1. Immissionen
1.1. Lärmbelastung
1.1.1. Schienenverkehrslärm - Lärmbelastung durch Schienenverkehrslärm entlang Hauptschienenstrecken sowie in Ballungsräumen; Überschreitung der Schwellenwerte ; Rechtliche Grundlage ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. die nationale Umsetzung.
1.2. Luftschadstoffbelastung
1.2.1. Betroffene Gebiete sind Schutzgebiete der Kategorie D des Anhanges 2 zum UVP-G 2000 (belastetes Gebiet – Luft)
2. Siedlungs- und Wirtschaftsraum
2.1. Überörtliche Entwicklungsziele/Regionalentwicklung
2.1.1. Terminal sichert neue Arbeitsplätze im ganzen Industrieviertel (Region), jedoch ist die Anbindung an die übrigen Betriebsgebiete nicht optimal
2.2. örtliche Entwicklungsziele
2.2.1. Durch mehr Arbeitsplätze wird sich die Siedlungsstruktur vergrößern
2.3. Flächenwidmung/Funktionale Raumgliederung
2.3.1. Dem Bestreben,den Verschiebebahnhof Breitenlee als geschützten Landschaftsteil zu erhalten wird Rechnung getragen.
2.4. Sach- und Kulturgüter
2.4.1. Viele unverbaute Flächen, Umfahrungen der Ortschaften möglich
2.5. Orts- und Landschaftsbild
2.5.1. Die Breitspur wird mehrheitlich die bestehenden Gleise kopieren. Das Terminal wird in der Nähe den Bf. Gramatneusiedl befinden,wo sich zur Zeit nur Felder befinden.
2.6. Freizeit und Erholung
2.6.1. Mehr Industriegebiete,
3. Naturraum und Ökologie
3.1. Tiere und ihre Lebensräume, inkl. Waldökologie
3.1.1. Weitere Durchschneidung eines geschützten Gebietes. Die Fischaauen (zwischen Gramatneusiedl und Ebergassing) Die zwischen dem regulierten Lauf und dem Altlauf (Mäandermuster!) der Fischa gelegenen Standorte sind generell als feucht einzustufen.
3.2. Ökologische Funktionszusammenhänge / Biotopvernetzung
3.2.1. Weitere Durchschneidung eines geschützten Gebietes. Die Fischaauen (zwischen Gramatneusiedl und Ebergassing). Die zwischen dem regulierten Lauf und dem Altlauf (Mäandermuster!) der Fischa gelegenen Standorte sind generell als feucht einzustufen.
3.3. Gewässerökologie und Fischerei
3.3.1. 2 Flüsse (Fischa, Leitha) werden mit Brücken überquert, ev. Verbauungen werden die Gewässerökologie nur gering beeinträchtigen
3.4. Naturschutzrechtliche Festlegungen
3.4.1. Ein kleiner Teil wird als Natura 2000 Vogelschutzgebiet und FFH Gebiet (Feuchte Ebene Leithaauen) ausgewiesen.
4. Land-, Forst- und Jagdwirtschaft
4.1. Landwirtschaft und Boden
4.1.1. Zubetonierung hochwertigen Böden und der relevanten Fläche
4.2. Forstwirtschaft
4.2.1. fast kein Rodungsbedarf gegeben
4.3. Jagdwirtschaft
4.3.1. keine Jagdgebiete angegeben
5. Gewässer
5.1. Oberflächenwasser
5.1.1. 2 Brücken, sehr geringe Auswirkungen
5.2. Untergrund
5.2.1. In der Nähe von Pandorf eine sanierte Altlast
6. Verkehr
6.1. Verkehrswirksamkeit
6.1.1. Belastungsänderungen im Netz
6.1.1.1. Mögliche Entlastung der bestehenden Schienen, jedoch Mehrbelastung durch ausgehende Züge am Terminal, die das bestehende Netz aber nur geringfügig beeinträchtigt.
6.1.2. Verkehrserschließung
6.1.2.1. keine direkte Autobahn und Schiffsanschließung aber in Nähe vom Zentralverschiebebahnhof Kledering
6.1.3. Nichtmotorisierter Verkehr
6.1.3.1. Es kommt zu keiner Verschlechterung; Erweiterung einer der wichtigsten Schienenverbindungen - Ostbahn
6.1.4. Öffentlicher Verkehr
6.1.4.1. Es kommt zu keiner Verschlechterung; Mögliche Entlastung der Schiene (zu Gunsten des PV)
6.2. Verkehrssicherheit
6.2.1. Verkehrssicherheit
6.2.1.1. Hohe Verkehrssicherheit, jedoch Querungen (EK) notwendig