Pflegegeld
von Michelle Konstanziak
1. Das Pflegegeld kann jemand aus der Familie sowie auch ein ehrenamtlicher Pfleger bekommen
2. Es gibt eine Ambulante Pflege und eine stationäre Pflege
3. Bei einer Stationären Pflege gibt es kein Anspruch auf Pflegegeld
4. Pflegebedürftige steht ein Pflegegeld zu (wenn man keine Unterstützung hat bzw. bekommt von Professionellem pflegepersonal)
5. Das Pflegegeld zahlt die Pflegeversicherung verbunden mit der Krankenkasse
6. Egal für welche Variante er sich entscheidet wird er durch die Pflegeversicherung unterstützt und dir ausgewählte Leistung wird ausgezahlt
7. Monatliche Auszahlung freiverfügbar
8. Dient als finanzielle Anerkennung
9. Dient auch als Unterstützung
10. Bei verschiedenen pflegegraden bekommt man unterschiedliche pflegegelder Punkt und die Pflegesachleistung ist ebenfalls unterschiedlich aber der entlastungsbetrag bleibt immer gleich.
11. z.B Pflegegrad 2, Pflegegeld 316€, Pflegesachleistung 689€ Pflegegrad 5, Pflegegeld 901€, Pflegesachleistung 1,995€
12. Entlastungsbeitrag
12.1. Unterstützen z.b. Betreuungs und Entlastungsleistungen -Putz und haushaltshilfe, -Alltagsbegleiter
13. Alle betroffenen ein Pflegegeld zusteht, erhalten zudem auch einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €.