1. Immissionen
1.1. Lärmbelastung
1.1.1. Da der Standort überwiegend in landwirtschaftlich genutztem Gebiet liegt, ist auch mit keiner Lärmbelästigung von Anrainern zu rechnen.
2. Siedlungs- und Wirtschaftsraum
2.1. Überörtliche Entwicklungsziele/Regionalentwicklung
2.1.1. Wertvolle Grünbestände wie das Rautenwasser werden erhalten. Auch das Gebiet um den Verschiebebahnhof Breitenlee, das eine stadtklimatische Bedeutung hat bleibt unberührt. Südwestlich des geplanten Standortes bleibt auch noch genügend Platz für Siedlungsentwicklung. Es ist zu bedenken, dass lt ÖROK Atlas bis zum Jahr 2030 für den 22. Bezirk ein Bevölkerungswachstum von mehr als 20 Prozent prognostiziert wird. Eine eventuelle Barriere könnte der Standort für Siedlungsentwicklungen Richtung Marchegg bedeuten.
2.2. örtliche Entwicklungsziele
2.2.1. Für den Bereich Paxsiedlung–Bahnhofsiedlung, ist eine Wohngebietswidmung für durchgrünte Einfamilienhausbebauung in Vorbereitung, der aufgrund der Verlegung des Standortes auch nicht betroffen wäre (bei unserer Standortwahl berücksichtigt).
2.3. Flächenwidmung/Funktionale Raumgliederung
2.3.1. Dem Bestreben,den Verschiebebahnhof Breitenlee als geschützten Landschaftsteil zu erhalten wird Rechnung getragen.
2.4. Sach- und Kulturgüter
2.4.1. Die Orte sind auch von alten Ortskernen geprägt, die erhalten bleiben sollten.
2.5. Orts- und Landschaftsbild
2.5.1. Das Gebiet ist überwiegend landschaftlich und zukünftig wahrscheinlich auch von Siedllungsstrukturen geprägt. Ein terminal würde in diesem Fall optisch nicht optimal in das Gefüge passen.
2.6. Freizeit und Erholung
2.6.1. Durch das Wegrücken vom Bereich des Bahnhof Breitenlee, der in Hinblick auf die zu erwartende Bevölkerungszunahme als Erholungsgebiet große Bedeutung hat ist mit einer großen Akzeptanz von Seiten der Bevölkerung zu rechnen.
3. Naturraum und Ökologie
3.1. Tiere und ihre Lebensräume, inkl. Waldökologie
3.1.1. Ausgewählte Pflanzen- und Tierarten:Ganzblatt-Waldrebe (Clematis integrifolia), Wassernuß (Trapa natans), Röhrichtbrennessl (Urtica kioviensis) und Sommerknotenblume (Leucojum aestivum), Kantiger Lauch (Allium angulosum), Tannenwedel (Hippurus vulgaris), Krebsschere (Stratoites aloides) u.v.a.; Biber, zahlreicher Fisch- und Amphibienarten (Donau-Kammolch), Heuschrecken, Urzeitkrebse...
3.2. Ökologische Funktionszusammenhänge / Biotopvernetzung
3.2.1. Es gibt von extremen Trocken- bis Feuchtbiotopen alles. Entlang der Donau: System von Alt- und Nebenarmen, Auwiesen, Inseln und Buchten ausgebildet. Trotz wasserbaulicher Maßnahmen beherbergen die Donau-Auen vielfältige Lebensgemeinschaften, die von der Dynamik der Donau geprägt sind. Entlang der Staatsgrenze zur Slowakei und zu Tschechien: March-Thaya-Auen. Auch auf slowakischer und tschechischer Seite grenzen Ramsar-Konventionsgebiete an. Die March ist ein pannonisch geprägter Tieflandfluss.
