Начать. Это бесплатно
или регистрация c помощью Вашего email-адреса
Rechnungswesen extern создатель Mind Map: Rechnungswesen extern

1. Finanzbuchhaltung

1.1. Aufgaben des REWE

1.1.1. Dokumentationsaufgabe

1.1.2. Rechenschaftslegung

1.1.3. Informationsaufgabe

1.1.4. Kontrollaufgabe

1.2. Die Inventur (Bestandsaufnahme)

1.2.1. körperliche Inventur

1.2.1.1. messen, wiegen, zählen

1.2.2. Buchinventur

1.2.2.1. Aufstellung aller Buchwerte

1.2.3. Inventurverfahren

1.2.3.1. Zeitlich Verlegte Inventur

1.2.3.1.1. 2 Monate vor und 3 Monate nach dem Stichtag

1.2.3.2. Stichtagsinventur

1.2.3.2.1. 10 Tage vor oder nach dem Stichtag

1.2.3.3. permanente Inventur

1.2.3.3.1. Mittel Warenwirtschaftsprogramm und Belegen

1.3. Begriffe des Rewe

1.3.1. Umlaufvermögen

1.3.1.1. alles was im Umlauf ist, sich schnell ändert

1.3.1.1.1. R/H/B, Kasse, Konto

1.3.2. Anlagevermögen

1.3.2.1. alles was sich schlecht liquidieren (zu Geld machen) lässt

1.3.2.1.1. Grundstücke, Maschinen, BGA

1.3.3. Forderungen aus Lieferung und Leistung

1.3.3.1. Eine Rechnung, die auf Ziel gestellt wurde - wir fordern etwas für unsere Leistung

1.3.4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung

1.3.4.1. UNS wurde eine Rechnung auf Ziel gestellt, die wir bezahlen müssen

1.3.5. Waren oder Handelsware

1.3.5.1. Waren stellen wir her (Tische), Handelsware kaufen wir ein und verkaufen es unverändert (Zubehör, Möbelpflege, Tischdecke)

1.3.6. Fertige und Unfertige Erzeugnisse

1.3.6.1. Zum Abschlussstichtag bereits verkaufsfertig hergestellte Erzeugnisse (Tische

1.3.6.2. Zum Abschlussstichtag noch nicht fertiggestellte Erzeugnisse (Tisch ohne Beine)

1.3.7. doppelte Buchführung

1.3.7.1. Eine Buchung hat immer Auswirkungen auf zwei Konten in den Büchern, eine Rechnung wird bezahlt: Kasse geht hoch, Forderungen werden vermindert.

1.4. Kaufmann

1.4.1. Kann-Kaufmann

1.4.1.1. Ein Gewerbetreibender, der sich nach dem Handelsgesetzbuch HGB nicht in das Handelsregister eintragen lassen muss, es aber trotzdem tut. Gemäß dem § 2, Abs. 1 HGB bist du in diesem Fall ein sogenannter Kannkaufmann und gehst zum Vollkaufmann über.

1.4.1.1.1. Freiwilliger Eintrag kann Seriösität steigern.

1.4.2. Ist-Kaufmann

1.4.2.1. Ein Ist-Kaufmann ist eine Person oder ein Unternehmen, das aufgrund der Art und des Umfangs seines Gewerbebetriebs automatisch als Kaufmann gilt. Die Regelungen hierzu finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere in § 1 HGB.

1.5. Das Inventar (das Bestandsverzeichnis)

1.5.1. Vermögen

1.5.1.1. Gliederung nach der Flüssigkeit

1.5.2. Schulden

1.5.3. Vermögen minus Schulden = Reinvermögen

1.6. Buchführungspflicht

1.6.1. nach HGB

1.6.1.1. §238 - jeder eingetragene Kaufmann im Handelsregister

1.6.1.2. §241a keine Buchführungspflicht, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren der Umsatz 600T€ und der Gewinn 60T€ nicht übersteigt, dann aber Einnahmen-Überschuss-Rechnung

1.6.2. nach AO

1.6.2.1. §140, wer nach anderen Gesetzen (HGB) dazu verpflichtet ist

1.6.2.2. §141, wer einen Jahresumsatz > 600T€ oder einen Gewinn von mehr als 60T€ erzielt

1.7. Freiberufler

1.7.1. Ärzte, Dozenten, Rechtsanwälte, ... alle die, die Ihre Füße NICHT hochlegen können

1.8. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB - AO)

1.8.1. Klarheit und Übersichtlichkeit der Buchführung

1.8.2. Ordnungsgemäße Erfassung aller Geschäftsfälle

1.8.3. Keine Buchung ohne Beleg (Belegprinzip)

1.8.4. Ordnungsgemäße Aufbereitung der Buchführungsunterlagen

1.9. Die Bilanz (ital. die Waage)

1.9.1. Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital

1.9.1.1. Aktivseite = Vermögen (AV und UV) = Mittelverwendung

1.9.1.2. Passivseite = Kapital EK und FK = Mittelherkunft

1.9.2. Gliederung nach Flüssigkeit

1.9.3. erfolgsunwirksame Geschäftsfälle

1.9.3.1. Aktivtausch

1.9.3.1.1. Die Aktivseite der Bilanz ist berührt. Eine Position auf der Aktivseite nimmt zu, eine andere Position der Aktivseite nimmt um den gleichen Betrag ab. Die Bilanzsumme ändert sich nicht.

1.9.3.2. Passivtausch

1.9.3.2.1. analog zu Aktivtausch

1.9.3.3. Aktiv-Passiv-Mehrung

1.9.3.3.1. Die Aktivseite und die Passivseite der Bilanz sind berührt. Beide Positionen nehmen um den gleichen Betrag zu. Die Bilanzsumme nimmt zu.

