Was Europa und die USA in Sachen Datenschutz unterscheiden

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Was Europa und die USA in Sachen Datenschutz unterscheiden von Mind Map: Was Europa und die USA in Sachen Datenschutz unterscheiden

1. Herausfordernder wird jedoch der Datenkonflikt außerhalb des westlichen Kulturkreises

1.1. Verhältnis zu asiatischen und afrikanischen Gesellschafts- und Privatheitsvorstellungen sein.

2. Die (Vor-) Geschichte des Datenschutzes

2.1. Privacy taucht als rechtliches Gesetz erst ende des 19. Jh. auf

2.2. Verlangen nach Privatheit findet jedoch seinen Ursprung in der Natur des Menschen durch sein Schamgefühl was ihn auch von den Tieren unterscheidet

2.3. Der gemeinsame kulturelle Hintergrund und ähnliche gesellschaftlich- technologischer Entwicklungstand in Nordamerika und Europa führten im 19. Jahrhundert also zunächst zu einem relativen Gleichlauf der Entwicklung.

2.4. In Europa hatte es bereits seit dem 16. Jahrhundert eine durchaus schwerfällige Debatte über einen vom Individuum her gedachten informationellen Schutz gegeben.

3. Würde- und freiheitsbasierter Ansatz

3.1. der Unterschied der Datenschutzkonzepte wird mit einem würdebasierten ("dignity- based“) Ansatz in Kontinentaleuropa und einem freiheitsbasierten ("freedom-based“) Datenschutz in den USA erklärt.

3.2. In den USA wird "privacy“ als ein Schutz von Freiheit verstanden.

3.3. In Europa gibt es keine nennenswerten Anbieter von Internetdienstleistungen, denn alle nennenswerte Anbieter kommen aus den USA

3.4. Insoweit muss die Diskussion um die Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA, Safe Harbor und Privacy Shield, sowie über die Geltung der EU-Datenschutz- Grundverordnung auf US-Internetunternehmen vor allem auch als Auseinandersetzung zwischen zwei auf dem Gebiet der Internet- und Datendienste unterschiedlich strukturierten Wirtschaftsblöcken verstanden werden.

4. Konzerne in den USA

4.1. unternehmensfreundlich

5. Konzerne in Europa

5.1. sehr datenschützend

6. Amerika als Taktgeber

6.1. Amerika zunehmend auf Datenverarbeitungssysteme

6.2. Die Vereinigten Staaten sahen sich als erste Gesellschaft mit den Fragen der Informationsverarbeitung und der Digitalisierung konfrontiert.

6.3. Kennedys Regierung verfolgte auch das Ziel einen "National Data Center“ (NDC) zu errichten. Hieran entzündete sich eine Diskussion in der amerikanischen Öffentlichkeit über die Bedrohung durch die entstehenden Rechnersysteme.

6.4. Mit etwas Zeitlichen Versatz kam die Debatte auch in Europa auf

7. Erste Datenschutzgesetze markieren Endpunkt der gemeinsamen Entwicklung

7.1. recht ähnliche gesetzliche Reaktionen auf beiden Seiten

7.2. 1970er Jahre erste Gesetze

8. Entwicklung von rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung.

8.1. Während das US-amerikanische Recht hier einen nur sektoriellen und punktuellen Regelungsansatz wählte, setzte sich in Europa eine umfassende Erstreckung des Datenschutzrechts auf Unternehmen