3.3. Gewässerökologie und Fischerei
3.3.1. Die Hochwasserdynamik, ist trotz Hochwasserschutzmaßnahmen noch ein bedeutender Faktor im Schutzgebiet. Bis zu 2 km breit können die Auen auf österreichischer Seite für mehrere Wochen unter Wasser stehen. Die größte Überschwemmungsfläche (ca. 840 ha) liegt in den unteren Marchauen.
3.4. Naturschutzrechtliche Festlegungen
3.4.1. Die Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, um Verschlechterungen und Störungen von Lebensräumen und Arten für die das Schutzgebiet ausgewiesen wurde (Natura 2000-Schutzobjekte) zu vermeiden. Dabei gilt: Ein Natura 2000-Gebiet ist keine Sperrzone. Eine Bewirtschaftung durch den Menschen ist notwendig, um viele vertraute Lebensräume wie z. B. Wiesen, Heiden zu bewahren.
4. Land-, Forst- und Jagdwirtschaft
4.1. Landwirtschaft und Boden
4.1.1. Das Natura 2000-Gebiet kann also weiterhin so genutzt werden wie bisher, sofern es zu keiner Verschlechterung bzw. Störung der Natura 2000-Schutzobjekte kommt.
4.2. Forstwirtschaft
4.2.1. Derzeit stocken keine naturnahen Wälder auf und um das Planungsgelände
4.3. Jagdwirtschaft
4.3.1. Die Jagd auf Wild ist generell in weiten Gebieten von Bedeutung; die Jagd auf Wasservögel stellt in den March-Thaya-Auen eine wichtige Nutzung dar.
5. Gewässer
5.1. Oberflächenwasser
5.1.1. Sowohl Oberflächengewässer als auch Wasser im Untergrund stellen keine wesentlichen Hindernisse dar, da sowohl beim Bau als auch im Betrieb der Breitspurbahn verhältnismäßig wenige bis keine schädliche Stoffe frei werden.
5.2. Untergrund
5.2.1. Sowohl Oberflächengewässer als auch Wasser im Untergrund stellen keine wesentlichen Hindernisse dar, da sowohl beim Bau als auch im Betrieb der Breitspurbahn verhältnismäßig wenige bis keine schädliche Stoffe frei werden.
6. Verkehr
6.1. Verkehrswirksamkeit
6.1.1. Belastungsänderungen im Netz
6.1.1.1. Zu beachten ist, dass besonders im 22. Bezirk das Verhältnis Arbeitsplätze Wohnbevölkerung ein Defizit ergibt und es daher zu starken Pendlerströmen Richtung Wien kommt. Der MIV beträgt dabei ca. 60 Prozent. Die durch den Güterterminal erzeugten Frachtströme sollten daher vorwiegend auf der Schiene Richtung Süd- und Westösterreich abgewickelt werden. Es ist jedoch auch eine Zunahme auf der Straße zu erwarten.
6.1.2. Verkehrserschließung
6.1.2.1. Langfristig ist auf die zukünftige Erschließung durch die Schnellstraße S1 von Schwechat bis Süßenbrunn als Verkehrsverbindung zu verweisen. Die Fertigstellung der Nordost Umfahrung von Süßenbrunn über Groß Enzersdorf einschließlich Lobautunnel ist für 2025 geplant.
6.1.3. Nichtmotorisierter Verkehr
6.1.3.1. Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist der Marchfeldkanal , der wie aus der Karte ersichtlich, nicht vom Standort betroffen ist.
6.1.4. Öffentlicher Verkehr
6.1.4.1. Der Ausbau der U-Bahn und der S-Bahn sollte in Hinblick auf die zu erwartende Vergrößerung der Siedlungsgebiete nicht vernachlässigt werden.
6.2. Verkehrssicherheit
6.2.1. Verkehrssicherheit
6.2.1.1. Die Verkehrssicherheit könnte insofern erhöht werden, dass die Pendlerströme vermehrt auf den öffentlichen Verkehr verlagert werden.