Besonderheiten des internationalen Steuerrechts

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Besonderheiten des internationalen Steuerrechts von Mind Map: Besonderheiten des internationalen Steuerrechts

1. Berichtigung von Einkünften, § 1 AStG

1.1. sofern Verrechnungspreise nicht fremdüblich sind, dürfen diese das Einkommen des inländischen Steuerpflichtigen nicht mindern

1.2. Voraussetzungen

1.2.1. Geschäftsbeziehung zum Ausland, § 1 Abs. 4 Nr. 1 AStG

1.2.2. Nahestehende Person, § 1 Abs. 2 Nr. 1 - 3 AStG

1.2.3. Prüfung der Missachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes, § 1 Abs. 1 S. 1 AStG

1.3. Rechtsfolgen

1.3.1. Berichtigung von Einkünften auf den Stand, der einem Fremdvergleich entsprechen würde

1.3.2. hier entsteht regelmäßig eine Konkurrenz zu vE/vGA

1.3.3. nach aktueller Verwaltungsauffassung löst der Sachverhalt, auch wenn er unter mehrere verschiedene Vorschriften fällt, nur einmal die Rechtsfolgen aus (vgl. BMF 06.06.2023 Rz. 1.3)

2. Wegzugstatbestände

2.1. Entstrickung, § 4 Abs. 1 S. 3 EStG

2.1.1. Besteuerungsrecht der BRD hinsichtlich der stillen Reserven eines WG wird dessen Veräußerung gleichgestellt

2.1.2. z.B. bei Verlegung des WG in eine ausländische Betriebsstätte

2.1.3. gilt aber i.d.R. nur bei einzelnen WG, nicht beim gesamten Betrieb

2.1.4. Bewertung der Entstrickung mit dem gW, § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 2. HS EStG

2.1.5. Regelungen der Entstrickung gelten bei Körperschaften entsprechend, § 12 Abs. 1 S. 1 u. S. 2 KStG

2.1.6. bei Entstrickung bitte immer auch Ausgleichsposten nach § 4g EStG prüfen

2.2. fiktive Betriebsaufgabe, § 16 Abs. 3a EStG

2.2.1. wird das Besteuerungsrecht für den gesamten Betrieb beschränkt, wird eine Betriebsaufgabe fingiert

2.2.2. Prüfung wie bei der "normalen" Betriebsaufgabe auch

2.3. Wegzugsbesteuerung, § 6 AStG

2.3.1. gilt für den Wegzug im Falle von GmbH-Beteiligungen

2.3.2. Voraussetzungen

2.3.2.1. Unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die mindestens in 7 der letzten 12 Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gewesen ist, § 6 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 AStG

2.3.2.2. Beteiligung i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG

2.3.2.3. Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Aufgabe Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt, § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG

2.3.2.3.1. unentgeltliche Übertragung auf nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person, § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG

2.3.3. Rechtsfolgen

2.3.3.1. fiktive Veräußerung zum gemeinen Wert, § 6 Abs. 1 S. 1 AStG

2.3.3.1.1. § 17 EStG ist zu prüfen

2.3.3.2. Stundungsmöglichkeit auf 7 Jahresraten, § 6 Abs. 4 S. 1 AStG

2.3.3.3. Bei Veräußerungsverlusten findet § 6 AStG hingegen keine Anwendung (vgl. BFH I R 27/15 vom 26.04.2017)

3. Hinzurechnungsbesteuerung, §§ 7 ff. AStG

3.1. Sinn und Zweck

3.1.1. Zwischenschaltung ausländischer Gesellschaften soll nicht zur Vermeidung der Besteuerung führen können

3.2. Voraussetzungen

3.2.1. unbeschränkte Steuerpflicht der natürlichen Person, § 7 Abs. 1 AStG

3.2.2. Beherrschung der (Zwischen-)Gesellschaft

3.2.2.1. Mehr als 50 % Anteil zum Ende des WJ der Gesellschaft, § 7 Abs. 2 AStG

3.2.3. Passive Einkünfte, § 8 AStG

3.2.3.1. Aufzählung in § 8 Abs. 1 AStG führt zu aktiven Einkünften

3.2.3.2. es muss daher einer der Ausnahmetatbestände greifen

3.2.3.3. keine Ausnahme nach § 8 Abs. 2 u. 3 AStG einschlägig

3.2.4. Niedrige Besteuerung, § 8 Abs. 5 AStG

3.2.4.1. 15 % ab WJ nach 2023

3.2.4.2. 25 % bis WJ 2023

3.2.4.3. vgl. § 21 Abs. 6 AStG

3.2.5. ggf. Freigrenze für gemischte Einkünfte prüfen, § 9 AStG

3.3. Rechtsfolgen

3.3.1. Einkünfte sind bei der natürlichen Person hinzuzurechnen, § 10 Abs. 1 AStG

3.3.2. Einkünfte gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 10 Abs. 2 AStG

3.3.3. keine Begünstigungen von § 3 Nr. 40 EStG oder § 32d EStG, § 10 Abs. 2 S. 4 AStG

3.3.4. bei möglicher Doppelbesteuerung (z.B. bei tatsächlich erfolgter Ausschüttung) ist nach § 11 AStG ein Kürzungsbetrag abzuziehen