Rechte und Pflichten des Arztes

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Rechte und Pflichten des Arztes von Mind Map: Rechte und Pflichten des Arztes

1. Rechte

1.1. Der Arzt hat das Recht die Patienten zu behandeln und seine Leistungen bezahlt zu bekommen.

2. Pflichten ☝️

2.1. Behandlungspflicht

2.1.1. Kassenärzte verpflichtet sich an der medizinischen Versorgung teilzunehmen

2.1.1.1. dürfen keine Patienten ablehnen. Notfälle müssen behandelt werden.

2.1.1.1.1. Ausnahmefälle wären z.B. keine freien Termine / Störung des Vertrauensverhältnis

2.1.2. Strafe: Laut StGB Paragraph 323c heißt es „Wer bei Unglücksfällen nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten (...) ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

2.2. Sorgfaltspflicht

2.2.1. Patienten nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft behandeln und dabei die Sorgaltspflicht beachten.

2.2.1.1. Sämtliche Leistungen und Tätigkeiten sorgfältig und gewissenhaft zu erfüllen

2.2.1.2. verpflichtet sich ständig fortzubilden, bei mangelnder Kenntnisse und Fertigkeiten können die aktuellen Behandlungsmethoden nicht angewendet werden = Verstoß der Sorgaltspflicht

2.2.2. Sorgfaltspflicht bezieht sich auf das eigene Tun des Arztes, die Auswahl und Überwachung der Mitarbeiter und die Einhaltung von Sicherheits- und Hygienevorschriften in der Praxis.

2.2.3. Strafe: Sorgfaltspflichtverletzungen können zu Schadenersatzforderungen führen.

2.3. Aufklärungspflicht

2.3.1. ist verpflichtet seine Patienten vor jeder Behandlung aufzuklären, weil es durch die ärztliche Behandlung zu einem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten kommt

2.3.1.1. Aufklärung über: Befund, Diagnose, Verlauf einer Krankheit/ Ziele und Notwendigkeit einer Therapie/ Art und Umfang eines operativen Eingriffs/ Risiken und Nebenwirkungen einer Behandlung/ Alternativbehandlungen, sowie deren Vor- und Nachteile

2.3.1.1.1. ERST die Aufklärung . DANN Einwilligung des Patienten.

2.3.2. Strafe: Keine Einwilligung des Patienten vor der Behandlung = Körperverletzung durch die diagnostische und therapeutische Behandlungen

2.4. Dokumentationspflicht

2.4.1. laut Paragraph 11 der Berufsordnung der Ärzte heißt es = das der Arzt über die in Ausübung, Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen sind.

2.4.1.1. Ärzliche Aufzeichnungen sind nicht nur Gedächtnisstützen für den Arzt, sie dienen auch aus dem Interesse des Pateinten an einer ordnungsgemäßen Dokumentation.

2.4.2. Die Dokumentation ist aus 3 Gründen wichtig: 1. Grundlage für eine ordnungsgemäße Abrechnung / 2. Nachweis eventueller Therapieverweigerung durch den Patienten / 3. Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten wie Schadenersatzforderungen, Rentenprozessen oder Haftpflichtforderungen gegen den Arzt

2.5. Aufbewahrungspflicht

2.5.1. verpflichtet die Behandlungsunterlagen aufzubewahren

2.5.2. Es gelten verschiedene Aufbewahrungsfristen für unterschiedliche Dokumente ( Auch nach dem Tod des Praxisinhabers besteht diese Regel)

2.5.2.1. 1 Jahr: Durchschriften der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

2.5.2.2. 6. Jahre: Buchungsbelege, z.B. Bankauszüge, Kilometergeldabrechnungen, Kontoauszüge, Abrechnungsunterlagen

2.5.2.3. 3. Jahre: Durchschriften der BTM - Rezepte / BTM Karteikarten

2.5.2.4. 5. Jahre: Dokumentationsblätter für Krebsfrüherkennung und Gesundheitsuntersuchungen / Kontrollkarten und Laborbücher (Qualitätssicherung)

2.5.2.5. 10. Jahre: Krankenunterlagen (z.B. Karteikarten, Krankenhausberichte, Langzeit - EKG, usw.) / Zytologische Präparate zur Krebsfrüherkennung

2.5.2.6. 30. Jahre: Unterlagen zur Strahlentherapie

2.6. Schweigepflicht

2.6.1. Der Arzt und das Praxispersonal sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

2.7. Haftpflicht

2.7.1. Der Arzt haftet bei Behandlungsfehlern gegenüber dem Patienten. Trifft dies ein ist der Arzt dementsprechend versichert.

2.8. Meldepflicht

2.8.1. Bestimmte Infektionskrankheiten, Geschlechtskrankheiten oder Berufskrankheiten, Schwangerschaftsabbrüche müssen nach dem lfSG den entsprechenden Ämtern gemeldet werden. Hier ist die Schweigepflicht entsprechend aufgehoben.