INHALTE DES KAUFVERTRAGS

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INHALTE DES KAUFVERTRAGS von Mind Map: INHALTE DES KAUFVERTRAGS

1. Art, Güte und Beschaffenheit der Ware

2. Die Art der Ware ist deren genaue Bezeichnung , ggf mit Artikelnummer

3. Die Güte beschreibt die angebotene Qualität

4. Die Beschaffenheit hingegen erhält man durch Prüfung des wahren Zustands der gelieferten Produkte durch messen, wiegen oder andere Verfahren

5. Erfüllungsort

5.1. Bei dem Erfüllungsort handelt es sich um den Ort, an dem Schuldner seine Leistungshandlung erbringen muss. Wurde hierzu keine vertragliche Vereinbarung getroffen, ist laut Gesetz der Wohnsitz oder die Gewerbliche Niederlassung des Schuldners Erfüllungsort.

6. Gerichtsstand

6.1. Streitigkeiten beim Kaufvertrag werden im im Gerichtsstand zugeteilt und an zuständige Gerichte verteilt.

7. Lieferbedingungen

7.1. Lieferbedingungen. 1. Allgemein: im Handelsverkehr übliche, bei Kaufverträgen und Werkverträgen getroffene Vereinbarungen, die die näheren Einzelheiten der Vertragsabwicklung festlegen, z.B. Abmachungen über Verpackung, Aufmachung, Liefertermin, Erfüllungsort etc.

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Gläubiger kann die Leistung aus dem Kaufvertrag sofort verlangen, der Schuldner sie sofort erfüllen.

9. Preis

9.1. Rabatt

9.1.1. sind Preisnachlässe, die ein Lieferant im Gegensatz zum Bonus seinen Kunden vor dem Kauf zusagt ; die Folgende Tabelle zeigt die Wichtigsten Rabattraten: Mengenrabatt = Preisnachlass nach Absatzmenge gestaffelt, Treuerabatt = Stammkunden erhalten die Waren günstiger, Sasísonrabatt, Personalrabatt, Personalrabatt, Sonderrabatt.

9.1.2. sind Preisnachlässe, die ein Lieferant im Gegensatz zum Bonus seinen Kunden vor dem Kauf zusagt

9.2. Skonto

9.2.1. Der Kunde erhält eien Nachlass für die frühzeitige Bezahlung der erhaltenen Waren (z.B. Zahlung wahlweise bis zum 15.07.20XX mit 2 % Skonto (hier 15.07.20XX), aber Spätestens zum Ablauf der Zweiten Frist (hier 15.08.20XX), so nimmt er einen sog. Lieferantenkredit in Anspruch.

9.3. Bonus

9.3.1. Hierbei handelt es sich um eine nachträgliche gewährte Preismäßigung, z.B. für das Erreichen einer bestimmten Umsatzgrenze bis zum Jahresende.