1. Arbeitszeitgesetz
1.1. Regelungen
1.1.1. Ruhepausen
1.1.1.1. Spätestens nach 6h
1.1.1.2. 11h zwischen zwei Arbeitstagen
1.1.1.3. Bei 6-9h Arbeit mind. 30 min
1.1.1.4. Bei 9h mind. 60min
1.2. Arbeitszeiten
1.2.1. Bis zu 10 h
1.2.2. Höchstens: 8h/Tag
1.2.3. Aber im schnitt (6monate): 8h/d
1.3. Wochenende
1.3.1. Mind. 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei
1.3.2. Erlaubte Sonntagsarbeit muss innerhalb von 2 Wochen durch freizeit ausgeglichen werden
1.3.3. Sonn-feiertagsarbeit ist nur erlaubt wenn schwere Probleme in der Produktion stattfinden
2. Bundesurlaubsgesetz
2.1. Anspruch
2.1.1. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub.
2.1.2. Der Anspruch wird erstmals fällig nach sechsmonatigem ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.
2.2. Mindesturlaub
2.2.1. Mindesturlaubsdauer regelt das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer
2.2.2. Hiernach beträgt der Urlaub im Kalenderjahr mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (bei einer 5-Tage-Woche entsprechend 20 Arbeitstage: 24:6x5=20) bzw. vier Wochen
2.3. Urlaubsendgeld
2.3.1. Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst
3. Schwerbehindertengesetz(SchwbG)
3.1. Personen
3.1.1. Körperlich, geistig oder seelische Behinderte die wegen der behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50% gemindert sind.
3.2. Verplichtung der Arbeitgeber
3.2.1. Arbeitgeber mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen müssen wenigstens 5% der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen.Ist das nicht so muss man mit Ausgleichsabgaben rechnen.
3.3. Urlaubsanspruch
3.3.1. Zusätzliche 5 tage zum normalen Urlaub
3.4. Förderungen
3.4.1. Der Staat fördert die Berufliche anpassung mit Zuschüssen.
4. Das Jugendarbeitsschutzgesetz(JArbSchG)
4.1. Schutz
4.1.1. Schutz vor Überbeanspruchung im Arbeitsleben eines jugendlichen in der ausbildung
4.2. Arbeitszeit
4.2.1. 5 Tage in der Woche 8 stunden am Tag 40 Stunden in der Woche
4.3. Pausen
4.3.1. 6st mind. 30min bei mehr als 6st 60min nach 4,5st 15min arbeitsunterbrechung
4.4. Freizeit
4.4.1. 12 stunden zwischen 2 Arbeitstagen
4.5. Arbeitsbeginn und ende
4.5.1. nicht vor 6 anfangen auser es tretten Sonderregelungen ein und keine beschäftigung nach 20uhr ausser Sonderregellungen
4.6. Urlaub
4.6.1. 15 jährige haben 30 Werktage 16 jährige haben 27 Werktage und 17 jährige haben 25 Werktage
4.7. Berufschule
4.7.1. 5 stunden Schule zählt als 8 stündiger Arbeitstag
4.8. Ärztliche Untersuchung und Beschäftigungsverbot
4.8.1. Keine beschäftigung ohne Untersuchung und wenn die Arbeit die leistungsfähigkeit übersteigt herrscht Verbot
5. Mutterschutzgesetz(MuSchG)
5.1. Beschäftigungsverbot
5.1.1. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung
5.2. Mutterschaftsgeld
5.2.1. Während der zeit des Beschäftigungsverbots
5.3. Verbote
5.3.1. Schwere und gefährliche Arbeiten
5.4. Besonderer Kündigungsschutz
5.4.1. Während der Schwangerschaft und bis vier monate nach der Entbindung
6. Bundeserziehungsgeldgesetz
6.1. Elternzeit
6.1.1. dürfen beide eltern machen bis zum 3 lebensjahr des kindes es besteht anspruch auf teilzeitarbeit von bis zu 30 wochenstunden
6.2. Erziehungsgeld
6.2.1. Anspruch hat der, der in deutschland lebt und normal erwerbstätig ist. anspruch nur bis zum 24 lebensmonat des kindes