
1. Wirtschaftsordnung
1.1. Ökologisch-soziale Marktwirtschaft
1.1.1. Eine wirtschafts-, umwelt- und gesellschaftspolitische Zielvorstellung, die ein nachhaltiges Wirtschaften und den Umweltschutz als politische Kategorien in die Soziale Marktwirtschaft mit einbezieht. Dieses Konzept wird als eine Weiterentwicklung der Sozialen Marktwirtschaft angesehen und soll einen Ausgleich zwischen ökonomischen und ökologischen Zielsetzungen bringen.
1.1.2. Gilt generell als ordoliberales Konzept, das auf der Sozialen Marktwirtschaft aufbaut, diese allerdings ist durch die Effekte der Globalisierung nicht mehr ausreichend.
1.1.3. Grundlagen
1.1.3.1. 1. Säule: Die Nutzung der Umwelt (also Boden, Luft, Wasser etc.) wird quantifiziert und in den Markt als Gut eingeführt. Sie soll der Produktionsindustrie also nicht mehr frei zur Verfügung stehen, sondern durch eine staatliche Gesamtmengenbeschränkung zu einem knappen Gut werden und damit einen Preis erlangen.
1.1.3.2. 2. Säule: Besteuerung des Energieverbrauchs. Somit wird der Verbrauch von Energie beziehungsweise Energieträgern also Mineralöl, Strom etc. teurer, was einen bewussteren Konsum dieser erbringen soll.
2. Werte
2.1. Schon von Anfang an soll den Bürger*innen eine nachhaltige Lebensweise vermittelt werden. Dies kann durch Aufklärung über Ernährung und Konsum stattfinden. Auch können gewisse Anregungen vernommen werden, wie Angebote von fleischlosen oder ganz tierfreien Alternativen in Kantinen und Mensen.
2.2. Soziale Gerechtigkeit
2.2.1. Rücksicht auf Minderheiten
2.2.2. Gesellschaftliche Teilhabe durch bedingungsloses Grundeinkommen
2.2.3. Gleichberechtigung aller Gruppen (Ethnititäten, Geschlechter etc)
2.2.4. Gerechtes Steuersystem
2.2.5. Zugang zu Bildung für alle
2.2.6. Generationengerechtigkeit
2.2.6.1. Generationenvertrag anpassen
2.2.6.2. Umwelt erhalten
3. Es soll ein Ausgleich geschaffen werden zwischen ökologischen und ökonomischen Zielen, indem der Umweltschutz nicht nur mit Verboten sondern auch mit marktwirtschaftlichen Mitteln durchgesetzt wird.
4. Staatsform
4.1. Basisdemokratie
4.1.1. Transparenz bei Politiker*innen
4.1.2. Lobbyismusbekämpfung
4.1.3. Wahlrecht für alle
5. Vorgaben und Verbote
5.1. Externe Kosten sollen durch eine Einbeziehung dieser Kosten in die Rechnung des Verursachers reduziert werden. -> Umweltschutz wird günstiger als Umweltverschmutzung
5.1.1. Schaffung ökologischer Kostenwahrheit (beispielsweise für Gemeingüter wie Luft und Wasser), Durchsetzen eines Verursacherprinzips, Ökosteuer und klare Angaben von Produkten in Hinsicht auf Ausbeuten jeglicher Art, Umweltverschmutzung und andere ethisch bedenkliche Faktoren (-> Konsumenten können eine fundierte Entscheidung treffen)
5.2. Ressourcen, die lange als unbegrenzt und kostenlos galten und teils noch gelten sollen nun einen Preis haben. Somit kann das Gut Umwelt von den idealen Marktkräften effektiv genutzt werden und Produktionsmethoden, die die Umwelt mehr belasten als andere, werden weniger rentabel.
5.2.1. Möglichkeiten, die Umwelt mit Marktpreisen zu bewerten
5.2.1.1. Begrenzte Anzahl von Lizenzen zur Umweltbelastung, die wie Aktien gehandelt werden können
5.2.1.2. Umweltsteuern wie eine CO2-/Energiesteuer
5.2.1.2.1. Könnte Aufkommensneutral sein, die bisherigen Einnahmeaufkommen wären also gewährleistet. Damit würde die gesamte Steuerbelastung nicht ansteigen.
5.2.1.2.2. Ökosteuern würden mit dem Ökobonussystem zu ca je einem Drittel zurückverteilt.
5.3. Mögliche Verbote/Gebote/Maßnahmen des Staats
5.3.1. Verbot von Inlandsflüge
5.3.1.1. Kerosinsteuer
5.3.2. CO2-Steuer
5.3.3. Subventionierung von grünem Strom
5.3.3.1. (Schaffung von Arbeitsplätzen zB in der Wasserstoffindustrie, Batterieherstellung, Handwerk)
5.3.4. Generelle Unterstützung für Forschung und Weiterentwicklung von umweltfreundlichen Alternativen zu schädlichen Transportmitteln, Energielieferanten etc
5.3.5. Bau von Solardächern
5.3.6. Autofreie Gebiete
5.3.7. Ausbau der Bahnnetze, ÖPNV
5.3.8. Tempolimit
5.3.9. Verbot von Autos mit Verbrennungsmotor
5.3.10. Schaffung von günstigem Lebensraum (Sozialer Wohnungsbau etc.)
5.3.11. Flüchtlingspolitik