Verbraucherschutz

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Verbraucherschutz von Mind Map: Verbraucherschutz

1. Aufgrund der schwächeren Stellung des Verbrauchers gegenüber dem Anbieter erforderlich.

2. Private Maßnahmen

2.1. Verbraucher hat viele Möglichkeiten um sich über das Marktgeschehen zu informieren.

2.1.1. Verbraucherzentralen und -beratungsstellen geben Auskunft über Warenangebote, Qualität und Preise der Waren.

2.1.2. Verbraucherorganisationen setzen sich für die Stärkung der Verbrauchsinteressen ein.

3. Staatliche Maßnahmen

3.1. sorgen für gleichgewichtige Marktposition und schützen vor Benachteiligung

3.1.1. Haustürgeschäftewiderrufsrecht: -Innerhalb von zwei Wochen kann der Verbraucher ohne Begründung ab einem Wert von 40,00 € den Vertrag widerrufen -Belehrung über dieses Recht muss in den Vertragsformularen geschehen -Versicherungsverträge sind ausgenommen!

3.1.2. Abzahlungskauf (Ratenkauf): -Verbraucher wird meistens erst nach vollständiger Bezahlung Eigentümer der Ware -Schriftform ist Pflicht -Innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss kann der Kaufvertrag schriftlich widerrufen werden -Kunde muss über Widerrufsrecht im Kaufvertrag informiert werden und diesen Hinweis getrennt vom Kaufvertrag unterschreiben. -Barzahlunspreis, Teilzahlungspreis einschließlich Nebenkosten, Betrag/ Anzahl und Höhe der Teilzahlung, Fälligkeit der Zahlungen, effektiver Jahreszins und Hinweis auf Widerrufsrecht müssen im Vertrag enthalten sein.

3.1.3. Preisangabenverordnung (Preisauszeichnungspflicht) Gesetzliche Angaben (Pflicht): -Bruttoverkaufspreis, Bezeichnung der Ware, Verkaufs- oder Leistungseinheit, Grundpreis bei loser Ware, handelsübliche Gütebezeichnung Freiwillige Angaben: -Eingangsdatum, Lieferanten-Nr. , Artikel-Nr. , Größe und Farbe bei Textilien Preiszeichnungspflicht entfällt bei: -Kunstgegenständen, Sammlerstücke oder fertigen Waren, die bei der Werbevorführung angeboten werden, sofern der Preis bei der Vorführung oder unmittelbar vor dem Verkaufsabschluss genannt wird -Waren bei Versteigerungen -Blumen und Pflanzen, bei Verkauf unmittelbar vom Beet -Antiquitäten

3.1.4. Produkthaftungsgesetz: -Der Hersteller eines Produktes haftet für alle Schäden die aus dem Gebrauch oder Verbrauch fehlerhafter Ware entstehen.

3.1.5. Produktsicherheitsgesetz: -Stärkung des vorbeugenden Verbraucherschutzes durch Verpflichtung der Hersteller und Händler zu sicheren Produkten.

4. Ein Verbraucher sollte in der Lage sein: -Aus den vorhandenen Angeboten das für ihn günstigste auszuwählen -Den Anbietern gegenüber seine Rechte wahrzunehmen -Sich vorhandene Informationshilfen zu beschaffen und auszuwerten