Erstellung einer Bilanz und einer Erfolgsrechnung

Erörtere die wichtigsten Informationen und allgemeinen Hinweise zur Bilanzerstellung aus dem Skriptum Bilanz erstellen leicht gemacht (Seite 6 bis 11) MindMap

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Erstellung einer Bilanz und einer Erfolgsrechnung von Mind Map: Erstellung einer Bilanz und einer Erfolgsrechnung

1. Kapital- und Vermögenssituation

1.1. Bei der Kapital- und Vermögenssituation geht es um die Struktur der Vermögensposten auf der Aktivseite der Bilanz sowie die Struktur der Kapitalposten auf der Passivseite und um das Verhältnis zwischen Aktiva und Passiva.

1.2. Die wichtigsten Aspekte der Vermögensposten sind bereits in der Branche beschrieben worden

1.3. Zur Mittelherkunft sei Folgendes angemerkt: Ein Unternehmen sollte über ausreichend Eigenkapital verfügen um nicht in die "Verschuldungsfalle" zu tappen

1.4. Beim Verhältnis zwischen Aktiva und Passiva sollte vor allem auf die Einhaltung der goldenen Finanzierungsregel geachtet werden

2. Verknüpfungen zwischen den einzelnen Teilgebieten

2.1. Die Forderungen gegen Gesellschafter (Aktiva A) stehen in Beziehung zum Eigenkapital bzw. zum Gesellschaftskapital (Passiva).

2.2. Sollte ein Unternehmen im Bau befindliche Anlagen in der Vermögensaufstellung ausweisen, müssen in der G&V-Rechnung die aktivierten Eigenleistungen (selbst erstellte Anlagen) ausgewiesen werden.

2.3. Wenn ein Unternehmen über keine Vorräte verfügt, dürfen auch keine Bestandsändrerungen an Vorräten verbucht werden

2.4. Wenn ein Unternehmen über Mitarbeiter verfügt, dann ergeben sich am Ende Des Jahres Verbindlichkeiten aus der Lohnsteuer und der Sozialversicherung, die erst im kommenden Jahr bezahlt werden muss

2.5. Sollte das Unternehmen abzugrenzende Aufwendungen und/oder Erträge haben, finden sich in der Bilanz aktive und/oder passive Rechnungsabgrenzungen.

2.6. Des Weiteren dürfen die Zuführungen zu Rückstellungen in der Erfolgsrechnung nie höher sein als die Rückstellungen in der Bilanz selbst.

2.7. Der Gewinn/Verlust in der Erfolgsrechnung muss derselbe sein wie jener, der in der Vermögensaufstellung steht.

2.8. Die Abschreibungen in der Erfolgsrechnung müssen im Verhältnis zu den abschreibbaren Anlagegütern stehen

2.9. Sollten in der Erfolgsrechnung Dividenden unter dem Finanzergebnis aufscheinen, muss das Unternehmen über kurz- oder langfristige Beteiligungen verfügen

2.10. Sofern ein Unternehmen Verbindlichkeiten gegenüber Banken oder aus Obligationsdarlehen hat, werden in der Erfolgsrechnung Zinsaufwendungen aufscheinen.

3. Prozentbilanz

3.1. Mit Hilfe einer Prozentbilanz ist es möglich sich einen ersten Überblick über ein Unternehmen zu verschaffen

3.2. Beim Erstellen von Bilanzen mit eigenen Zahlen kann eine Prozentbilanz dabei helfen, eine erste grobe Struktur festzulegen. Diese kann die Ausgangslage für die Erstellung einer vereinfachten Bilanz sein.

3.3. Bei einem Industrieunternehmen würde eine typische Bilanz wie folgt aussehen: 60% Anlage- und 40% Umlaufvermögen auf der Aktivseite und auf der Passivseite 20% Eigenkapital und 80% Fremdkapital

3.4. Wenn ein Unternehmen über ein relativ veraltetes Anlagevermögen und/oder über sehr hohe Forderungen und/oder Bestände verfügt und die goldene Finanzierungsregel nicht einhält, könnte die Prozentbilanz wie folgt aussehen: Auf der Aktivseite: 40% Anlagevermögen und 60% Umlaufvermögen Auf der Passivseite: 25% Eigenkapital, 5% langfristiges Fremdkapital und 70% kurzfristiges Fremdkapital

4. die Branche

4.1. Industrieunternehmen

4.1.1. -verfügen über ein hohes Anlage- und ein geringes Umlaufvermögen. -Vorräte an Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen, Fertig- und Halbfertigprodukten

4.2. Handelsunternehmen

4.2.1. -hohes Umlauf- und ein geringes Anlagevermögen -Waren- und Verbrauchsmaterialbestände.

4.3. Dienstleistungsunternehmen

4.3.1. -relativ niedriges Gesamtvermögen auf, wobei das Anlagevermögen überwiegt -keine Bestandsänderungen von Waren und Fertigprodukten

4.4. Banken

4.4.1. -müssen sich an die internationalen Buchhaltungs- und Bilanzierungsprinzipen (IAS/IFRS) halten -sehr geringes Anlage- und ein hohes Umlaufvermögen (viele Forderungen = Kredite)

4.5. Holdinggesellschaften

4.5.1. -hohes Anlagevermögen - Betriebsergebnis häufig negativ

5. Rechtsform

5.1. Einzelunternehmen und Personengesellschaften

5.1.1. -unterliegt weniger strengen Bestimmungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses -müssen Vermögensaufstellung und eine Erfolgsrechnung erstellen(sind nicht an Gliedervorschriften des Zivilgesetzbuches gebunden)

5.2. Kapitalgesellschaften

5.2.1. -insbesondere Aktiengesellschaften unterliegen strengen Vorschriften -sie müssen sich an die Gliederungsvorschriften des Zivilgesetzbuches halten -es gelten weitere Regeln die bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht gelten

5.3. Genossenschaften

5.3.1. - bei der Gliederung der Vermögensübersicht und der Erfolgsrechnung dieselben Bestimmungen wie für Kapitalgesellschaften -je nach Genossenschaftzweck gibt es jedoch Besonderheiten