von der FINMA anerkannte Selbstregulierung: Verbindlich für alle Banken. 2. Freie Selbstregulierung der SBVg: Banken können freiwillig beitreten.
6.3. 7.2.3 Ausgewählte Regulatorien
6.3.1. Aufgrund der Finanzkrise 2007 wurden einige neue Regulatorien auf nationaler und internationaler ebene festgesetzt
6.3.1.1. Basler Regulatorien
6.3.1.1.1. 1970er-Jahren von den G10-Ländern und der Schweiz zur Standardisierung und Verbesserung der internationalen Bankenregulierung
6.3.1.1.2. Basel I (1988): Einführung von Eigenmittelanforderungen, die Banken in Relation zur Größe und den Risiken ihrer Aktivseite halten
6.3.1.1.3. Basel II (2004): Verfeinerte Risikobewertung und erweiterte Anforderungen an das Risikomanagement
6.3.1.1.4. Basel III (2013, Schweiz): • Einführung von Liquiditätsvorschriften. • Berücksichtigung der Too Big To Fail-Problematik, um systemische Risiken zu minimieren
6.3.1.2. BankG
6.3.1.2.1. spezifiziert die Regeln zur Liquidität und den Eigenmitteln, Voraussetzungen für die Bewilligung zum Betrieb einer Bank und Bestimmungen zum Schutz bestimmter Kundengelder
6.3.1.3. BankV
6.3.1.3.1. • Gilt für Banken, Privatbankiers und Sparkassen.
6.3.1.3.2. Voraussetzungen für die Bankbewilligung.
6.3.1.3.3. Anforderungen an die Organisation und Rechnungslegung.
6.3.1.3.4. Vorgaben zur Einlagensicherung und Notfallplanung systemrelevanter Banken.
6.3.1.3.5. Maßnahmen zur Sanier- und Liquidierbarkeit von Banken.
6.3.1.3.6. Einlagensicherung in der Schweiz:
6.3.1.4. FATCA
6.3.1.4.1. Foreign Account Tax Compliance Act
6.3.1.4.2. Abkommen zwischen Schweiz und USA
6.3.1.4.3. Personen die Steuerpflichtig in den USA sind, derren Konti besteuert werden können
6.3.1.5. FIDLEG
6.3.1.5.1. Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen der Verbesserung des Kundenschutzes
6.3.1.5.2. Pflicht zur Aus- und Weiterbildung für Kundenberater:innen
6.3.1.5.3. Informationspflicht für sämtliche von Dritten erhaltenen Entschädigungen
6.3.1.6. GwG
6.3.1.6.1. Geldwäschereigesetz regelt die Bekämpfung der Geldwäscherei
6.3.1.6.2. Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
6.3.1.6.3. Sicherstellung der Sorgfalt bei Finanzgeschäften
7. 5.5 Bank Bilanz und Erfolgsrechnung
7.1. Akitv Seite
7.1.1. Vergabe von Krediten
7.1.1.1. verlangen Aktivzins
7.1.2. Kontokurrent
7.1.3. Darlehen und Hypotheken
7.1.4. Der Aktivzins ist meistens höher als der Passivzins
7.2. Passiv Seite
7.2.1. Kundeneinlagen
7.2.1.1. Zhalen Kunden einen Passivzins
7.2.2. Spargeschäft