1. Gesetze / rechtliche Grundlagen
1.1. SGB V
2. Akteure
2.1. Staatliche Ebene
2.1.1. Bund
2.1.2. Länder
2.2. Selbstverwaltung
2.2.1. Kassenärztliche Vereinigung
2.2.1.1. U.a. KVB Bayern
2.2.1.1.1. Die KVB hat den gesetzlichen Auftrag, zusammen mit ihren Mitgliedern die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Ziel ist es laut gesetzlicher Vorgabe, wohnortnah für eine wirtschaftliche und zweckmäßige ambulante Versorgung der rund elf Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Bayern zu sorgen.
2.2.2. -
2.2.3. Kassenzahnärztliche Vereinigung
2.2.4. -
2.2.5. Spitzenverband Bund der Krankenkassen
2.2.5.1. Krankenkassen
2.2.5.1.1. Gesetzliche Krankenkassen
2.2.5.1.2. Ersatzkassen
2.2.6. Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA: juristische Person des öffentlichen Rechts, wird von den vier großen Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen gebildet: der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband; zudem sind Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter antrags- jedoch nicht stimmberechtigt an allen Beratungen beteiligt. u.a Recht, über den Ein- und Ausschluss von medizinischen Leistungen in den Leistungskatalog der GKV zu entscheiden
2.2.6.1. -
2.2.6.2. -
2.2.6.3. -
2.2.7. Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG
2.2.8. -
2.2.9. -