1. Pflegepauschale: Wenn man selbst Pflegt bekommt man einen Pauschalbetrag.
2. Pflegesachleistung Bedeutung: Einbindung von Pflegediensten oder Pflegeheimen
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6. 5 Pflegegrade Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) Gutachter sind meistens Pflegefachkräfte oder Ärzte überprüft nach Gutachten Assessment (NBA) Alle Pflegegrade sind mit der noch bestehenden Fähigkeits- und Tätigkeitsbezogenen Selbständigkeit bewertet Dieser Bewertet nach Punkten: Pflegegrad 1 ab 12,5 bis unter 27 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 2 ab 27 bis unter 47,5 erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 3 ab 47,5 bis unter 70 Schwere beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 4 ab 70 bis unter 90 schwerste beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 5 ab 90 bis 100 schwerste beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
6.1. Es gibt 5 Kriterien
6.2. Mobilität (10 Prozent): die Fähigkeit, sich in der eigenen Wohnung fortzubewegen, zu sitzen und im Bett zu liegen Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent): hierbei handelt es sich eigentlich um zwei getrennte Kategorien; es wird bei der Pflegebedürftigkeit nur die Kategorie mit der höheren Beeinträchtigung berücksichtigt. Selbstversorgung (40 Prozent): hierunter fällt die eigene Körperpflege, das An- und Auskleiden, das Essen und Trinken sowie die Darm- und Blasenentleerung. Bei Säuglingen kann ein Bedarf nur dann bestehen, wenn diese einen außergewöhnlich hohen Aufwand bei der Nahrungsaufnahme benötigen. Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen (20 Prozent): gemeint sind hier die selbständige Anwendung von Medikamenten, Cremes, Injektionen, Kathetern, Messgeräten und anderen Hilfsmitteln, ein notwendiger Verbandswechsel sowie die Wundversorgung, Arztbesuche und der Besuch anderer therapeutischer Einrichtungen sowie die Einhaltung einer krankheitsbedingten Diät. Gestaltung des Alltagslebens (15 Prozent): hier geht es um die Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur sowie regelmäßiger sozialer Kontakte.
7. Jeder, der länger als sechs Monate auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist, erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung. Notwendig ist ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Krankenkasse für gesetzlich Versicherte oder der Krankenversicherung für privat Versicherte. MDK prüft nach punktesystem nach der NBA prüfliste
7.1. Pflegegrad 1 - 5
7.2. Pflegegrad Leistung: Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld (Zugang zu Entlastungshöhenpauschale 125€) Pflegegrad 2: Pflegepauschale bis zu 316€ monatlich oder Pflegesachleistungen bis zu 689€ Monatlich Pflegegrade 3: Pflegepauschale bis zu 545€ Monatlich oder Pflegesachleistungen bis zu 1289€ Monatlich Pflegegrad 4: Pflegepauschale bis zu 728€ Monatlich oder Pflegesachleistung bis zu 1612€ Monatlich Pflegegrad 5: Pflegepauschale bis zu 901€ Monatlich oder Pflegesachleistungen bis zu 1995€Monatlich
7.2.1. Bedeutung
7.2.2. Pflegesachleistung Bedeutung: Einbindung von Pflegediensten oder Pflegeheimen
7.2.3. Pflegepauschale: Wenn man selbst Pflegt bekommt man einen Pauschalbetrag.
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46. Die Gesetzliche Sozialversicherung ist in Deutschland für jeden Bürger verpflichtend. Dient der Absicherung des Risikos pflegebedürftig zu werden.
47. 5 Pflegegrade Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) Gutachter sind meistens Pflegefachkräfte oder Ärzte überprüft nach Gutachten Assessment (NBA) Alle Pflegegrade sind mit der noch bestehenden Fähigkeits- und Tätigkeitsbezogenen Selbständigkeit bewertet Dieser Bewertet nach Punkten: Pflegegrad 1 ab 12,5 bis unter 27 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 2 ab 27 bis unter 47,5 erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 3 ab 47,5 bis unter 70 Schwere beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 4 ab 70 bis unter 90 schwerste beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 5 ab 90 bis 100 schwerste beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
48. Private Pflege Versicherung: Im ernstfall deckt die Pflege versicherung nicht alle Leistungen ab vergleichbar mit Teilkasko Wer Zusatzkosten nicht durch seine rente/erspartte abdecken kann sollte eine private pflegeversicherung abschließen
48.1. Jede Krankenkasse hat eine Pflegeversicherungskasse
48.2. Private Pflege Versicherung: Im ernstfall deckt die Pflege versicherung nicht alle Leistungen ab vergleichbar mit Teilkasko Wer Zusatzkosten nicht durch seine rente/erspartte abdecken kann sollte eine private pflegeversicherung abschließen
49. Wann bekommt man wie viel Geld?
49.1. Pflegegrad 1 bis unter 27 Punkte
49.2. Pflegegrad 2 bis unter 47,5 Punkte
49.3. Pflegegrad 3 bis unter 70 Punkte
49.4. Pflegegrad 4 bis unter 90 Punkte
49.5. Pflegegrad 5 bis 100 Punkte
50. Wie wird die Pflegebedürftigkeit ermittelt?
50.1. Mithilfe eines Gutachters wird die Pflegebedürftigkeit ermittelt
50.2. Der Gutachter ermittelt die bestehende fähigkeits- und tätigkeitsbezogenen Selbstständigkeit anhand eines Punkte Systems
50.2.1. Mobilität 10 Punkte
50.2.2. Kognitive und kommunikative Fähigkeit sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 15 Punkte
50.2.3. Selbstversorgung 40 Punkte
50.2.4. Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen 20 Punkte
50.2.5. Gestaltung des Altagslebens 15 Punkte
51. Der Gutachter genaue Bezeichnung
51.1. Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK)
51.2. Gutachter sind meistens Pflegefachkräfte oder Ärzte
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81. Pflegegrad Leistung: Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld (Zugang zu Entlastungshöhenpauschale 125€) Pflegegrad 2: Pflegepauschale bis zu 316€ monatlich oder Pflegesachleistungen bis zu 689€ Monatlich Pflegegrade 3: Pflegepauschale bis zu 545€ Monatlich oder Pflegesachleistungen bis zu 1289€ Monatlich Pflegegrad 4: Pflegepauschale bis zu 728€ Monatlich oder Pflegesachleistung bis zu 1612€ Monatlich Pflegegrad 5: Pflegepauschale bis zu 901€ Monatlich oder Pflegesachleistungen bis zu 1995€Monatlich
82. Wann wurde die Pflegeversicherung eingeführt? Am 01.01.1995
83. Wer Trägt die Kosten der Pflegeversicherung?
83.1. Jeder Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zahlt in die Krankenkasse ein und damit auch in die Pflegeversicherung.
83.1.1. Pflegeversicherung Kosten
83.1.1.1. 3.05% vom Bruttogehalt ist der Momentane Pflegeversicherungsbeitrag
83.1.1.2. Von den 3.05% bezahlt der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils 50%. (also 1.525%)
83.1.2. Private Pflegeversicherung Kosten
83.1.2.1. Privatversicherte zahlen in die private Pflegeversicherung ein. Kosten hierbei variieren.