1. der Präsident
1.1. Die Amtszeit dauert 5 Jahre.
1.2. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt.
1.3. Pflichten: schließt im Namen des Bundes die Verträge mit ausländischen Staaten;
1.4. Pflichten: ernennt und entlässt die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere.
2. das Parlament
2.1. Der Bundestag
2.1.1. Die Legislaturperiode dauert 4 Jahre.
2.1.2. Die Bundestagsabgeordneten werden vom Volk gewählt.
2.1.3. Die Hauptaufgabe ist die Gesetzgebung, der Bundestag kann auch die Verfassung ändern.
2.1.4. Kontrolliert die Regierungstätigkeit.
2.1.5. Beschließt den Bundeshaushalt.
2.1.6. Genehmigt die internationalen Verträge.
2.1.7. Kontrolliert den Einsatz der Bundeswehr.
2.1.8. Diskutiert die wichtigsten Fragen der Außen- und Innenpolitik.
2.1.9. Die wichtigsten Parteien: die CDU und CSU, die SPD, die AfD, die FDP, die Linke, Bündnis 90/Die Grünen.
2.2. Der Bundesrat
2.2.1. Besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder (16).
2.2.2. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen. Das hängt von der Bevölkerungszahl des Landes ab. Die Anzahl der Stimmen = die Anzahl der Mitglieder.
2.2.3. Neue Gesetze benötigen die Zustimmung des Bundesrats.
2.2.4. Im Bundesrat gibt es 16 Ausschüsse.
3. Pflichten: bestimmt die Richtungen der Wirtschaft und Politik.
4. die Regierung
4.1. Der Bundeskanzler
4.1.1. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt.
4.1.2. Die Amtszeit dauert 4 Jahre.
4.1.3. Der Bundestag kann dem Bundeskanzler Misstrauen aussprechen.
4.2. Die Bundesminister
4.2.1. Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
4.2.2. Der Bundestag kann den Bundeministern kein Misstrauen aussprechen.