Pflegegeld
von Michelle Konstanziak
1. Pflegebedürftige steht ein Pflegegeld zu (wenn man keine Unterstützung hat bzw. bekommt von Professionellem pflegepersonal)
2. Egal für welche Variante er sich entscheidet wird er durch die Pflegeversicherung unterstützt und dir ausgewählte Leistung wird ausgezahlt
3. Dient als finanzielle Anerkennung
4. Dient auch als Unterstützung
5. Bei verschiedenen pflegegraden bekommt man unterschiedliche pflegegelder Punkt und die Pflegesachleistung ist ebenfalls unterschiedlich aber der entlastungsbetrag bleibt immer gleich.
6. z.B Pflegegrad 2, Pflegegeld 316€, Pflegesachleistung 689€ Pflegegrad 5, Pflegegeld 901€, Pflegesachleistung 1,995€
7. Das Pflegegeld kann jemand aus der Familie sowie auch ein ehrenamtlicher Pfleger bekommen
8. Es gibt eine Ambulante Pflege und eine stationäre Pflege
9. Bei einer Stationären Pflege gibt es kein Anspruch auf Pflegegeld
10. Das Pflegegeld zahlt die Pflegeversicherung verbunden mit der Krankenkasse
11. Monatliche Auszahlung freiverfügbar
12. Entlastungsbeitrag
12.1. Unterstützen z.b. Betreuungs und Entlastungsleistungen -Putz und haushaltshilfe, -Alltagsbegleiter
13. Alle betroffenen ein Pflegegeld zusteht, erhalten zudem auch einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €.