Vertretung & Kommission
von Ken Keiper
1. Allgemeines
1.1. Vertretung- und Kommission sind immer dann ein Thema, wenn nicht für eigene Rechnung verkauft wird
1.2. Die Abgrenzung von Vertretung und Kommission erfolgt über die Frage, in wessen Namen verkauft wird (im eigenen Namen für fremde Rechnung = Kommission; im fremden Namen für fremde Rechnung = Vertretung)
2. Vertretungsleistungen
2.1. im fremden Namen und für fremde Rechnung
2.2. Stellvertretung §§ 164 ff. BGB
2.3. zwischen Vertretendem und Dritten wird die Leistung abgerechnet
2.4. ob zwischen dem Vertreter und dem Vertretendem eine Leistungsbeziehung vorliegt, ist gesondert zu prüfen
2.5. Vorsicht: Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 UStG
3. Kommissionsleistungen
3.1. Verkauf im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung
3.2. umsatzsteuerliche Besonderheit: zwischen Kommissionär und Kommittent wird eine Lieferung fingiert, obwohl handelsrechtlich eigentlich eine Dienstleistung vorliegt (§ 3 Abs. 3 UStG)
3.3. Verkaufskommission
3.3.1. Kommissionär verkauft auf Rechnung des Kommittenten
3.3.2. Lieferung von Kommissionär an Dritten zuerst prüfen
3.3.3. anschließend fiktive Lieferung von Kommittent an Kommissionär prüfen
3.4. Einkaufskommission
3.4.1. Kommissionär erwirbt auf Rechnung des Kommittenten
3.4.2. Lieferung von Kommissionär an Kommittent zuerst prüfen
3.5. Dienstleistungskommission
3.5.1. Kommissionär wird in die Erbringung einer Dienstleistung geschaltet
3.5.2. sonstige Leistung gilt als an ihn und von ihm erbracht, § 3 Abs. 11 UStG
3.6. Klausurprobleme
3.6.1. Kommissionsgeschäfte können mit allen herkömmlichen Themen kombiniert werden
3.6.2. Beispiel: Verkaufskommission mit Reihengeschäft (Kommissionär ist der mittlere Unternehmer)
3.6.3. daher sollte dieses Thema gut beherrscht werden