Prozessablauf Umwidmung Gemeinde Thüringerberg

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Prozessablauf Umwidmung Gemeinde Thüringerberg von Mind Map: Prozessablauf Umwidmung Gemeinde Thüringerberg

1. Antrag Eigentümer auf Beschlussfassung in der Gemeindevertretung

1.1. Gleichzeitig zum Antrag Sachverständigenrat Empfehlung an Gemeindevertretung

1.1.1. Legaldefinition

1.1.1.1. Gleichzeitig kann bei der Gemeinde beantragt werden, dass vor der Gemeindevertretungssitzung eine fachliche Äußerung des unabhängigen Sachverständigenrates einzuholen ist. Mit diesem Antrag sind 300 Euro an das Gemeindeamt zu entrichten. Sofern der Betrag trotz Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist nicht bezahlt wird, muss dem Antrag auf Befassung des Sachverständigenrates nicht entsprochen werden. Diesen Betrag hat die Gemeinde an das Land abzuführen (vgl. RPGNovelle 28/2011, 32. Beilage im Jahre 2011 zu den Sitzungsberichten des XXIX. Vorarlberger Landtages). Die Gemeinde hat diesen Betrag auf folgendes Konto des Landes Vorarlberg zur Überweisung zu bringen, wobei der genannte Verwendungszweck unbedingt angegeben werden muss: Kontonummer: 10035112, Hypothekenbank Bregenz, BLZ 58000, Verwendungszweck: Unabhängiger Sachverständigenrat. Sämtliche Unterlagen und Planungsgrundlagen, welche im Hinblick auf die Beurteilung des Widmungsantrages des Grundeigentümers relevant sind, unverzüglich, d.h. ohne unnötige Zeit verstreichen zu lassen, dem Sachverständigenrat vorzulegen.

1.2. Gemeindevertretung

1.2.1. Beschlussfassung innerhalb von 6 Monaten, ab Antrag Eigentümer

1.2.1.1. Legaldefinition

1.2.1.1.1. Die Gemeindevertretung hat das Verfahren auf Änderung des Flächenwidmungsplanes einzuleiten (Beschluss der Gemeindevertretung über den Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes bei einem Auflage- und Anhörungsverfahren oder nachweisliche Verständigung der Grundstückseigentümer, auf die sich die Änderung bezieht und der anrainenden Grundstückseigentümer, wenn die Planauflage unterbleibt) oder - hat die Gemeindevertretung einen Beschluss zu fassen, dass die Voraussetzungen für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes nicht vorliegen.

1.2.2. Beschluss an Landesregierung (positive oder negative Beurteilung}

1.2.2.1. Legaldefinition

1.2.2.1.1. Sofern die Gemeindevertretung zum Ergebnis kommt, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen, ist der Beschluss samt der Begründung, dem Änderungsvorschlag und der fachlichen Äußerung des Sachverständigenrates der Landesregierung vorzulegen. Diese hat erforderlichenfalls in den Fällen des § 23 Abs. 1 zweiter Satz RPG (Änderung der maßgebenden Rechtslage, wesentliche Änderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse) den Beschluss aufzuheben. Ein positiver Beschluss ist der Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorzulegen.

1.2.3. Antragsteller erhält von der Gemeinde eine Antwort/schriftlich (positive oder negative Beurteilung)

1.3. Legaldefintion

1.3.1. Das sich die Gemeindevertretung spätestens innerhalb von sechs Monaten ab dieser Antragstellung mit dem Änderungsvorschlag (Antrag) zu befassen hat.

2. Antrag Umwidmung

2.1. Eigentümer füllt die entsprechende Vorlage aus inkl. Begründung

2.1.1. Antrag

2.1.1.1. Abgabe beim Gemeindeamt (Sekretär)

2.1.1.1.1. Antragsteller bekommt eine Eingangsbestätigung

2.2. Der Flächenwidmungsplan (FWP) einer Gemeinde ist eine Verordnung. Grundsätzlich ist anzumerken, dass das Raumplanungsgesetz keinen „Antrag“ des Bürgers vorsieht. Der Flächenwidmungsplan kann daher auch von Amts wegen ohne Vorliegen eines Antrages geändert werden. Wünsche von Grundstückseigentümern nach einer Änderung des FWP werden dennoch und der Einfachheit halber häufig als „Antrag“ formuliert.

2.3. Legaldefinition

3. Legaldefinition

3.1. Der Flächenwidmungsplan (FWP) einer Gemeinde ist eine Verordnung. Grundsätzlich ist anzumerken, dass das Raumplanungsgesetz keinen „Antrag“ des Bürgers vorsieht. Der Flächenwidmungsplan kann daher auch von Amts wegen ohne Vorliegen eines Antrages geändert werden. Wünsche von Grundstückseigentümern nach einer Änderung des FWP werden dennoch und der Einfachheit halber häufig als „Antrag“ formuliert.

4. Ausschussobmann RP

4.1. Planungsgespräch Eigentümer BGM und OB Raumplanung innerhalb 3 Monate ab Antragstellung.

4.1.1. Protokollführung beim Planungsgespräch direkt vor Ort.

4.1.1.1. Kopie des Protokolls an Eigentümer.

4.1.1.2. Bearbeitung des Antrages im Ausschuss RP. Sitzung erfolgt sobald alle notwendigen Informationen (Planungsgespräch) vorliegen spätestens innerhalb 3 Monate ab Antragsstellung.

4.1.1.2.1. Eigentümer erhält

4.1.2. Muster Vertragsraumordung Aushändigung an die Liegenschaftseigentümer.

4.1.3. Legaldefinition

4.1.3.1. Innerhalb von drei Monaten nach Einlangen des Änderungsvorschlages (Antrag) hat der Bürgermeister oder ein Mitarbeiter aus dem ihm zur Verfügung stehenden Hilfsapparat ein Planungsgespräch mit dem Grundstückseigentümer zu führen. Die mündliche Erörterung ist schriftlich festzuhalten (Protokollführung). - Aushändigung des Raumplanungsvertrages an die Liegenschaftseigentümer.