1.9.3.4. Aktiv-Passiv-Minderung

1.9.3.4.1. analog zu Aktiv-PAssiv-Mehrung

1.9.4. erfolgswirksame Geschäftsfälle

1.9.4.1. Aufwendungen

1.9.4.1.1. Verbrauch von RHB, Miete, Löhne und Gehälter...

1.9.4.2. Erträge

1.9.4.2.1. Umsatzerlöse, Zinserträge

1.9.5. Zusammenhang

1.9.5.1. Erläuterung

1.9.5.1.1. Abschluss GuV in Bilanz

2. Bilanzanalyse

2.1. Allgemein

2.1.1. Zweck: Berechnen und Vergleichen der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens im zeitlichen, betrieblichen oder Branchenvergleich. Information für interne und externe Stakeholder

2.1.2. Eigenkapital: Das Eigenkapital ist das Beteiligungskapital der Eigentümer.

2.1.3. Das Fremdkapital ist der Teil des Gesamtkapitals, der dem Unternehmen von Gläubigern als Kredit in Form von Schulden überlassen wird. Üblicherweise fällt ein Kapitaldienst (Zins und Tilgung) an.

2.1.4. Grenzen der Bilanzanalyse: Stichtagsbezogen, Bei Erstellung schon veraltet, keine Aussage über Qualität der Produkte, der Mitarbeiter und des Managements.

2.1.5. horizontale Bilanzanalyse = Finanzstruktur / Liquidität

2.1.5.1. Screenshot 2024-09-28 204421.png

2.1.6. vertikale Bilanzanalyse = Vermögensstruktur / Kapitalstruktur

2.2. Kennzahlen der Finanzstruktur

2.2.1. New node

2.2.1.1. Maßnahmen zur Verbesserung der Kennzahlen -Umwandlung von kurzfristigen in langfristige Verbindlichkeiten: Der Unternehmer sollte als Erstes mit seiner Hausbank über eine Umschuldung sprechen und kurzfristige Kredite in langfristige umwandeln. -Verzicht auf bzw. Minderung der Gewinnausschüttung: Der erwirtschaftete Gewinn sollte nicht ausgeschüttet werden, sondern im Unternehmen verbleiben, um die Eigenkapitalbasis zu stärken. -Erhöhung des Eigenkapitals durch Einlagen: Kurzfristige Verbindlichkeiten können durch zusätzliches Eigenkapital (Erhöhung der eigenen Einlagen, zusätzliche Gesellschafter) abgelöst werden. -Verkauf nicht betriebsnotwendigen Anlagevermögens: Es kann auch geprüft werden, ob im Betrieb nicht mehr benötigte Anlagen vorhanden sind, die dann verkauft werden könnten oder Sale-and-Lease-Back.

2.2.2. Anlagendeckung I

2.2.2.1. Das Eigenkapital steht dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung. Dementsprechend wird bei der Anlagendeckung I geprüft, inwieweit das Eigenkapital das Anlagevermögen deckt. Ideal wäre eine Anlagendeckung I von mindestens 100%. Dies ist jedoch in der Praxis in den seltensten Fällen erreicht, insbesondere bei anlagenintensiven Industriebetrieben. Ist die AD I kleiner als 100% lohnt sich der Blick auf die AD II um die Situation näher zu beleuchten (der Blick lohnt sich im Grunde immer!).

2.2.3. Anlagendeckung II

2.2.3.1. Bei der Anlagendeckung II wird zum Eigenkapital das dem Unternehmen langfristig zur Verfügung stehende Fremdkapital hinzugerechnet. Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital müssen zusammen mindestens das Anlagevermögen decken. Damit kommt es zur klaren Forderung, dass die Anlagendeckung II immer mindestens 100% betragen muss. Ist dies der Fall, ist die Goldene Bilanzregel eingehalten. Je höher die Anlagendeckung I und vor allem die Anlagendeckung II ist, desto solider ist der Betrieb finanziert. Damit können kurzfristige Kredite bzw. deren Kündigung den Betrieb kaum oder gar nicht gefährden. Die Einhaltung der Goldenen Bilanzregel mit einer Anlagendeckung II größer als 100 % wird sehr stark auch von den Banken gefordert.

2.2.3.1.1. Fristenkongruenz und Goldene-Bilanz-Regel als Stichworte

2.3. Kennzahlen der Vermögensstruktur

2.3.1. Anlagenintensität

2.3.1.1. Die Anlageintensität gibt das Verhältnis des im Unternehmen langfristig gebundenen Vermögens zum Gesamtvermögen wider. Investitionen in Anlagevermögen sind im Unternehmen für eine lange Zeit gebunden. Sollte das Unternehmen zur Sicherung des Unternehmens Teile seines Anlagevermögens verkaufen müssen, ist dies kurzfristig nur mit zum Teil höheren Abschlägen auf den Restbuchwert und damit mit Mindererlösen möglich. Die Anlagenintensität lässt Schlüsse über die Kapitalbindung und Fixkostenbelastung (Abschreibungen) und damit die finanzielle Flexibilität eines Unternehmens zu.

2.3.2. Umlaufintensität

2.3.2.1. Die Umlaufintensität gibt das Verhältnis des im Unternehmen kurzfristig gebundenen Vermögens zum Gesamtvermögen wider. Da sich das Gesamtvermögen aus Anlage- und Umlaufvermögen zusammensetzt, ergibt sich die Umlaufintensität rechnerisch auch unmittelbar aus der Anlageintensität: Umlaufintensität = 100 % – Anlageintensität Die Höhe der Umlaufintensität lässt Schlüsse über die Kapitalbindung und Kostenflexibilität eines Unternehmens zu.

