Besteuerungsformen bei beschränkter Steuerpflicht

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Besteuerungsformen bei beschränkter Steuerpflicht von Mind Map: Besteuerungsformen bei beschränkter Steuerpflicht

1. Schritt 1: Prüfung von § 50 Abs. 2 EStG

1.1. Steuerabzug vom Lohn (= Lohnsteuer)

1.1.1. Prüfung wie gewohnt

1.2. Steuerabzug vom Kapitalertrag (= KapESt)

1.2.1. Prüfung wie gewohnt

1.3. Steuerabzug nach § 50a EStG

1.3.1. 1. Tatbestand prüfen, § 50a Abs. 1 EStG

1.3.2. 2. Freistellung prüfen, § 50c Abs. 2 EStG

1.3.3. 3. Steuerabzug berechnen

1.3.3.1. 15 % der Einnahmen, § 50a Abs. 2 EStG

1.3.3.2. Alternativ 30 % vom Gewinn, § 50a Abs. 3 EStG

2. Schritt 2: Veranlagung prüfen

2.1. Prüfung eines Veranlagungstatbestands, § 50 Abs. 2 S. 2 EStG

2.1.1. Einkünfte eines inländischen Betriebs

2.1.2. Fälle der zeitweisen unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 7 S. 3 EStG)

2.1.3. in bestimmten ArbN-Fällen

2.1.4. in 50a-Fällen, wenn eine Veranlagung beantragt wird

2.1.5. für bestimmte Kapitalerträge

2.2. Besonderheiten bei der Veranlagung, § 50 Abs. 1 EStG

2.2.1. GFB muss hinzugerechnet werden, § 50 Abs. 1 S. 2 EStG

2.2.2. Abzug von SA, agB und Steuerermäßigungen nur in sehr eingeschränktem Maß möglich, § 50 Abs. 1 S. 4 EStG

2.2.3. aufgrund dieser Einschränkungen kann ein Antrag nach §§ 1 Abs. 3, 1a EStG sinnvoll sein