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Zugang von Mind Map: Zugang

1. Angebot §145

1.1. Grds.: Bindung an Angebot

1.1.1. Ausn.: Sachenrecht

1.1.1.1. keine Bindung vor Übergabe

1.1.1.2. (...) im Zpkt der Übergabe einig sein.

1.1.2. §§130, 145

1.2. Ebay-Verträge

2. Einzelfälle

2.1. Mail

2.1.1. Zugang mit Speicherung auf dem Server als Herrschaftsbereich

2.2. Fax

2.2.1. Zugang schon mit Empfang der Daten auf Endgerät

2.2.1.1. Anscheinsbeweis durch Sendebericht

2.3. nichtverkörperte WE (Telefon/konkludent)

2.3.1. e.A. strenge Vernehmungstheorie: tatsächlich gehört

2.3.2. e.A. tatsächlich gesagt

2.3.3. h.M. eingeschränkte Vernehmungstheorie

2.3.3.1. es gilt das, was erklärt wurde, wenn Erklärender glauben darf, dass er richtig verstanden wurde

2.3.3.2. Bsp.: U kündigt seinem ausländischen Arbeitnehmer A. A nickt, obwohl er U nicht richt verstanden hat? Zugang (-), weil erkennbar

2.3.3.3. Arg.: gerechte Verteilung des Risikos von Missverständnissen

3. Annahme §147

3.1. §151

3.1.1. Verzicht auf Zugang

3.1.1.1. Verkehrssitte

3.1.1.2. Verzicht

3.1.2. verzichtet wird auf Zugang, nicht auf WE selbst

3.2. Schweigen

3.3. Protestaktion facto contraria = Widerspruch zwischen Handeln und Aussage

3.3.1. h.M.: Handeln setzt sich durch, iRv §§133,157

3.3.1.1. §116

3.3.1.2. bei Massengeschäften i.d.R. (+)

3.3.1.2.1. Straßenbahn: ja, genereller Leistungswille

3.3.1.2.2. nicht Flugreisen (Einstiegskontrolle)

3.3.1.2.3. nicht Minderjährige

3.3.2. m.M.: Lehre vom faktischen Vertragsschluss

3.3.2.1. Vertrag ansteht nicht durch WE sondern durch sozialadäquates Verhalten

3.3.2.2. Hamburger Parkplatzfall

3.3.2.2.1. Parkplatzbenutzer ruft in den Nebel: ich zahle nicht!

3.3.2.3. Bullshit weil,

3.3.2.3.1. systemwidrig

3.3.2.3.2. MindjSchutz unterlaufen

3.3.2.3.3. überflüssig (s.o.)

4. Probleme

4.1. Zugang heißt, dass die WE derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme gerechnet werden kann

4.1.1. Möglichkeit der Kenntnisnahme

4.1.1.1. im Geschäftsverkehr: zu normalen Geschäftszeiten

4.1.1.2. privat: Mailabruf zu denkbar üblichen Zeiten

4.1.2. vgl. Def.: Gebrauch im §267 StGB

4.1.3. Folge (P) Beweisbarkeit

4.1.3.1. PZU: Urkundsbeweis, dass tats. Schriftstück zugestellt wurde

4.1.3.2. Einschreiben: Urkundsbeweis, dass Umschlaf zugestellt wurde (Inhalt unklar)

4.2. Zugangshindernisse

4.2.1. Schuldlos; Fahrlässig

4.2.1.1. Umziehen ohne Nachsendeauftrag

4.2.1.1.1. Zugang (-), erst bei tats. Erreichen

4.2.1.1.2. aber mit Rückwirkung

4.2.1.2. Ferien ohne Leerauftrag

4.2.1.2.1. Zugang (+)

4.2.1.3. Einschreiben

4.2.1.3.1. 1. weißer Benachrichtigungszettel

4.2.1.3.2. 2. Nichtabholen

4.2.1.3.3. 3. Rücksendung an Absender

4.2.1.4. PZU- Postzustellungsurkunde

4.2.1.4.1. blau

4.2.1.4.2. geht sofort zu

4.2.2. Vorsatz

4.2.2.1. arglistige Zugangsvereitelung

4.2.2.1.1. Bsp.: Briefkasten abschrauben

4.2.2.1.2. Bsp.: Einschreiben mit Kündigung ungeöffnet weggeworfen

4.2.2.2. Behandlung

4.2.2.2.1. heute: Wahlrecht des Absenders ob er Erklärung gelten lassen will

4.2.2.2.2. früher (RG); Zugangsfiktion

4.3. nicht voll Geschäftsfähige

4.3.1. §131 Abs. 2: Beschränkt Geschäftsfähige

4.3.1.1. Verträge

4.3.1.1.1. WE gehen nach S.2 zu, weil reine Kenntniserlangung rechtlich vorteilhaft ist

4.3.1.2. einseitige WE

4.3.1.2.1. gehen nach S.1 nicht zu weil Kenntniserlangung nachteilig ist

4.3.2. §131 Abs. 1: Geschäftsunfähige

4.3.2.1. Passivvertretung durch Eltern; §1629 Abs. 1 S. 2 HS. 2 (ein Elternteil)

4.3.2.1.1. Aktivvertretung nur Gesamtvertretung §1629 Abs. 1 S. 2 HS. 1