2.3.2.1.1. Hohe Umlaufintensität Eine hohe Umlaufintensität – d.h. ein hoher Anteil des Umlaufvermögens am Gesamtvermögen – bedeutet: • eine kurzfristige Kapitalbindung: Kundenforderungen und Vorräte werden verhältnismäßig schnell in liquide Mittel verwandelt; • geringe Fixkosten (in Form der Abschreibungen); • ggf. geringer Kapitalbedarf für Ersatzinvestitionen. In den meisten Fällen ist eine hohe Umlaufintensität aufgrund der genannten Aspekte positiv zu beurteilen; u.U. kann sie jedoch auch auf hohe bzw. überhöhte Lagerbestände oder ausstehende Forderungen bei Kunden hindeuten. Insofern ist diese Kennzahl im Zeitverlauf zu vergleichen und im Kontext zu betrachten: • Erhöht sich der Umsatz, wird sich in der Regel auch das Umlaufvermögen erhöhen, da höhere Vorratsbestände benötigt werden und höhere Kundenforderungen vorliegen. Beide Bilanzposten gehören zum Umlaufvermögen.

2.3.2.1.2. Niedrige Umlaufintensität Eine außergewöhnlich niedrige Umlaufintensität bedeutet im Umkehrschluss eine entsprechend hohe Anlagenintensität mit den dort beschriebenen Folgen. Allerdings kann eine gesunkene Umlaufintensität auch positive Ursachen haben, z.B. wenn • eine Lagerbestandsoptimierung oder Umstellung auf just-in-time-Produktion zu sinkenden Vorratsbeständen geführt hat oder • der Forderungsbestand durch kürzere Zahlungsfristen oder ein straffes Mahnwesen reduziert werden konnte.

2.3.3. Investitionsquote

2.3.3.1. Die Investitionsquote als Kennzahl gibt das Verhältnis der im Geschäftsjahr getätigten Investitionen in das Anlagevermögen im Verhältnis zum gesamten Anlagevermögen an. Bei der Interpretation bzw. dem Unternehmensvergleich mittels der Investitionsquote sind die • Branche (Sachanlagenintensiv?), • Finanzierungspolitik (Leasing?) und die • angewandte Bilanzierung (Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände?) zu berücksichtigen. Eine hohe Investitionsquote eines Unternehmens deutet darauf hin, dass • das Anlagevermögen entsprechend erneuert und damit auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten wird; • Erweiterungsinvestitionen ("Investitionen in die Zukunft") getätigt werden. Einschränkungen der Aussagekraft

2.3.4. Abschreibungsqoute

2.3.4.1. Die Abschreibungsquote bezeichnet das Verhältnis der in der Gewinn- und Verlustrechnung verbuchten Abschreibungen eines Geschäftsjahrs zum Buchwert des Anlagevermögens. Die Kennzahl Abschreibungsquote lässt Schlüsse über die Nutzungsdauern bzw. den Erneuerungszyklus der Anlagegüter (z.B. Maschinen, IT-Ausstattung) und den damit verbundenen Kapitalbedarf zu.

2.3.5. Anlagenabnutzungsgrad

2.3.5.1. Der Anlagenabnutzungsgrad als Kennzahl gibt das Verhältnis der kumulierten Abschreibungen im Verhältnis zum Anlagevermögen in % an. Ein hoher Anlagenabnutzungsgrad eines Unternehmens deutet darauf hin, dass • das Anlagevermögen ggf. entsprechend erneuert werden muss und damit • eventuell zukünftig ein Finanzierungsbedarf für Ersatzinvestitionen zu erwarten ist.

2.3.6. Vorratsintensität

2.3.6.1. Die Vorratsquote spiegelt einen Teil der Betrachtung der Umlaufintensität wider. Deshalb sei zum einen auf die dortige Erläuterung verwiesen. Eine hohe / gestiegene Vorratsintensität kann verschiedene Ursachen und Bedeutungen haben: • ein hoher Lagerbestand führt zu hohen Lagerhaltungskosten (Kapitalbindung, Raumkosten usw.); • das Abverkaufsrisiko steigt mit hohen Lagerreichweiten (z. B. 100 Stück auf Lager, 20 werden nur pro Jahr verkauft); • rückläufige Umsätze führen zum Lageraufbau; • das Unternehmen rechnet mit höheren Verkäufen und bereitet sich darauf vor; • das Unternehmen legt Vorräte an, um sich gegen erwartete Engpässe oder Preissteigerungen (z. B. bei Rohstoffen) zu wappnen. Es gibt also positive und negative Interpretationen; insofern muss man den Ursachen nachgehen. Tendenziell haben Handelsunternehmen (Supermärkte, Baumärkte, Online-Händler) natürlich

2.3.7. Forderungsintensität

2.3.7.1. Die Forderungsquote bzw. Forderungsintensität bezeichnet das Verhältnis des Buchwerts der Forderungen zum Gesamtvermögen (der Bilanzsumme). Mit anderen Worten: die Forderungsquote beantwortet die Frage: "welchen Anteil des Gesamtvermögens eines Unternehmens machen die Forderungen aus?"

