Grundlagen zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf

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Grundlagen zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf von Mind Map: Grundlagen zur   Beschulung von   Kindern und   Jugendlichen mit   erhöhtem Förderbedarf

1. Schulpflichtsgesetz (vgl. RIS, 1985)

1.1. §8 Schulbesuch bei SPF

1.1.1. passende Schule für bestmögliche Förderung

1.1.1.1. - Bildungsdirektion bestimmt über festlegung des Unterrichts nach SPF-Lehplans - bestmögliche/individuelle Förderung - Sonderschule/allgem. Schule - 5 monatliche Beobachtungsphase in Sonderschule möglich - Absolvierung der Schulpflicht in Sonderschule oder VS mit SPF (bzw. weiterführende Schulen)

1.1.2. - Vor Antrag: Ausschöpfung aller Maßnahmen am Schulstandort - Beratung der Eltern - Antrag von Bildungsdirektion/Eltern auf SPF - Antrag erfolgt bei Schuleintritt/ im Laufe der Schulzeit - mehr als 6 Monate kann Kind Unterricht ohne SPF nicht folgen - SPF kann aufgehoben und abgeändert werden - bei Verdacht auf SPF: Schulleitung meldet Bildungsdirektion

1.2. §9 Schulbesuch und Fernbleiben vom Unterricht

1.2.1. - regelmäßiger und pünktlicher Unterricht - Entschuldigung fürs Fernbleiben (Erkrankung, Ansteckung, private/familiäre Ereignisse, schlechte Witterung-Gefährdung) - Bewilligung für längeres Fernbleiben - mündliche Information über Fernbleiben bei Lehrkraft/Direktion

1.3. §15 Befreiung von schulpflichtigen Kindern vom Schulbesuch

1.3.1. - Beschluss von Bildungsdirektion - medizinische Gründe - unzumutbare Belastung seitens Schule - fernbleiben länger als 1 Semester (Außerschulische Förderung)

2. Inklusion

2.1. integrativer und inklusiver Unterricht in allen Schulen

3. Literaturverzeichnis

3.1. https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sa/sp/sp_schwerpunkte.html https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_ausbildung/schule-und-behinderung/sonderschule.html https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_137/COO_2026_100_2_440355.html https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009265 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_76/BGBLA_2013_I_76.html (-> Alle Links abgerufen am 29.03.2024)

3.2. Siehe mehr Quellenangaben im Arbeitsauftrag AA2.

4. Schulorganisationsgesetz: "Aufbau der Sonderschule" (vgl. RIS, 1962)

4.1. §24 Allgemeines

4.1.1. - Ab dem 6. Lj, insg. 9 Schulstufen (inkl. Berufsvorbereitungsjahr), freiwilliges 10., 11.,12. Schuljahr mit Zustimmung möglich - Möglichkeit der Ganztagsschule - Klasseneinteilung: abhängig von Bildungsfähigkeit & Alter der SuS - max. Schüler:innenanzahl nicht vorgegeben, Beschluss v. Schulleiter:in

4.2. §23 Lehrplan

4.2.1. - Unterrichtsgegenstände abgestimmt auf beh. der SuS - Angebot "Therapeutisch Funktionelle Übungen" - Unterricht "Bewegung & Sport" für körperbehinderte SuS verbindlich/unverbindlich

4.2.2. Inhaltliche Aufteilung des Lehrplans durh Strukturgitter (siehe Arbeitsauftrag Punkt 2)

4.3. §22 Aufgabe

4.3.1. - Befähigung/Vorbereitung auf nächsthöhere Schule - Vermittlung von Bildung - Vorbereitung/Eingliederung des Berufslebens - Förderung psychisch/physisch behinderten Kindern

4.4. §21 Organisationsformen

4.4.1. - Selbstständige Schulen und/oder an Schulen angeschlossene Sonderklassen, allgemeine Sonderschule für leistungsbehinderte oder lernschwache Kinder - ganztägige Schulformen, integrative Gruppenbildung - auf Behinderungsformen abgestimmte Arten v. Sonderschulen (körperbehinderte, schwerhörige, gehörlose, sehbehinderte, blinde Kinder,...) - Unterricht an Krankenhäusern (z.B.: Heilstätterschule, für chronisch kranke Kinder) - Sonderschulen mit mehrfach behinderten Kindern - Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf

5. Förderschwerpunkte (vgl. BMBWF)

5.1. - Lernen - Sehen - Hören - Bilingualer Unterricht - Verhalten - körperliche/motorische Entw. - Unterricht in Gesundheitseinrichtungen - Auditive Verarbeitungs- & Wahrnehmengsstörungen - erhöhter Förderbedarf: soziales & lebenspraktisches Lernen, Selbstständiges Lernen, Orientierung an Lebenssituation der SuS, interdisziplinäre Zusammenarbeit für Selbstständigkeit, Autonomie und Persönlichkeit - Lehrkörper beurteilen Kinder nach SPF Lehrplan - Lehrpläne für Sonderschulen: allgemeine Sonderschule, gehörlose K., blinde K., Sondererziehungsschulen, Berufsvorbereitungsjahr, Kinder mit SPF, Sonderschulsparten (körperbehinderte, sprachgestörte, schwerhörige, sehbehinderte Kinder)

6. Förderung und finanzielle Unterstützung (vgl. Fonds soziales Wien, 2022)

6.1. Voraussetzungen

6.1.1. - Hauptwohnsitz - Ö Staatsbürgerschaft - Schulpflicht - Behinderung n. d. Chancengleichheitsgesetz oder SPF

6.2. Vorgehensweise

6.2.1. - Formular "Fond Soziales Wien" - Hilfe von div. Beratungsstellen

7. Arbeit mit Erziehungsberechtigten

7.1. Entscheiden

7.1.1. Sonderschule oder inkl. Regelschule

7.2. Standort suchen

7.2.1. mithilfe Diversitätsmanager

7.3. Schnittstellen ermitteln

7.3.1. mithilfe der Bildungskirektion; - Schnittstelle Kindergarten-Volksschule - Volksschule- Mittelschule/AHS Unterstufe - Mittelschule/AHS Unterstufe - PTS/Weiterführende Schulen/Berufsausbildung

8. Chancengleichheitsgesetz (vgl. MA40, 2011)

8.1. Ziele

8.1.1. - selbstbestimmtes Leben ermöglichen (auch durch Hilfen und Förderungen wie betreuutes Wohnen,...) - gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen, gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben - gleiche Rechte für alle Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung

8.2. förderbare Leistungen

8.2.1. - bestimmte Behinderung führt zu Nachteilsausgleich - Förderung soll zweckmäßig und sinnvoll sein - ist zeitlich begrenzt/unbegrenzt

8.3. Frühförderung

8.3.1. - Dauer von Geburt bis Schuleintritt für Kinder mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerung