Menschenwürde & Selbstverfügung - Peter Schaber

Peter Schabers "Menschenwürde

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Menschenwürde & Selbstverfügung - Peter Schaber von Mind Map: Menschenwürde & Selbstverfügung - Peter Schaber

1. 4. Würde & moralische Rechte

1.1. Selbstverfügungsrecht zu haben bedeutet akzeptable Optionen zu besitzen

1.1.1. Es werden Rechte benötigt, die die erforderlichen Mittel schützen, die benötigt werden, um ein Leben in Selbstachtung führen zu können.

1.1.1.1. z.B. Recht auf Existenzminimum

1.1.1.2. a) Rechte, die direkt der Würde zugeordnet sind

1.1.1.2.1. Komplettes Absprechen des Besitz eines Selbstverfügungsrechts (z.B. Folter)

1.1.1.3. b) Rechte, die die Bedingungen der Würde schützen

1.1.1.3.1. Verhinderung der Ausübung des Selbstverfügungsrechts --> KEINE Verletzung der Würde

2. 5. Autonomie

2.1. Kann der Begriff der Würde auf den Begriff der Autonomie reduziert werden?

2.1.1. Macklin: Würde = Respekt vor der Autonomie

2.1.2. NEIN: Nicht jede Verletzung der Autonomie stellt eine Verletzung der Würde dar

2.1.2.1. Wird Selbstverfügungsrecht aka Würde von Personen missachtet, wird auch ihre Autorität missachtet --> NICHT ANDERSRUM!

2.1.2.2. Selbstverfügungsrecht wird missachtet, wenn eine Person erniedrigt, gefoltert wird, sie nicht zählt (Objektifizierung)

3. 6. Würdezuschreibung

3.1. Haben bloß Menschen eine Würde?

3.1.1. Schaber: Es ist nicht sinnvoll, einem Wesen ein Recht auf Selbstachtung zuzuschreiben wenn es nicht in der Lage ist, dieses auch wahrzunehmen.

3.2. Was macht Menschen zu Wesen mit Würde?

3.2.1. Was ist der Grund des Würdezuschreibens?

3.2.1.1. Kant: Uns Menschen kommt Würde zu, weil wir in der Lage sind, uns am moralischen Gesetz zu orientieren.

3.2.1.2. Nida-Rümelin: Die Fähigkeit zu Selbstachtung verleiht uns Würde.

3.2.1.2.1. Schaber kontert: Fähigkeit zur Selbstachtung ist notwendige Bedingung um Würde besitzen zu können, kein Grund!

3.2.1.3. Schaber: Der Besitz von Würde liegt nicht daran, dass wir Fähigkeit haben, Selbstachtung "zu betreiben" oder uns am moralischen Gesetz zu orientieren

3.2.1.3.1. Es gibt keinen normativen Grund dafür, dass wir Würde besitzen.

4. 7. Fragen

4.1. S. 324: Inwiefern bedeutet ein Leben am Existenzminimum akzeptable Optionen zu besitzen?

4.2. S. 320: Was ist nach Kant der Unterschied zwischen Zweck und Mittel?

4.3. S. 321: Warum kann man zu einer Demütigung keine Stellung beziehen?

4.4. S. 322: Warum kann ich mich selbst nicht als Mensch achten wenn andere mich nicht als Mensch achten?

4.5. S. 323: Was ist jetzt genau mit der Selbstwertschätzung?

4.6. S. 325: Wie kann es sein, dass wenn man es jemandem unmöglich macht, sein Selbstverfügungsrecht auszuüben, keine Würdeverletzung vorliegt? --> Reicht es, Selbstverfügungsrecht FAKTISCH zu besitzen, auch wenn man es nicht ausüben kann? Ist das nicht eigentlich das Gleiche? Und: Was bringt das dann?!

4.6.1. "Das Selbstverfügungsrecht wird nicht missachtet, wenn Menschen daran gehindert werden, das zu tun, was sie wollen." (S. 326)

4.7. Generell: Was ist, wenn jemand keine normative Autorität besitzen möchte (warum auch immer)? Somit kein Selbstverfügungsrecht? Hat er dann trotzdem eins aka zwingt man einem Menschen dann den Besitz einer Würde auf?

4.8. S. 327 unten: Inwiefern wird hier zwischen Bedingung und Grund unterschieden?

4.9. S. 328: Keine logische Argumentation! Würde weil Würde! (sog. Zirkeldefinition bzw. keine Befolgung der gängigen Erklärungsansätze!)

4.9.1. Außerdem: Bedeutet nicht, Würde zu haben, weil man Würde hat, dass man die FÄHIGKEIT dazu hat, Würde zu besitzen? Stimmt Schaber so den anderen nicht zu bzw. entkräftigt sich selbst?

4.10. Gilt: Würde = Selbstachtung = Selbstverfügungsrecht?

5. 1. Kant

5.1. Menschen besitzen absoluten Wert: Ihr Wert ist nicht mit dem anderer Dinge vergleichbar = Besitz von Würde

5.1.1. Würde steht einem jeden als Vernunftwesen zu; Mensch kann niemals seine Würde verlieren (Mensch als Wesen, das sich immer bessern kann, moralisches Wesen)

5.1.1.1. Achtung eines Wesens = Anerkennung seiner Würde

5.1.1.1.1. Mensch "jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloss als Mittel" behandeln

6. 2.Instrumentalisierungsverbot

6.1. logische Unmöglichkeit inkl. normativem Sinn:

6.1.1. Behandlung anderer in einer Weise, die ihnen Möglichkeit gibt, zunehmend o. ablehnend Stellung gegenüber der Behandlung zu beziehen

6.1.1.1. Interpretation 1: Weil eine Person generell STELLUNG beziehen kann (weil sie von der Handlung gegen sie WEIß) (--> falsches Versprechen)

6.1.1.1.1. Demütigung wäre keine Würdeverletzung!

6.1.1.2. Interpretation 2: Weil sie VERNÜNFTIGERWEISE zustimmen kann

6.1.1.2.1. Liefert eine der beiden Interpretationen einen angemessenen Begriff der Würde? --> Begriff der Selbstachtung!

7. 3. Selbstachtung

7.1. Margalit: Würdeverletzung als Angriff auf die Selbstachtung eines Menschen

7.2. Def. von Würde von Def. von Selbstachtung abhängig

7.2.1. Selbstachtung: Einstellung gegenüber sich selbst --> Zuschreibung eines intrinsischen Werts; sich selbst als Mensch achten

7.2.1.1. Was bedeutet es, sich selbst als Mensch zu achten?

7.2.1.2. Unterscheidung:

7.2.1.2.1. Selbstachtung

7.2.1.2.2. Selbstwertschätzung

8. 0. Einleitung

8.1. Begriff d. Menschenwürde umstritten

8.2. Schabers Ziel: Menschenwürde unter Einbezug der Begriffe Selbstachtung, Selbstverfügung definieren

8.2.1. Paradigmatischer Verwendung, Befunden der Würdeverletzung gerecht werden

9. Quelle: Schaber, Peter (2012): Menschenwürde und Selbstverfügung, in: B. Sharon Byrd, Joachim Hruschka, Jan C. Joerden (Hrsg.), Jahrbuch für Recht und Ethik, Band 20, Berlin: Duncker & Humblot, S. 319-329.