2.3.7.1.1. Viele Forderungen sind gut für die Liquidität, bergen aber auch das Risiko des Ausfalls.

2.3.8. Weitere Mittel zur Verbesserung der Kennzahlen • Forderungsmanagement: verstärktes Mahnen, regelmäßige und frühzeitige Zahlungserinnerungen, Gewährung von Skonto, gegebenenfalls Verkauf der Forderungen (Factoring). • Lager (unfertige Erzeugnisse und RHB): Verhandlung mit Lieferanten (Erhöhung der Preisnachlässe), Lagerverwaltung optimieren, Bestellwesen überprüfen, Just in Time • Fertigerzeugnisse und Waren: Herstellung an Bestellungen anpassen, Warenstruktur überprüfen, Supply Chain Management

2.4. Kennzahlen der Kapitalstruktur

2.4.1. Verschuldungskoeffizient

2.4.1.1. Der Verschuldungskoeffizient gibt an, um wie viel das Fremdkapital das Eigenkapital übersteigt. Je höher der Verschuldungsgrad, desto abhängiger ist der Betrieb von Fremdkapitalgebern. Diese Kennzahl ist vor allem in ihrer zeitlichen Entwicklung interessant. Der Verschuldungsgrad ist stark von der Struktur des Vermögens und seiner Finanzierung abhängig

2.4.2. Eigenkapitalqoute

2.4.2.1. Die Eigenkapitalquote gibt das Verhältnis des im Unternehmen dauerhaft (da unkündbar) gebundenen Kapitals zum Gesamtkapital wider. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist der Betrieb von Kreditgebern (hohe Finanzierungssolidität). Der Betrieb ist außerdem kreditwürdiger, da das Haftungskapital im Sinne des Reinvermögens (als Differenz von Gesamtvermögen und Schulden) größer ist. Die damit verbundene niedrigere Zinsquote erhöht zudem bei Nachfrage- und Beschäftigungsschwankungen die finanzielle Stabilität.

2.4.3. Fremdkapitalqoute

2.4.3.1. Die Fremdkapitalquote gibt den Anteil des Fremdkapitals am Gesamtvermögen wider. Sie zeigt die Abhängigkeit von Fremdkapitalgebern an. Dabei gilt generell, dass die Fremdfinanzierung umso besser ist, je höher der Anteil des langfristigen Fremdkapitals ist. Da sich das Gesamtkapital aus Eigen- und Fremdkapital zusammensetzt, ergibt sie sich rechnerisch auch unmittelbar aus der Eigenkapitalquote

2.5. Kennzahlen der Liquidität

2.5.1. Liquidität I

2.5.1.1. Bei der Liquidität I oder Barliquidität werden die flüssigen Mittel in Relation zum kurzfristigen Fremdkapital gesetzt. Die Barliquidität sollte erfahrungsgemäß mindestens 50 % (die IHK findet 50% gut) betragen.

2.5.2. Liquidität II

2.5.2.1. Bei der Liquidität II oder Inkassoliquidität werden neben den liquiden Mitteln auch die kurzfristigen Forderungen einbezogen. Dies ist die ideale Kennzahl für die Untersuchung des finanziellen Gleichgewichts. Aus den Erfahrungen der Praxis sollte diese Kennzahl mindestens 100% betragen (das sieht die IHK genauso).

2.5.3. Liquidität III

2.5.3.1. Bei der Liquidität III oder Umsatzliquidität wird das gesamte Umlaufvermögen zum kurzfristigen Fremdkapital in Beziehung gesetzt. Ideal sollte diese Kennzahl mindestens 120-150 % betragen. Dies bedeutet auf der anderen Seite, dass mindestens die Hälfte des Umlaufvermögens langfristig finanziert ist.

2.5.4. Working Capital Ratio

2.5.4.1. Working Capital-Ratio entspricht der Liquidität III. Umlaufvermögen minus kurzfr. FK stellt das Working Capital dar. Das UV geteilt durch kurzfr. FK*100 = Working Capital Ration in %. Siehe auch FoSa Seite 17 (2.2.4)

2.5.5. Cash-Flow

2.5.5.1. Der Cashflow als absolute Kennzahl gibt an, wie hoch der aus der operativen Geschäftstätigkeit selbst erwirtschaftete Zahlungsmittelüberschuss einer Periode ist. Der Cashflow ist eine Kennzahl, die ihren Ursprung in der angelsächsischen Praxis der Finanzanalyse hat. Der Cashflow zählt zu den wichtigsten finanzwirtschaftlichen Kennzahlen.

2.5.5.1.1. Die Grundlage für die Berechnung des Cashflows sind – im Gegensatz zu den liquiditätsorientierten Kennzahlen bei der Bilanzanalyse – die strömungsorientierten Größen der GuV. Der Cashflow ermittelt den während einer Periode erwirtschafteten Zahlungsmittelüberschuss. Diese zugeflossenen liquiden Mittel (daher der englische Begriff „Cashflow“) stellen die Innenfinanzierungkraft des Betriebs dar.

2.5.6. New node

2.5.6.1. Die Liquidität kann durch entsprechende Maßnahmen erhöht werden, z.B. durch: • eine Reduzierung der Gewinnausschüttungen (vgl. Gewinnthesaurierung); • Kapitalfreisetzungsmaßnahmen; • Kapitalerhöhungen • Verkauf von Anlagevermögen (Sale-and-lease-back) • Factoring / verbessertes Mahnwesen

2.5.6.1.1. Die Liquiditätsgrade werden dem Anspruch, das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit abzubilden, aus mehreren Gründen nicht gerecht: • zum einen sind sie oftmals im Zeitpunkt der Berechnung bereits veraltet, sofern die Bilanz zum 31. Dezember z.B. erst im März des Folgejahrs vorliegt. • zum anderen sind die Liquiditätsgrade zeitpunktbezogen und bilanzbasiert und bilden somit laufende Zahlungsverpflichtungen wie Gehälter, Mieten, Versicherungen etc., die bei Fälligkeit die Liquidität belasten, nicht ab. • darüber hinaus sind die genauen Fälligkeiten nicht ersichtlich, jedoch von Bedeutung: im Extremfall sind die offenen Lieferantenrechnungen z.B. bereits sämtlich am 1. Januar fällig, die kurzfristigen Forderungen gehen aber erst nach und nach ein. • auch bestehende Kreditlinien, die genutzt werden können und somit ein etwaiges Liquiditätsproblem mindern, gehen nicht in die Betrachtung ein.

