(Klassische) Lebensversicherung

Klassische Lebensversicherung

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(Klassische) Lebensversicherung von Mind Map: (Klassische) Lebensversicherung

1. Charakterisierung

1.1. Versicherungsfall = Erleben eines bestimmten Ereignisses

1.2. ist eine Individualversicherung bzw. Personenversicherung

1.3. dient zu Absicherung bestimmter Lebenssituationen

1.3.1. private Altersvorsorge

1.3.2. biometrische Risiken wie Tod oder Invalidität wird abgesichert

1.4. erstmals im antiken Rom aufgetreten

2. Kapitalveranlagung

2.1. fondsgebundene Lebensversicherung

2.1.1. die Verzinsung soll stimmen --> teilweise in riskanten Anlagenformen investiert

2.1.2. Fokus liegt hier auf der Rendite, die das Kapital in Relation zu den eingezahlten Prämien erzielt

2.1.3. das Motiv der Geldanlage steht im Vordergrund

2.2. klassische Lebensversicherung

2.2.1. es geht um die garantierte Absicherung des Todesfalls

2.2.2. der Auszahlungsbetrag steht im Vordergrund

2.2.3. es ist zweitrangig wieviel einbezahlt wurde

3. Auszahlung

3.1. rentieren sich aus steuerlicher Sicht

3.2. einmaliger Betrag

3.3. laufende Rente

4. Kosten & Gebühren

4.1. vor einem Vertragsabschluss wichtige Informationen und Transparenz über die anfallenden Vertragskosten sind gesetzlich geregelt

4.2. Gesetzliches Produktinformationsblatt (PIB)

4.2.1. schlüsselt die Abschluss- & Vertriebskosten sowie die jährlichen Verwaltungskosten des Vertrages auf

4.2.2. ist Verbrauchern vor einem Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen

4.3. Effektivkostenquote

4.3.1. Effektivkostenquote wird ebenfalls im PIB angegeben und stellt die Vertragskosten als Renditeminderung dar

5. verschiedene Arten

5.1. Unterscheidung nach der Kapitalbildung

5.1.1. Kapitalbildende Versicherung

5.1.2. Risiko-Versicherung

5.2. Unterscheidung nach dem Versicherungsfall

5.2.1. Geburtenversicherung

5.2.2. Aussteuerversicherung

5.2.2.1. Versicherungsleistung bei Heirat

5.2.3. Todesfallversicherung

5.2.4. Erlebensfallversicherung

5.2.5. Berufsunfähigkeitsversicherung

5.3. Unterscheidung nach der Bestimmung der Versicherungsleistung

5.3.1. Konventionelle Lebensversicherung

5.3.1.1. Versicherungsleistung wird als fester Geldbetrag in einer bestimmten Währung vereinbart

5.3.2. Fondsgebundene Lebensversicherung

5.3.2.1. Versicherungsleistung wird in Anteilseinheiten eines Fonds vereinbart

5.3.3. Indexgebundene Lebensversicherung

5.3.3.1. Versicherungsleistung wird auf Basis eines anderen Index vereinbart

5.4. Unterscheidung nach Anzahl der versicherten Personen

5.4.1. Gruppenversicherung

5.4.1.1. handelt sich aber um Versicherungen auf ein Leben, nicht um verbundene Leben

5.4.1.2. 1 Vertrag, mehrere Personen aus einer bestimmten Personengruppe

5.4.2. Versicherung auf ein Leben

5.4.2.1. eine versicherte Person

5.4.3. Versicherung auf verbundene Leben

5.4.3.1. Leistung wird dann erbracht, wenn, je nach Vereinbarung, die erste oder letzte meist zweier oder mehrerer versicherten Personen stirbt

5.5. Unterscheidung nach der Fixierung des Preis-/Leistungsverhältnisses

5.5.1. Vollständig garantierte Beiträge und Leistungen

5.5.1.1. Beiträge und Leistungen sind im Vertrag als fester Betrag in einer Währung oder als feste Einheiten eines Index vereinbart

5.5.2. Verträge mit Beitragsanpassungsklausel

5.5.2.1. Beiträge können mit Wirkung für die Zukunft an geänderte Umstände angepasst, also je nach Vereinbarung erhöht oder auch gesenkt werden

5.5.3. Verträge mit Überschussbeteiligung

5.5.3.1. Auf Grund von bei der Erbringung von vereinbarten Mindestleistungen verbleibenden Überschüssen werden Beiträge zurückerstattet oder zusätzliche Leistungen erbracht

5.5.4. Verträge mit zusätzlichen Zinszahlungen oder anderen freiwilligen Leistungen

5.5.4.1. Konto des Vertrages wird nach dem freien Ermessen des Versicherers durch zusätzliche Zinsen erhöht bzw. erst werden nach dem freien Ermessen des Versicherers zusätzliche Leistungen erbracht

5.5.5. Verträge zu Selbstkosten

5.5.5.1. Beiträge werden im Umlageverfahren erhoben oder bis auf die benötigten Teile zurückerstattet

5.6. Unterscheidung nach der Art der Beitragszahlung und Flexibilität bei Beiträgen und Leistungen

5.6.1. Versicherungen mit flexibler Beitragszahlung

5.6.1.1. Versicherungsnehmer kann in einem gewissen zeitlichen Rahmen und oft auch bzgl. der Höhe entscheiden wann er welchen Beitrag zahlen möchte

5.6.2. Einmalbeitragsversicherungen

5.6.2.1. Beitragszahlungspflicht des Versicherungsnehmers aus dem Vertrag ist mit Zahlung des Einmalbeitrags erfüllt

5.6.2.2. Erbringung aller vertraglichen Leistungen erfolgt danach ohne weitere Beitragszahlun

5.6.3. Versicherung gegen laufenden Beitrag

5.6.3.1. Beitragszahlung erfolgt in regelmäßigen Abständen während der ganzen Versicherungsdauer

5.7. Unterscheidung nach der Art der Versicherungsleistung

5.7.1. Kapitalversicherung

5.7.1.1. Einmalige Leistung durch Zahlung eines Kapitals

5.7.2. Beitragsbefreiung

5.7.2.1. Leistung wird in Form der Befreiung von der weiteren Beitragszahlung erbracht

5.7.2.2. vereinbarte Leistungen bleiben trotz des Wegfalls der Beitragszahlungspflicht bestehen

5.7.3. Rentenversicherung