1. Weiteres Glossar
1.1. etwas antasten: gegen etwas ideell Wertvolles verstoßen; etwas beeinträchtigen
1.2. etwas berechtigen (jemanden) zu etwas: etwas gibt jemandem das Recht, etwas zu tun
1.3. gegen etwas verstoßen: nicht so handeln, wie es eine Regel, ein Gesetz o.Ä. verlangt; etwas verletzen
1.4. sich entfalten: die individuellen Eigenschaften und Fähigkeiten entwickeln
1.5. jemanden (von etwas) benachrichtigen: jemandem eine Nachricht von etwas geben; sich über etwas informieren
1.6. der Ausnahmezustand: eine politische Situation, die die Regierung dazu zwingt, bestimmte Rechte außer Kraft zu setzen
1.7. etwas (mit etwas) rechtfertigen: die Gründe für eine Handlung, Äußerung o.Ä. nennen
1.8. etwas ausgleichen: verschiedene Dinge einander nähern, sodass nur noch geringe oder keine Unterschiede mehr da sind
1.9. (in etwas(Akk)) eingreifen: eine Handlung oder Entwicklung lenken, stören oder stoppen; etwas einschreiten
1.10. der Verfassungsstaat: Ein Staatwesen, in dem die Staatgewalt an eine Verfassung gebunden ist, welche ihre Herrschaftsmacht begrenzt
1.11. jemandem/sich etwas zumuten: von jemandem/sich selbst etwas fordern, was eigentlich zu schwer, zu viel o.Ä. ist
1.12. die Verhältnismäßigkeit: Angemessenheit; im Vergleich zu etwas anderem; relativ
1.13. etwas nachvollziehen: sich denken oder vorstellen, wie etwas gewesen ist
1.14. der Extremismus: eine radikale politische oder religiöse Position, die sich anderen Positionen gegeüber intolerant gezeigt; Radikalismus
2. Wahlsystem
2.1. 1. Alle Wahlberechtigten erhalten vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.
2.2. 2. Am Wahlsonntag gehen die Wählerinnen und Wähler in ihrem Wahlkreis ins Wahllokal
2.3. 3. Jeder Wähler und jede Wählerin erhält einen Stimmzettel und dann kann es in der Wahlkabine losgehen.
2.4. 4. Nach der Wahl werden alle Stimmen ausgezählt.
2.5. 5. Der Wahlleiter verkündet das Ergebnis der Wahl. Das nennt man das "amtliche Endergebnis" der Wahl.
3. Politische Partei BRD
3.1. CDU/CSU
3.1.1. christliche Glaube
3.1.2. gute Ausbildung und soziale Marktwirtschaft
3.1.3. keine neuen Schulden
3.1.4. wenig Arbeitslosigkeit
3.2. SPD
3.2.1. alle bekommen eine Ausbildung oder eine Arbeit
3.2.2. genug Geld für Schulen und Kindergärten
3.2.3. Beruf und Familie
3.3. FDP
3.3.1. liberale Partei
3.3.2. mehr Freiheit für die Menschen
3.3.3. Bildung und Arbeit
3.4. Die Linke
3.4.1. Arbeit und soziale Gerechtigkeit
3.4.2. keine Armut
3.4.3. gleiche Recht auf Bildung, Arbeit und medizinische Versorgung
3.5. AfD
3.5.1. DEU stärker
3.5.2. mehr nationale Verantwortung
3.5.3. Verstärkung der Polizei und der Justiz
3.5.4. Schutz der deutschen Grenzen
4. Funktion der Demokratie
4.1. Herrschaft des Volkes
4.2. politisch mittelbare Fragen
4.3. Volksvertreter und die politische Bestimmung vom Volk
4.4. Mehrheitsprinzip
4.5. Bürger und Staatorgane halten an die Gesetze
5. Verfassungsorgane BRD
5.1. die Bundesregierung (Exekutiv)
5.1.1. der Bundesminister: politisch führen; Gesetze vorschlagen
5.1.2. der Bundeskanzler: Chef
5.2. der Bundestag (Legislativ)
5.2.1. der Abgeordnete: Gesetze beschließen; Bundeskanzler wählen; Bundesregierung kontrollieren
5.3. das Bundesverfassungsgericht (Judikativ)
5.3.1. Grundgesetz und Grundrechte einhalten
5.4. die Bundesversammlung
5.4.1. der Abgeordnete und die Vertreter der Bundesländer und andere Personen des öffentlichen Lebens: Bundespräsident wählen
5.5. der Bundesrat (Legislativ)
5.5.1. die Vertreter der 16 Landesregierungen: Bundestag kontrollieren; Gesetze stoppen
5.6. der Bundespräsident
5.6.1. das Staatsoberhaupt; sie ernennt die Bundesregierung; repräsentative Aufgabe
5.7. der Landtag
5.7.1. der Abgeordnete: politisch entscheiden; vorgeschlagene Gesetze beschließen
5.8. die Landesregierung
5.8.1. der Ministerpräsident: Chef
5.8.2. der Landesminister: neue Gesetze vorschlagen
6. Rechtsstaat
6.1. Rechtsgleichheit
6.2. Rechtssicherheit
6.3. Gewaltenteilung
6.3.1. Legislativ
6.3.1.1. Parlament
6.3.1.2. gesetzgebende Gewalt
6.3.2. Exekutiv
6.3.2.1. Regierung und Verwaltung
6.3.2.2. vollziehende Gewalt
6.3.3. Judikativ
6.3.3.1. Gerichte
6.3.3.2. Rechtsprechung