2.6. Rentabilitätskennzahlen

2.6.1. Eigenkapitalrentabilität

2.6.1.1. Bei der Eigenkapitalrentabilität wird der bereinigte Gewinn in Relation zum Eigenkapital (nach Gewinnverwendung) gesetzt.

2.6.1.1.1. Gibt an, wieviel Gewinn das Unternehmen erwirtschaftet in Bezug auf das EK.

2.6.2. Gesamtkapitalrentabilität

2.6.2.1. Bei der Gesamtkapitalrentabilität wird die Rentabilität des gesamten Kapitals betrachtet. Neben dem Gewinn werden auch die Fremdkapitalzinsen erwirtschaftet. Deswegen werden die Fremdkapitalzinsen dem Gewinn hinzugerechnet. Diese Kennzahl ist eine Messgröße für die Leistungsfähigkeit des Betriebs.

2.6.2.1.1. Betriebswirtschaftlich liefert die Gesamtkapitalrentabilität eine sehr interessante Information. Liegt die Gesamtkapitalrentabilität über dem marktüblichen Zinssatz für Fremdkapital, bedeutet dies, dass mit dem eingesetzten Kapital ein größerer Ertrag erwirtschaftet wird als mit dem Zinssatz für Fremdkapital. Wenn durch die Aufnahme weiteren Fremdkapitals sich der Geschäftsbetrieb gleich profitabel erweitern lassen kann, dann erwirtschaftet das zusätzliche Fremdkapital neben den dafür notwendigen Zinsen zusätzlichen Gewinn, der die Eigenkapitalverzinsung erhöht (LeverageEffekt).

2.6.3. Kapitalumschlag

2.6.3.1. Der Kapitalumschlag ist eine Kennzahl, die zeigt, wie effizient ein Unternehmen sein Kapital einsetzt, wobei hohe Werte auf eine effiziente Kapitalnutzung hinweisen. Die Berechnung des Kapitalumschlags erfolgt auf Basis des Verhältnisses von Umsatz zu Gesamt- oder Eigenkapital, und seine Höhe kann durch verschiedene Maßnahmen wie Bestandsoptimierung und Forderungsmanagement positiv beeinflusst werden. Der Kapitalumschlag sollte nicht isoliert betrachtet werden, sondern im Kontext anderer Finanzkennzahlen wie der Umsatzrentabilität und dem Return on Investment (ROI), um ein vollständiges Bild der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens zu erhalten.

2.6.3.2. Ein hoher Kapitalumschlag signalisiert eine effiziente Kapitalnutzung und kann entweder eine Steigerung des Umsatzes oder eine Reduktion des Kapitaleinsatzes repräsentieren.

2.6.3.2.1. New node

2.6.3.2.2. New node

2.6.4. Umsatzrentabilität

2.6.4.1. Bei der Umsatzrentabilität wird ermittelt, wie viel Gewinn dem Unternehmen je 100,– € Umsatz verbleiben.

2.6.5. Return of Invest

2.6.5.1. =Kapitalumschlag * Umsatzrentabilität

2.6.5.1.1. New node

2.6.5.2. Der Return on Investment (ROI) ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die das prozentuale Verhältnis von eingesetztem Kapital und erzieltem Gewinn misst und zur Beurteilung der Rendite eines Unternehmens dient. Der ROI wird nach dem Du-Pont-Schema durch die Multiplikation von Umsatzrentabilität und Kapitalumschlagshäufigkeit berechnet. Ein hoher Kapitalumschlag deutet auf eine bessere Kapitalrendite (ROI) hin.

2.7. EBIT EBITDA internationaler Vergleich

2.7.1. Mit der zunehmenden Übernahme internationaler Bilanzierungsrichtlinien haben sich in deutschen Unternehmen vor allem die absoluten Kennzahlen EBIT und EBITDA verbreitet, deren Aussagekraft durch die relativen Kennzahlen EBIT-Marge und EBITDA-Marge erhöht wird. Gemeinsames Element dieser Kennzahlen ist, dass ausgehend vom Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) Positionen herausgefiltert werden, die länderspezifisch in unterschiedlicher Höhe festgelegt werden. Hierzu zählen insbesondere Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Das auf diese Weise bereinigte Jahresergebnis verbessert den zwischenbetrieblichen und länderübergreifenden Vergleich von Unternehmen, weil Verzerrungen durch eine abweichende Finanzierungsstruktur, jeweils geltendes Steuerrecht und andere Abschreibungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.

2.7.1.1. EBIT steht für „Earnings before interests and taxes“ und liefert das Jahresergebnis vor Zinsen und Steuern. Das EBIT zeigt so das betriebliche Ergebnis auf Basis der handelsrechtlichen Vorschriften oder der Vorschriften des IFRS (operatives Ergebnis). Es lässt sich grundsätzlich aus der Erfolgsrechnung auf zweierlei Weise berechnen. Variante I stellt die betrieblichen Erträge den betrieblichen Aufwendungen gegenüber:

2.7.1.1.1. Variante II

2.7.1.1.2. Variante I

2.7.1.2. Das EBITDA zeigt das Jahresergebnis (earnings) vor (before) Zinsen (interests), Steuern (taxes) sowie Abschreibungen auf Sachanlagen (depreciation) und Abschreibungen auf immaterielle Anlagen (amortization). Das EBITDA kann direkt aus der Erfolgsrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren bestimmt oder z. B. ausgehend vom EBIT ermittelt werden.

