1. Planungsziele 2018-2022
1.1. Erhalt und Ausbau der strukturierten Netzwerke
1.1.1. Von großer Bedeutung ist der Erhalt der Vernetzung in den Schulen. Schülerinnen und Schüler brauchen in einem zeitgemäßen Unterricht regelmäßig den Zugang zu Informationen, die sowohl im Internet als auch auf dem schulischen Server vorgehalten werden. Der regelmäßige Austausch von aktiven Komponenten muss sichergestellt werden, damit die Netze leistungsfähig und auf dem Stand der Technik bleiben. In einzelnen Schulen fehlen noch strukturierte Netze bzw. nur ein Teil der Unterrichtsräume ist entsprechend erschlossen.
1.2. Ausbau der kabellosen Netzwerke
1.2.1. Ein Schritt zur Verbesserung der schulischen Infrastruktur ist die Erweiterung der strukturierten Netze um den Aspekt des kabellosen Zugangs in das Schulnetz und das Internet. Die kabelgebundene Vernetzung ist allerdings elementare Voraussetzung für WLAN („Wireless Local Area Network“, dt.: „drahtloses lokales Netzwerk“). Ohne eine feste Anbindung von sogenannten Access Points („Zugangspunkten“) ist ein flächendeckendes WLAN in größeren Gebäuden, wie es die weiterführenden Schulen unzweifelhaft sind, undenkbar. Ein solches flächendeckendes WLAN ist eine Voraussetzung für „Mobiles Lernen“ und den flexiblen Einsatz der Medien im Unterricht.
1.3. Reinvestition und Erweiterung der vorhandenen EDV-Arbeitsplätze
1.3.1. Die Ausstattung der Schulen muss sichergestellt sein. EDV-Arbeitsplätze sind zur Nutzung der Technik in den unterschiedlichen Phasen des Unterrichts notwendig. Wenn Schulen im Rahmen ihrer Konzeption z.B. auf den Einsatz mobiler Endgeräte setzen, kann diesem Wunsch in Abhängigkeit vom Ausbau der Infrastruktur entsprochen werden.
1.4. Flexibilität in den Beschaffungen
1.4.1. Die Beschaffungen für die Schulen sollten jährlich zwischen Schulträger und Schule abgesprochen werden. Diese Jahresbilanzgespräche mit den Schulen dienen vor allem dazu regelmäßig auf technische und pädagogische Entwicklungen reagieren zu können. Auf der Basis der über Jahre hinweg gewonnenen Erfahrungen erweist es sich als wenig zielführend, dem Schulträger und auch den Schulen im Medienentwicklungsplan verbindliche Vorgaben zu machen, wann welche Beschaffung notwendig ist. Solange das im Rahmen des Medienentwicklungsplans definierte Ausstattungsziel und darüber hinaus der regelmäßige Austausch der Geräte berücksichtigt wird, sollte die Beschaffung eines konkreten Geräts in den Jahresgesprächen entschieden werden und nicht schon im Medienentwicklungsplan für fünf Jahre im Voraus.
1.5. Sicherstellung von Wartung und Support
1.5.1. Der gesamte organisatorische Bereich, also Wartung und Support, Beschaffung, Inventarisierung, Controlling, Interaktion mit den Schulen, sollte in Vechta an zentraler Stelle koordiniert oder zumindest begleitet werden. Der Vor-Ort-Support ist in den Schulen auf unterschiedliche Weise gewährleistet. Diesem Bereich ist weitere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Servicequalität in den Schulen ist dringend zu verbessern, die heterogenen Lösungen in den Schulen können nur so langfristig und schrittweise angeglichen werden.
1.6. Fortbildung der Lehrkräfte
1.6.1. Die Fortbildung der Lehrkräfte an den Schulen des Landkreis Vechta ist im Rahmen der schulspezifischen Medienkonzept- und Unterrichtsentwicklung durch die Schule zu planen. Die Schulen sollten bei der Umsetzung auf das Netzwerk Medienberatung zurückgreifen. Leider ist diese Unterstützungsstruktur des Landes Niedersachsen nur mit begrenzten Ressourcen ausgestattet, so dass hier weitere Angebote auf der Ebene des Schulträgers wünschenswert wären. Hier muss betont werden, dass dies eine freiwillige Leistung des Schulträgers wäre, denn Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer ist Landesaufgabe. Idealiter werden künftig Ausstattungen und Fortbildungen im Kontext der Jahresbilanzgespräche synchronisiert.
2. Zielorientierung - Wo steht Vechta?
2.1. Verlässlichkeit:
2.1.1. In den Schulen und beim Schulträger hat sich etabliert: • die strukturierte Vernetzung der Schulen, • aktive und passive Netzkomponenten, • ein täglich verfügbares Wartungskonzept (bisher nur in Teilen), • eine Ausstattung, die aufgrund von Heterogenität und Alter nur bedingt in Stand zu halten ist.
2.2. Verbindlichkeit
2.2.1. Der Schulträger stellt ein jährlich verfügbares Budget für EDV-Ausstattung und Systembetreuung bereit. Handlungsempfehlung: Schulen und Schulträger sollten sich künftig dem beiderseitigen Austausch und Abgleich der erreichten Ziele in den zu etablierenden Jahresbilanzgesprächen verpflichten.
2.3. Vernetzt arbeiten; vernetzt lernen; Netze nutzen
2.3.1. Der Schulträger stellt künftig folgende Netze bereit: • ein Netz für die Schulverwaltung • ein pädagogisches Schulnetz • eine Administrationslösung für Netz, Server und Clients (in Teilen realsiert) Der Schulträger baut kontrollierte WLAN-Lösungen aus, um unter anderem das mobile Lernen zu ermöglichen.
2.4. Verantwortung
2.4.1. Verantwortlichkeit bezieht sich nicht nur auf die informationstechnisch relevanten Themen „Datenschutz“ und „Datensicherheit“. Diese Aspekte werden durch die Netzkonzeption unter Einbindung des Wartungsakteurs, des zuständigen Fachbereichs beim Schulträger und den IT-Beauftragten der Schulen sichergestellt. Die Aspekte des Jugendschutzes werden durch die Arbeit der Medienkoordinatoren, der Medienbeauftragten der Schulen sowie der Schulleitungen im Schulalltag sichergestellt. Einen besonderen Stellenwert nehmen themenspezifische Veranstaltungen für Eltern wie für Lehrerfortbildungen z.B. in der Zusammenarbeit mit externen Fachleuten aus der Polizei oder dem Jugendschutz ein.