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Nutzungsausfall by Mind Map: Nutzungsausfall

1. Tatsächliche Wiederbeschaffungsdauer

1.1. 115 Tage

1.1.1. lange Wartezeit auf Geld von der Versicherung

1.1.2. leergefegter Gebrauchtwagenmarkt

1.1.2.1. kein adäquates Ersatzfahrzeug

1.1.3. daher Probefahrt und Bestellung eines Neufahrzeuges

2. Dauer des zu zahlenden Nutzungsausfalls

2.1. Grundsatz der Erforderlichkeit

2.2. Maßgeblich ist tatsächliche Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung

2.2.1. nicht die Dauer laut Gutachten

2.2.2. sondern der tatsächlich verstrichene Zeitraum für Reparatur oder Ersatzbeschaffung (LG Köln, Urteil vom 2. Juni 2021, 4 O 388/20)

3. Nutzungsausfall

3.1. 4.370,00 €

3.1.1. 115 Tage Ausfall

4. Unfall im Februar 2022

4.1. Wirtschaftlicher Totalschaden

4.2. Mietwagen für 11 Tage

5. Nutzungsausfall ist zu ersetzen, wenn Nutzungswille besteht und eine hypothetische Nutzungsmöglichkeit bestanden hat.

5.1. Bei privaten Haltern ist ein Nutzungswille zu vermuten (OLG München, Urteil vom 27. Mai 2020,10 U 6795/19)

6. Einwände der Versicherung

6.1. Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten von 12-14 Tagen maßgeblich

6.2. Kläger hätte sich um schnellere Beschaffung bemühen müssen

6.3. wer monatelang ohne Auto ist, habe keinen Nutzungswillen.