2.7.1.2.1. Variante II

2.7.1.2.2. Variante I

2.7.1.2.3. Marge

2.7.1.3. Finanzergebnis

2.7.1.3.1. Das Finanzergebnis ist der Teil des Ergebnisses eines Unternehmens, der aus den Finanzerträgen und Finanzaufwendungen resultiert. Es umfasst typischerweise Zinserträge und -aufwendungen, Beteiligungserträge sowie andere Erträge oder Aufwendungen aus finanziellen Aktivitäten. Das Finanzergebnis wird jedoch nicht in das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) einbezogen. Definition des EBIT: Das EBIT ist das operative Ergebnis eines Unternehmens und zeigt den Gewinn vor Zinsen und Steuern. Es umfasst daher: Betriebserträge (z.B. Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge) Betriebsaufwendungen (z.B. Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen) Das Finanzergebnis wird hier nicht berücksichtigt, da das EBIT ein Maß für die operative Leistungsfähigkeit des Unternehmens sein soll, ohne Einfluss von Finanzierungs- oder Steuerentscheidungen. Berechnung von EBIT: Um das EBIT zu berechnen, geht man typischerweise wie folgt vor: Ausgangspunkt: Betriebsergebnis (operatives Ergebnis) Ausschluss des Finanzergebnisses: Zinsen und sonstige Finanzierungsaufwendungen oder -erträge werden nicht berücksichtigt. Ausschluss von Steuern: Steuern auf das Einkommen oder Ertragsteuern werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Die Formel lautet daher: EBIT=Umsatzerlöse+sonstige betriebliche Erträge−betriebliche Aufwendungen (ohne Zinsen und Steuern) EBIT=Umsatzerlöse+sonstige betriebliche Erträge−betriebliche Aufwendungen (ohne Zinsen und Steuern) Finanzergebnis im Zusammenhang mit EBIT: Das Finanzergebnis spielt erst bei der Berechnung von EBT (Earnings Before Taxes) eine Rolle. Während das EBIT die operative Ertragskraft zeigt, reflektiert das EBT auch die Wirkung der Finanzierungsstruktur: EBT=EBIT+Finanzergebnis EBT=EBIT+Finanzergebnis In diesem Zusammenhang kann das Finanzergebnis als Korrekturgröße zwischen EBIT und EBT angesehen werden.

3. Bewertung des Umlaufvermögens §266 HGB

3.1. Zum UV gehören, Vorräte, Forderungen und sonsti. Vermögensgegenstände, Wertpapiere, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinst., Schecks

3.2. Im Gegensatz zum AV MUSS (!!!) das UV außerplanmäßig abgeschrieben werden, wenn der Börsen- oder Marktpreis geringer ist als die Anschaffungs- oder Herstellkosten.

3.2.1. strenges Niederstwertprinzip bedeutet, dass von zwei am Abschlussstichtag möglichen Wertansätzen der niedrigere zu wählen ist.

3.2.1.1. AKH > Tageswert = Bewertung zum TW

3.2.1.2. AHK < Tageswert = Bewertung zu AHK

3.3. AV KANN erst dann außerplanmäßig abgeschrieben werden, wenn es DAUERHAFT im Wert gemindert wird.

3.4. Bewertung der Vorräte

3.4.1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

3.4.2. Unfertige und fertige Erzeugnisse

3.4.3. geleistete Anzahlungen

3.4.4. Vorräte müssen zum Abschlussstichtag körperlich erfasst werden - siehe Inventur

3.4.5. Bewertungvereinfachungsverfahren: Bei gleichartigen Gütern der UV (§256 HGB)

3.4.5.1. gewogener Durchschnitt: alle AB- und alle Zugänge bilden die Basis für den durchschnittlichen EP (immer in Bezug auf eine Periode, also das Geschäftsjahr)

3.4.5.2. gleitender Durchschnitt: Bei jedem Zugang wird der Lagerbestand neu bewertet

3.4.5.2.1. Vorteil: Der Lagerbestand kann unterjährig besser bewertet werden.

3.4.5.3. LIFO: Last in - First out (Schüttgrube)

3.4.5.4. FIFO: First in - First out (Silo), steuerrechtlich nicht zulässig

3.4.5.5. BILMOG: Nur LIFO und FIFO sind handelsrechtlich zulässig

3.5. Bewertung der Forderungen

3.5.1. Forderungen sind nach HGB §253 mit den Anschaffungskosten zu bewerten (inkl. USt.)

3.5.2. Auch hier gilt das strenge Niederswerprinzip

3.5.3. Für die Bewertung ist der tatsächliche Wert einer Forderung anzusetzen.

3.5.3.1. Forderungen, die bereits mehrfach angemahnt wurden sind zweifelhafte Forderungen, ein (Teil-) Ausfall ist möglich.

3.5.3.1.1. Eine Mängelrüge hat den selben Effekt auf die Einteilung der Forderung.

3.5.3.2. Forderungen, die an ein zwischenzeitlich insolventes Unternehmen / Person gestellt wurden sind als uneinbringlich einzustufen.

3.5.3.2.1. Achtung! Die USt gibt es zwar zurück, aber erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens.

3.5.3.3. Aus Gründen der Klarheit (siehe Prinzipien) ist müssen Forderungen unterteilt werden.

3.5.4. Einzelbewertung (zum Bilanzstichtag)

3.5.4.1. einwandfreie Forderungen

3.5.4.1.1. zu den Anschaffungskosten

3.5.4.2. zweifelhafte Forderungen

3.5.4.2.1. Niedrigerer beizulegender Wert (wahrscheinlicher Wert)

3.5.4.3. uneinbringliche Forderungen

3.5.4.3.1. Niedriger beizulegender Wert (0 €)

3.5.5. Einzelwertberichtigung, Bewertung erfolgt vom brutto

3.5.5.1. Gesamtsumme einwandfreie Forderungen = 500.000 €. Kunde A 1190€ Forderung zweifelhaft! 500.000€ - 1190€ (zweifelhaft) = 498.810€ einwandfreie Forderungen. zweifelhafte Forderungen = 1190 €

3.5.6. Pauschalwertberichtigung - allgemeines Risiko von Forderungsausfällen. Bemessungsgrundlage ist netto also ohne USt! Forderungen, die bereits durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt wurden, werden nicht in die Bemessung einbezogen.

