Verantwortlichkeit

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Verantwortlichkeit von Mind Map: Verantwortlichkeit

1. für fremdes Verschulden

1.1. §278 Haftung für Erfüllungsgehilfen

1.1.1. Schuldverhältnis

1.1.1.1. jedes gesetzliche, vertragliche, öffentlich-rechtliche

1.1.1.1.1. §§428,462 HGB Spreditionsverträge

1.1.1.2. nachbarschaftsrechtliches Gemeinschaftsverhältnis (-)

1.1.1.3. z.B. auch Mietverhältnis

1.1.1.3.1. Haftung des Mieters für von ihm beauftragte Handwerker aufgrund von Nebenpflicht Schäden v. Mietsache abzuwenden

1.1.2. Sonderverbindung Erfüllungsgehilfe/ gesetzlicher Vertreter

1.1.2.1. nice to know

1.1.2.1.1. Erfüllungsgehilfe muss sich seiner Stellung nicht bewusst sein

1.1.2.1.2. erfasst auch Gehilfen des Gehilfen (mittelb. Erfüllungsgehilfen)

1.1.2.1.3. Zurechnung des Verschuldens der Eltern (gesetzliche Vertreter §1629) an ihre Kinder

1.1.2.2. Schuldfähigkeit der Hilfspersonen

1.1.2.3. Pflichtenkreis

1.1.2.3.1. auch Neben-/Schutzpflichten

1.1.2.3.2. Nicht: Transport bei Schickschuld

1.1.2.3.3. BGH: Nicht bei Vorlieferant eines Verkäufers

1.1.3. in Erfüllung einer Verbindlichkeit

1.1.3.1. Ausübung eines Delikts

1.1.3.1.1. Lit.: Abgrenzungsmerkmal ist, ob sich typische Gefahr der Arbeitsteilung realisiert

1.1.3.1.2. Rspr.: Abgrenzungsmerkmal = Handeln nur bei Gelegenheit

1.1.4. Pflichtverletzung der Hilfsperson

1.2. §831 Haftung für Verrichtungsgehilfen

1.2.1. dogmatisch geht es um eigenes Verschulden

1.3. Haftung für Organe §31

1.3.1. vgl. auch Übersicht über die Zurechnungsnormen

2. für eigenes Verschulden

2.1. Vorsatz §276 Abs. 1

2.1.1. Wissen und Wollen der Tatumstände

2.1.1.1. wie im StR

2.1.2. +Bewusstsein der Pflichtwidrigkeit

2.2. Fahrlässigkeit §276 Abs. 2

2.2.1. Maßstab

2.2.1.1. im Zivilrecht grundsätzlich: objektiv

2.2.1.1.1. fahrlässig handelt, wer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt die von einem Angehörigen dieser Personengruppe (Beruf/Alter/Bildungsstand) in der jeweils konkreten Situation erwartet wird

2.2.1.2. pers. Schwächen werden nicht berücksichtigt

2.2.1.2.1. anders als im StR

2.2.2. Differenzierung nach Grad

2.2.2.1. grobe Fahrlässigkeit

2.2.2.1.1. Wer die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und das unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen

2.2.2.1.2. Anwendungsbereiche

2.2.2.2. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, §277

2.2.2.2.1. Gesellschafter §708

2.2.2.2.2. Ehegatten §1359

2.2.2.2.3. §277 gilt nicht im Straßenverkehr "kein Raum für Sorglosigkeit" BGH

2.2.2.2.4. diligentia quam in suis

3. für Zufall = Gefährdungshaftung

3.1. durch Gesetz

3.1.1. Schuldnerverzug §287 S.2

3.1.1.1. Schuldnerverzug

3.1.1.2. Kein Fortfall bei rechtzeitiger Leistung

3.1.1.3. Zufall

3.1.2. Haftung des Vermieters für anfänglichen Mangel §536a Abs.1

3.1.3. Tierhalterhaftung §833

3.1.4. StVG, LuftVG

3.2. durch Vertrag

3.2.1. Garantie (§276 Abs. 1 HS.2)

3.2.2. Übernahme des Beschaffungsrisiko

3.2.2.1. insb. Gattungsschuld §276 Abs. 1 Hs.2 - Gattungsschulden sind Beschaffungsschulden

3.2.2.2. "Geld hat man zu haben"

3.2.2.2.1. vgl. (P) Kündigung im Mietrecht

3.2.2.2.2. vgl. (P) Haftung des Bereicherungsschuldners für Zufall