Umsatzsteuer UStG

시작하기. 무료입니다
또는 회원 가입 e메일 주소
Umsatzsteuer UStG 저자: Mind Map: Umsatzsteuer UStG

1. Schritt 1:Umsatzsteuerbarkeit §1 (ist der Umsatz steuerbar?)

1.1. Lieferung oder sonstige Leistung §3(1)(9)

1.2. gegen Entgelt §10

1.3. durch einen Unternehmer §2

1.4. im Rahmen seines Unternehmens §2

1.5. im Inland §§3a ff

1.5.1. BRD (aber nicht Helgoland, Büsingen oder Freihäfen Typ 1...)

1.6. Schritt 1.1: Leistungsart

1.6.1. Lieferung

1.6.1.1. §3(1) - Verschaffung der Verfügungsmacht

1.6.1.1.1. §3(6) Beginn der Lieferung

1.6.2. Sonstige Leistung

1.6.2.1. §3(9) Auffangtatbestand

1.6.2.1.1. §3a ff Beginn der Leistung

1.7. Schritt 1.2: Leistender

1.7.1. §2 Unternehmer ist, wer eine gew. oder berufl. Tätigkeit selbstständig ausübt,... jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen...

1.7.1.1. Unternehmerfähigkeit = juristische oder natürliche Personen, sowie Personenzusammenschlüsse

1.7.1.2. Unternehmerische Tätigkeit

1.7.1.3. Nachhaltigkeit

1.7.1.3.1. nachhaltig = gleichartige Handlungen, Wiederholungs- und Fortsetzungsabsicht ausreichend

1.7.1.4. Zur Erzielung von Einnahmen

1.7.1.4.1. Gewinn ist nicht entscheidend

1.7.1.5. Selbstständigkeit

1.7.1.5.1. selbstständig = keine Eingliederung in ein anderes Unternehmen und keine Weisungsabhängigkeit, auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung

1.7.1.6. Art. 9 MwStSystRL

1.7.1.6.1. EU-Recht

1.7.1.7. Kleinunternehmer (§19)

1.7.1.7.1. Jahresbruttoumsatz im Vorjahr <25.000 € und <100.000€ im laufenden Kalenderjahr zu erwarten sind.

1.8. Schritt 1.3: Leistungsort

1.8.1. §3(6) Lieferungen

1.8.1.1. ... dort wo die Beförderung oder Versendung beginnt...

1.8.1.1.1. von Belgien nach Deutschland, keine Steuerbarkeit, von Köln nach München oder von Köln nach Amsterdam steuerbar

1.8.1.2. §1(1) Nr. 4 Einfuhr aus Drittländern steuerbar - Einfuhrumsatzsteuer

1.8.1.2.1. Besteuerung am Bestimmungsort / Leistungsort als Grundidee -> Merken

1.8.1.2.2. §3(8) "verzollt und versteuert" oder "unverzollt und unversteuert" - siehe INCOTERMS

1.8.1.3. §1(1) Nr. 5 Innergemeinschaftliche Lieferung (EU)

1.8.1.3.1. B2B: Warenbewegung zwischen zwei Unternehmern (Erwerber und Lieferer sind Unternehmer) ist steuerbar, kann aber nach §15 (1) Nr. 3 abgezogen werden, wenn nicht nach §4b befreit

1.8.2. §3a sonstige Leistungen

1.8.2.1. §3a (1) B2C: Steuererklärung für jemanden im Ausland, dann steuerbar in Deutschland

1.8.2.1.1. ...von dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt...

1.8.2.2. §3a (2) B2B: Wartung einer Maschine im Ausland (EU)

1.8.2.2.1. ...an einen UNTERNEHMER für dessen UNTERNEHMEN .... von dem aus der EMPFÄNGER sein Unternehmen betreibt...