3.5.6.1. Es wird ein geschätzter Prozentsatz für die Bewertung angenommen (Erfahrungswert). Z.B. 2%

3.5.7. Kombinierte Einzel- und Pauschalwertberichtigung

3.5.7.1. Vorgehen

3.5.7.1.1. Zuerst Aufteilung in einwandfreie dun zweifelhaft, bzw. uneinbringliche Forderungen - um die PWB zu ermöglichen.

3.5.7.1.2. Dann Nettobetrag ausrechnen

3.5.7.1.3. Dann EWB netto und PWB netto berechnen.

3.5.7.1.4. = Wertberichtigung gesamt

3.6. ARAP / PRAP / sonstige Forderungen / sonstige Verbindlichkeiten

3.6.1. Als sonstige Verbindlichkeit verbucht man einen Aufwand, der in der letzten Periode entstanden ist, aber den man erst in der nächsten Periode bezahlt. Im Gegensatz zu den Rückstellungen, , sind hier die Höhe der Verbindlichkeit und das Fälligkeitsdatum bekannt!

3.6.1.1. - antizipative Abgrenzung - Aufwand entsteht, Zahlung in Folgeperiode - Höhe und Fälligkeitsdatum bekannt

3.6.1.1.1. New node

3.6.2. Die sonstige Forderung ist quasi das Gegenstück zum PRAP. Bei der sonstigen Forderung entsteht in der ablaufenden Periode ein Ertrag, der aber erst in der Folgeperiode gezahlt wird. Dieser Ertrag muss nun antizipativ abgegrenzt werden (--> Erfolgswirkung entsteht vor Zahlung).

3.6.2.1. -antizipative Abgrenzung -Offene Mietzahlungen oder Versicherungsbeiträge des Unternehmens -Noch zu zahlende Löhne und Gehälter

3.6.3. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten ( PRAP ) funktioniert genau wie der aktive Rechnungsabgrenzungsposten, doch hier geht es nicht um eine Vorauszahlung, sondern um eine "Voraus-Einnahme", die eigentlich erst einen Ertrag der nächsten Periode darstellt. Der PRAP fällt zusammen mit dem ARAP unter die transitorische Abgrenzung.

3.6.3.1. Transistorische Abgrenzung • Erhaltene Anzahlungen und Vorauszahlungen (wir schulden jemandem etwas = FK, deshalb passiv) • Erlöse aus Abonnements • Zinserträge • Mieteinnahmen

3.6.4. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten ( ARAP ) wird gebraucht, wenn man in einer Periode etwas bezahlt, aber der Aufwand eigentlich erst für die nächste Periode zählt. Das beste Beispiel ist etwa, wenn man die Miete für die Monate Januar, Februar, März schon im November der Vorperiode bezahlt. Da der Abschluss immer periodengerecht erstellt werden muss, werden diese Zahlungen transitorisch abgegrenzt (--> Zahlung vor Erfolgswirkung).

3.6.4.1. Transitsorische Abgrenzung • Vorauszahlungen auf Mieten oder Versicherungen (wir haben eine Forderung an jemanden -> aktiv) • Kfz-Steuern • Zinsaufwendungen

3.6.5. MERKE! aktive RAP werden in der Liquidität 1. und 2. Grades NICHT berücksichtigt! In der Liquidität 3. Grades jedoch schon!

3.6.5.1. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (aktive RAP) sind in der Kennzahl Liquidität 1. und 2. Grades nicht zu berücksichtigen. Die Kennzahl der Liquidität 2. Grades dient dazu, die Fähigkeit eines Unternehmens zu bewerten, seine kurzfristigen Verbindlichkeiten durch liquide Mittel und kurzfristige Vermögenswerte zu decken. Dabei sollen nur die Vermögenswerte einbezogen werden, die kurzfristig liquidierbar sind. Hierbei umfasst: Flüssige Mittel: Bargeld, Bankguthaben und kurzfristig liquide Wertpapiere. Kurzfristige Forderungen: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Debitoren), die kurzfristig realisierbar sind. Aktive RAP hingegen stellen Zahlungen dar, die für zukünftige Perioden abgegrenzt wurden, um Aufwendungen korrekt zu periodisieren. Da aktive RAP keine kurzfristig liquidierbaren Mittel sind, werden sie in der Liquidität 2. Grades nicht als liquide Mittel oder kurzfristige Forderungen berücksichtigt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Kennzahl Liquidität 1. und 2. Grades nicht enthalten, da sie nicht zur kurzfristigen Liquidität des Unternehmens beitragen. Nebenbei: In der Liquidität 3. Grades sind die aktiven RAP schon enthalten!

