Gesundheitssystem

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Gesundheitssystem von Mind Map: Gesundheitssystem

1. Nicht ärztliche Heilberufe– dazu gehören Physiotherapeuten, Logopäden, Pflegekräfte oder Hebammen. Soweit diese Kassenleistungen anbieten schließen diese Verbände ebenfalls Verträge mit dem GKV-SPITZENVERBAND und den Krankenkassen ab.

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2. Krankenkassen – Pflicht Menschen zu versichern und dafür zu sorgen das diese medizinische Versorgung erhalten – schließen Verträge mit der KV und der KZV ab sowie den Verbänden der Ärzte und Apotheker

2.1. Verband aller gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene= GKV Spitzenverband – übernimmt gesetzlich bestimmte Aufgaben und vertritt Interessen der verschiedenen Kassen

2.1.1. Interessenvertretung privat Krankenversicherter= PKV– Verband

3. BMG= Bundesministerium für Gesundheit – bereitet Gesetze vor – erarbeitet Verwaltungsvorschriften für Aktivitäten der Selbstverwaltung– dem BMG unterstehen zahlreiche Institutionen wie zbsp. BfArM, und das Paul Ehrlich Institut

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3.2. Paul Ehrlich Institut– Zulassung von Impfstoffen

3.3. BfArM– Zulassung von Medikamenten

3.3.1. -

3.4. -

4. patientenorganisationen und Selbsthilfe– Selbsthilfegruppen und Patientenorganisationen die Patienten beraten und unterstützen. Verschiedene Organisationen sind darüber hinaus Interessenvertreter der Patienten in gesundheitspolitische Fragen

5. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, und Apothekenkammern.– Auf Bundesebene sind diese Gruppen Pflichtmitglieder in ihrer zuständigen Landeskammer.– Aufgaben sind zbsp Überwachung der Berufspflichten und die Einhaltung der Röntgen und Strahlenverordnung.– sind zuständig für die Berufsanerkennung, Facharztprüfungen sowie Begutachtung und Schlichtung bei Behandlungsfehlervorwürfen.– Landeskammern haben auf Bundesebene entsprechende Bundeskammern gebildet.

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9. Öffentlicher Gesundheitsdienst= ÖGD – Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren, kommunale Gesundheitsämter vor Ort kümmern sich zbsp um die Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen und um Infektionsschutz und allgemeine Gesundheitsförderung. Beratung und Hilfe bei Psychosozialen Problemen

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10. Apothekerverbände – für Abgabe von Medikamenten an die Bürger zuständig, Aufklärung über Arzneimittel ( Info und Beratung), um Versorgung zu gewährleisten müssen die Verbände Verträge mit dem GKV– Spitzenverband und den Krankenkassen abschließen.

11. Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Versicherung – alle Ärzte und psychologische Psychotherapeuten welche mit der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen abrechnen sind innerhalb der Bundesländer in der KV und KZV organisiert

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11.2. Zuständig auf Bundesebene ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung bzw. die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung = KZBV

12. Gemeinsamer Bundesausschuss G–BA – oberstes Beschlussgremium der gesetzlichen Krankenversicherung– entscheidet welche Leistungen Krankenkassen bezahlen– für Qualitätssichernde Maßnahmen in der Versorgung zuständig– wird durch Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen IQWIG unterstützt–

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12.2. Dieses Institut bewertet Nutzen und Risiken von Behandlungs und Untersuchungmethoden

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13. Krankenhausgesellschaft=DKG vertritt Spitzen und Landesverbände der verschiedenen Krankenhausträger wie zbsp Städte und Gemeinden, Kirchen oder gemeinnützige Verbände und Organisationen sowie andere private Träger