2. Schritt 2: Umsatzsteuerpflichtigkeit (ist der Umsatz steuerpflichtig?)

2.1. §4: Steuerfrei sind:

2.1.1. a) Ausfuhrlieferungen (außerhalb EU)

2.1.2. b) innergemeinschaftliche Lieferungen

2.1.3. Grundstückserwerbe

2.1.4. Vermietungsleistungen (Wohnraum, Pacht,...)

2.1.5. Lieferung von Gold an Zentralbanken

2.1.6. Freiberufliche / Dozenten

3. Schritt 6: Steuerschuldner (wer muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen?)

3.1. §13a (1) Nr. 1: I.d.R. schuldet der leistende Unternehmer

3.2. §13b: Reverse-Charge-Verfahren umkehr der Steuerschuldnerschaft um Steuerausfälle zu vermeiden.

3.2.1. (1) sonstige Leistungen im Innergemeinschaftlichen Gebiet (EU) oder in besonders Bereichen

3.2.1.1. z.B. Österreich leistet nach Deutschland - Deutschland führt die Steuer ab (nur B2B)

3.2.1.1.1. Der Österreicher müsste sich ja erst in Deutschland registrieren,...

3.2.1.1.2. man möchte auch hier die Steuer abführen, wo sie entstanden ist. Auch stellt sich die Frage, wie vermieden werden kann, dass Österreich die Vorsteuer zurückerstattet, aber den Umsatz (-steuer) nicht bekommt. Fazit: Das Ö-Finanzamt macht Verlust.

3.2.2. bestimmte andere Lieferungen - vor allem im Baugewerbe

4. Schritt 3: Bemessungsgrundlage

4.1. §10: Der Umsatz wird ... nach dem Entgelt bemessen... abzüglich der für diese Leistung geschuldete Umsatzsteuer...

4.1.1. Der Bruttobetrag sind ja 119%, folglich geteilt durch 1,19

4.1.2. §17: Bei Entgeltänderungen (Minderung nach BGB), bei Zahlungsunfähigkeit, Leistung nicht ausgeführt, Leistung rückgängig gemacht (Außerhalb des Voranmeldungszeitraumes)

5. Schritt 8: Besteuerungsverfahren (wann muss die Steuer abgeführt werden)

5.1. §18 (1): ... zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes per DFÜ zu übermitteln... die Vorauszahlung ist am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu entrichten

5.2. §18 (2): Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr, beträgt die die Steuer des vergangen Kalenderjahres mehr als 9.000 €, dann ist der Kalendermonat der Voranmeldungszeitraum (Befreiung möglich bei <2.000 €).

5.2.1. siehe auch §46 Fristverlängerung - Dauerfristverlängerung und §47 Sondervorauszahlung

5.2.1.1. §§46 / 47 UStDV

6. Schritt 4: Steuersatz- und -betrag

6.1. §12 (1) Steuersätze: Grundsätzlich 19% der Bemessungsgrundlage

6.2. §12 (2) 7% Lebensmittel, Zeitschriften, Hotelleistungen, McDonalds außer Haus, Taxi bis 50 km, Kino, Theater, Konzerte...

7. Schritt 5: Steuerentstehung (wann entsteht die Steuer? - Zeitpunkt)

7.1. §13 (1) 1a: Sollbesteuerung - Regelfall

7.1.1. ...Zeitraum in dem die Leistung ausgeführt worden sind...

7.2. §13 (1) 1b: Istbesteuerung - Ausnahme

7.2.1. ...Zeitraum in dem das Entgelt vereinnahmt worden sind ...

7.2.1.1. §20: < 600.000 € Umsatz im vergangenen Jahr, ODER keine Buchführungspflicht (siehe Rewe Skript) ODER Freiberufler

7.2.1.2. Vorteil Liquidität

7.3. Sonderfälle: (nicht wichtig für die Prüfung)

7.3.1. Bewegte Lieferung bei Gefahrenübergang

7.3.2. Unbewegte Lieferung bei Verfügungsmacht

7.3.3. Werklieferung bei Abnahme

7.3.4. Strom/Gas/Wasser/Wärme bei Zählerablesung

7.3.5. Sonstige Leistung bei vollständiger Ausführung

7.3.6. Teillleistung bei Teilabnahme

8. Schritt 7: Vorsteuerabzug

8.1. §15: Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:

8.1.1. Lieferung oder sonstige Leistung zwischen B2B (also mit Rechnung nach §14(4))

8.1.2. Screenshot 2025-01-03 202902.png