Vertretungsorgane

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Vertretungsorgane von Mind Map: Vertretungsorgane

1. Vertretung im Aufsichtsrat

1.1. macht einen Einfluss auf den erfolg eines Unternehmens und die Sicherheit der Arbeitsplätze

1.2. der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht in wirtschaftlichen Angelegenheiten

1.3. Aktiengesellschaft: Vorstand (leitendes Organ), Aufsichtsrat (überwachendes Organ) Hauptversammlung (beschlussfassendes Organ

1.4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung

2. Wirtschaftsausschuss

2.1. bei mehr als 100 Beschäftigten Arbeitnehmer bildet man ein Wirtschaftsausschuss

2.2. alle Mitglieder müssen dem Betrieb angehören und es muss ein aus Betriebsrat Mitglied dazu gehören

2.3. Betriebsrat muss über das Ergebnis informiert sein

3. Einigungsstelle

3.1. bei Meinungsverschiedenheit zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat wird die Einigungsstelle angerufen

3.2. besteht aus der selben Anzahl von Vertretern und einen Unparteiischen Vorsitzenden

4. Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV)

4.1. Interessenvertretung aller jugendlichen und Auszubildenden in Betrieb mit fünf Arbeitnehmern

4.2. sind Arbeitnehmer die noch unter 18 jahre sind oder Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr

4.3. kümmert sich um Probleme der Auszubildenden beim Arbeitsplatz und achtet auf die einhaltung der Gesetze und Tarifverträge

4.4. arbeitet mit dem Betriebsrat zusammen

4.5. reicht Verbesserungsvorschläge und beschwerden an den Arbeitgeber über den Betriebsrat ein

4.6. kann sich für die übernahme nach der Ausbildung einsetzen

4.7. besteht aus 1-15 Vertretern

4.8. kümmert sich um die Anträge zur Gleichstellung von Frauen und Männer

5. Betriebsversammlung

5.1. einmal im Vierteljahr muss eine Betriebsversammlung stattfinden

5.2. besteht aus Arbeitnehmern

5.3. leitet der Vorsitzende des Betriebsrats

5.4. Vorsitzender muss Tätigkeitsbericht vorlegen

5.5. Arbeitgeber muss eingeladen werden

6. Betriebsrat

6.1. wird alle 4 Jahre gewählt im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai

6.2. vertritt die Interessen des Arbeitnehmers und schützt schwerbeschädigte

6.3. gewählte Mitglieder wählen den Vorsitzenden und seine Stellvertreter

6.4. wahlberechtigt ist jeder Arbeitnehmer der das 18. Lebensjahr vollendet hat

6.5. wählbar: Arbeitnehmer die mindestens ein halbes Jahr dem Betrieb angehören

6.6. nicht wahlberechtigt: wer durch Strafgerechtlicher verurteilung die Rechte zu erlangen nicht besitzt

6.7. rechtliche Grundlagen regelt das Betriebsverfassungsgesetz

6.8. Betriebsrat und Arbeitgeber treffen entscheidungen gemeinsam