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Zwangsvollstreckung von Mind Map: Zwangsvollstreckung

1. Vollstreckungsmaßnahmen

1.1. Pfändung beweglicher Sachen

1.1.1. Durch Gerichtsvollzieher

1.1.1.1. Schuldner zahlt - Vollstreckungstitel

1.1.1.2. Schuldner zahlt nicht - Pfändung

1.1.2. Pfändungssiegel auf Gegenstände

1.1.2.1. Versteigerung

1.1.3. Ausnahmen

1.1.3.1. z.B. Kleidungsstücke, Betten

1.1.3.2. z.B. Haustiere

1.1.3.3. z.B. Kühlschrank, Fernseher

1.1.3.4. z.B. Nahrungsmittel

1.2. Lohnpfändung

1.2.1. Arbeitgeber führt Geldbeträge an Gläubiger ab

1.2.2. Pfändungsfreigrenze

1.3. Kontopfändung

1.3.1. Ähnlich wie Lohnpfändung

1.3.2. Zahlungen erfolgen durch Bank an Gläubiger

1.4. Forderungspfändung

1.4.1. Forderungen und Ansprüche können gepfändet werden

1.4.2. z.B. Sozialansprüche, Anteile an Gesellschaften

1.5. Pfändung unbeweglicher Vermögensgegenstände

1.5.1. z.B. Wohnungen, Häuser

1.5.2. Zwangshypotheken, zwangsversteigert

2. Vorraussetzung

2.1. Vollstreckungstitel

2.1.1. muss vom Gläubiger beschafft werden, Titel sind:

2.1.1.1. Vollstreckungsbescheide (gerichtliches Mahnverfahren)

2.1.1.2. rechtskräftigeoder für vorläufigvollstreckbar erklärte Endurteile

2.1.1.3. in bestimmten Fällen auch Teil-, Versäumnis-, Anerkenntnis- und Vorbehaltsurteile (§ 704 Absatz 1 ZPO)

2.1.1.4. gerichtliche Vergleiche

2.1.1.5. notarielle Urkunden

2.1.1.6. Kostenfestsetzungsbeschlüsse

2.1.1.7. bestandskräftig gewordene Zahlungsaufforderungen von Behörden

2.1.2. = gerichtlich bestätigte Urkunde

2.1.3. zeigt Anspruch auf Zahlungen, aber auch auf Handlungen, Unterlassungen oder Duldungen

2.2. Zustellung des Titels

2.2.1. muss an Schuldner zugestellt werden

2.3. Vollstreckungsklausel

2.3.1. bescheinigt die Vollstreckbarkeit

2.3.2. nur mit der kann eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden

2.3.3. kann bei Klageschrift oder Erlassung des Titels mit beantragt werden