4. Bewertung des Anlagevermögens

4.1. Berechnung der Anschaffungskosten

4.1.1. §255 HGB

4.1.1.1. Anschaffungskosten=Anschaffungspreis+Minderungen+Nebenkosten (keine Versicherung u.ä.), immer ohne USt!

4.1.1.1.1. Beispiele

4.2. Ermittlung der Herstellungskosten

4.2.1. §255(2,2a,3) HGB

4.2.1.1. HK-Unter- und Obergrenze

4.2.1.1.1. Aktivierungspflicht, -wahlrecht, -verbot

4.3. planmäßige Abschreibung

4.3.1. Werteverzehr / Abschreibung Nutzung, Natürlicher Verschleiß, Technischer Fortschritt, Außergwöhnliche Ereignisse AfA = Absetzung für Abnutzung

4.3.1.1. linear

4.3.1.1.1. Anschaffungskosten abzlg. Abschreibung am Ende des 1. Jahres = Buchwert.. 2.Jahr...3.Jahr...

4.3.1.2. degressiv

4.3.1.2.1. 25% vom jeweiligen Restbuchwert

4.3.1.3. nach Leistungseinheiten

4.3.1.3.1. z.B. nach Kilometer beim LKW oder Maschine nach Stunden

4.3.1.4. zeitanteilige Abschreibung

4.3.1.4.1. Der Jahreswert wird durch 12 geteilt und je nach den Monaten mutlipliziert, es zählt jeder angefangene Monat!

4.3.1.5. Mischform: Lineardegressiv

4.3.1.5.1. z.b. nach 3 JAhren ist der lineare Satz höher als der degressive. Gleichmäßigere Belastung vor allem am Ende der Nutzung

4.4. Außerplanmäßige Abschreibung

4.4.1. Unfall, höhere Gewalt, Außenwertschwankungen

4.5. GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter

4.5.1. New node

4.5.1.1. bis 250 € sofort abschreiben (Aufwand!)

4.5.1.2. 250 - 800 € Aktivierung als Vermögensgegenstand, Abschreibungswahlrecht

4.5.1.3. Sammelposten 250 bis 1000 €: Binnen eines Jahres werden die GWG in einem Posten gesammelt und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Dies passiert jedes Jahr separat.

4.6. Investitionsabzugsbetrag

4.6.1. §7g EStG

4.6.2. 50% der AHK im Vorjahr gewinnmindernd abziehen

4.6.3. gilt nur für KUM bis 200.000€ Gewinn pro Jahr

4.6.4. Muss mit 1,8% verzinst zurückerstattet werden (Steuerbescheid wird korrigiert - Nachzahlung)

4.7. Sonderabschreibung / Wachstumschancengesetz

4.7.1. §7g (5) EStG

4.7.2. 40% auf Gegenstände des AV rückwirkend zum 1.1.2024 (bisher 20%)

5. Bilanzierungsgrundsätze

5.1. Rechtsgrundlagen

5.1.1. Anhang

5.1.1.1. New node

5.1.2. Grundsatz der Bewertungsstetigkeit

5.1.2.1. Bewertungsmethoden sind beizubehalten

5.1.3. Grundsatz der Bilanzidendität

5.1.3.1. Schlussbilanz Vorjahr muss mit der Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres übereinstimmen.

5.1.4. Grundsatz der Unternehmensfortführung

5.1.4.1. Going-Concern-Prinzip

5.1.5. Grundsatz der Einzelbewertung

5.1.5.1. siehe auch Bewertungsvereinfachung und Gruppenbewertung

5.1.6. Grundsatz der Stichtagsbezogenheit

5.1.6.1. Die Sachverhalte am Bilanzstichtag sind zu berücksichtigen

5.1.7. Grundsatz der Vorsicht

5.1.7.1. Vorsichtsprinzip

5.1.7.1.1. Vermögensgegenstände müssen mit dem Niederstwertprinzip bewertet werden

5.1.7.2. Realisationsprinzip

5.1.7.2.1. Gewinne dürfen erst berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich entstanden sind

5.1.7.3. Imparitätsprinzip

5.1.7.3.1. Verluste und Wertminderungen müssen schon vor ihrem Eintreten berücksichtigt werden, Gewinne und Wertsteigerungen erst nach ihrer Realisation.

5.1.8. Grundsatz der Periodenabgrenzung

5.1.8.1. Aufwendungen und Erträge sind dem Geschäftsjahr zuzuweisen in dem sie tatsächlich entstanden sind

5.1.8.1.1. ARAP, PRAP, sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Rückstellugnen

5.1.9. strenges Niederstwertprinzip

5.1.9.1. §253(4) HGB

5.1.9.1.1. Umlaufvermögen ist zum Bilanzstichtag mit dem Börsen- oder Marktpreis zu bewerten.

5.1.10. gemildertes Niederstwertprinzip

5.1.10.1. Anlagevermögen, z.B. Grundstückspreis sinkt

5.1.11. Anschaffungskostenprinzip

5.1.11.1. §253(1) HGB

5.1.11.1.1. Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellkosten, vermindert um die Abschreibung anzusetzen.

5.2. Handels- und Steuerbilanz

5.2.1. Steuerbilanz

5.2.1.1. §§ 5-7 EStG

5.2.1.1.1. Dient zur Ermittlung des Gewinns, Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen

5.2.2. Handelsbilanz

5.2.2.1. §§252-256a HGB

5.2.2.1.1. Vorsichtsprinzip als Ziel, dient dem Gläubigerschutz.

5.3. Gliederung der GuV

5.3.1. §275 HGB

5.3.1.1. Gesamtkostenverfahren

5.3.1.1.1. ALLE Aufwendungen werden den Umsatzerlösen, Bestandveränderungen und sonstigen Erträgen gegenübergestellt.

5.3.1.2. Umsatzkostenverfahren

5.3.1.2.1. Von den Umsatzerlösen werden nur dir für den Umsatz angefallenen Kosten (ohne Bestandveränderungen z.B.) abgezogen um die Umsatzkosten zu erhalten. Dazu wird eine ausgeprägte Kostenrechnung vorausgesetzt.